Seit zwei Wochen tobt in der Presse die Diskussion über den mehr als fragwürdigen Gesinnungstest, den muslimische Zuwanderer in Baden-Württemberg beantworten sollen. Im Anhang haben wir einige der Meldungen über den Stand der Diskussion als Links angeführt. Im Bundestag: Abstimmung über den Gesinnungstest für Muslime “ … Im Reichstag wurde über den umstrittenen Gesinnungstest für einwanderungswillige Muslime in Baden-Württemberg abgestimmt. Vorweg: Der Antrag, den Test zu stoppen, wurde abgelehnt, mit Stimmen der Union, der FDP und weiten Teilen der SPD. Doch dass Frei- und Sozialdemokraten nicht mit Grünen und Linkspartei stimmten, war weniger Überzeugung als taktischem Kalkül geschuldet. Zum einen wollte man den Grünen die Profilierung nicht zugestehen, zum anderen dürfte eine Aufforderung des Bundestags die Regierung in Stuttgart ohnehin wenig beeindrucken. Tatsächlich sieht eine fraktionsübergreifende Mehrheit den Test kritisch. Selbst in der Union hatten sich in der Vergangenheit viele verärgert über den Fragebogen geäußert, der einwanderungswilligen Muslimen abverlangt, sich gegenüber Beamten zu äußern über ihre Einstellung zur Homosexualität, zur Gleichberechtigung und zu Juden. Damit soll verhindert werden, dass Fundamentalisten deutsche Staatsbürger werden. Stuttgart verteidigt Beschluss Der für das Papier verantwortliche Stuttgarter Innenminister Heribert Rech hatte sich in den Bundestag gewagt, um sich zu rechtfertigen. Wer eingebürgert werden wolle, müsse sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen. Die Fragen, so der Christdemokrat, könnten Klarheit schaffen. Immer wieder beteuerte Rech, es würde nicht nur auf Muslime gezielt. Vielmehr sei der Fragebogen für alle Einwanderungswilligen konzipiert. So argumentierte auch sein Landsmann, der CDU-Abgeordnete Clemens Binninger. In den 30 Fragen werde nicht nach einer Religion gefragt, das Wort Islam tauche nicht auf. Die beiden wussten, warum sie den Punkt so deutlich unterstrichen – mit ihm steht und fällt die Erfolgschance einer Verfassungsklage, die der Zentralrat der Muslime plant. Sollten die Fragen ausschließlich für Muslime bestimmt sein, könnte das Papier als diskriminierend gewertet werden. Und so hatte es etwas Entlarvendes, als der Grüne Volker Beck mit einer Pressemitteilung des Stuttgarter Innenministeriums vom 14. Dezember wedelte, in der klar von der Zielgruppe, Menschen aus ’57 islamischen Staaten‘ die Rede ist. So steht es auch, für jeden nachzuprüfen, im Internet. Binninger fand darauf keine überzeugende Antwort. Und dennoch gewann seine Fraktion die Abstimmung. Ein Sieg, der schal geschmeckt haben dürfte.“ Zum Hintergrund ein Artikel aus dem aktuellen KAM-Info-Migration: “ Generalverdacht gegen Muslime bei der Einbürgerung Die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Januar 2000 hat für Einbürgerungsbewerber nicht nur Erleichterungen geschaffen. Als eine grundlegende Voraussetzung für die Einbürgerung verlangt das Gesetz u. a. das Bekenntnis zur freiheitlichen-demokratischen Grundordnung. In der bisherigen Praxis genügte es den Einbürgerungsbehörden, wenn die Einbürgerungsbewerber entsprechende Erklärung unterschrieben. Das Innenministerium Baden-Württemberg verlangt nun seit dem 1. Januar 2006, bei Zweifeln an der inneren Hinwendung der Einbürgerungsbewerber ein Gespräch durchzuführen, bei dem festgestellt werden soll, ob die Einbürgerungsbewerber den Inhalt ihrer Erklärung wirklich verstanden haben und ob sie ihrer inneren Überzeugung entspricht. Dafür ist ein Gesprächsleitfaden mit 30 Fragen entworfen worden. Laut den baden-württembergischen Vorgaben bestehen generell immer dann solche Zweifel, wenn es sich um Muslime handelt. In allen übrigen Fällen muss im Einzelfall entschieden werden. Dadurch wird eine Gruppe von Menschen, von denen die meisten seit Jahrzehnten in Deutschland leben, allein auf Grund ihrer Religionszugehörigkeit ohne Ansehen der Person im Einzelfall einem Generalverdacht ausgesetzt. Die Fragen in dem Gesprächsleitfaden sowie das Verfahren selbst scheinen nicht geeignet, um festzustellen, ob ein Einbürgerungsbewerber tatsächlich eine potenzielle Gefahr darstellt. Gerade bei entsprechend geschulten Radikalen und Fundamentalisten ist anzunehmen, dass sie die „richtigen“ Antworten im voraus kennen, um ihr Einbürgerungsverfahren erfolgreich abschließen zu können. Die Unterzeichnung der schriftlichen Bekenntnis- und Loyalitätserklärung dürfte deshalb ausreichend sein, zumal eine Täuschung über das Bekenntnis zur freiheitlichen-demokratischen Grundordnung nachträglich durch den Entzug der Staatsangehörigkeit sanktioniert werden kann.“
Gesinnungstest
für
Muslims
‚Ihr
Sohn
ist
schwul.
Was
nun?‘:
die
Fragen
aus
dem
umstrittenen
Fragebogen:
http://www.n-tv.de/622514.html
Quelle: http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/politik/518909.html, Generalverdacht gegen Muslime bei der Einbürgerung http://www.kam-info-migration.de/pages/nl0601/kaminfo_nl0601_6.pdf , 20.2.2006