Nationales Reformprogramm Deutschland: Arbeitsmarkt auf neue Herausforderungen ausrichten

Nationales Reformprogramm Deutschland : Arbeitsmarkt auf neue Herausforderungen ausrichten Auszüge aus der Zusammenfassung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in Bezug auf Arbeitsmarktpolitik: “ Das Bundeskabinett hat das Reformprogramm mit dem Titel ‚Innovation forcieren – Sicherheit im Wandel fördern – Deutsche Einheit vollenden‘ beschlossen. Es stellt die Reformpolitik der Bundesregierung für die Jahre 2005 bis 2008 zur Stärkung von Wachstum und Beschäftigung im Rahmen der sogenannten Lissabon-Strategie der Europäischen Union dar. Als Strategie für mehr Wachstum und Beschäftigung werden sechs zentrale politische Handlungsfelder identifiziert: 1) Ausbau der Wissensgesellschaft als zentrale Voraussetzung für die Zukunftsfähigkeit moderner Gesellschaft, 2) wettbewerbsfähige Gestaltung der Märkte, 3) weitere Verbesserung der Rahmenbedingungen für unternehmerische Tätigkeit, 4) konjunkturgerechte Konsolidierung der öffentlichen Finanzen, 5) Nutzung ökologischer Innovation als Wettbewerbsvorteil und 6) Ausrichtung der Wirtschafts-, Finanz- und Arbeitsmarktpolitik auf mehr Beschäftigung. VII. Arbeitsmarkt auf neue Herausforderungen ausrichten – demografischen Veränderungen begegnen Die hohe Arbeitslosigkeit, insbesondere das seit Jahrzehnten hohe Niveau der Langzeitarbeitslosigkeit, ist das drängendste Problem in Deutschland. Arbeitsmarkt sowie Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik stehen dabei zugleich im Mittelpunkt neuer Herausforderungen wie der demografischen Entwicklung und des zunehmenden internationalen Wettbewerbs. Deshalb braucht Deutschland gut qualifizierte junge Menschen, eine höhere Erwerbstätigkeit von Frauen, die Potenziale der Älteren sowie eine Arbeitswelt, die sich mit dem Familienleben vereinbaren lässt. Mit den vier Gesetzen für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ist die Arbeitsmarktpolitik in Deutschland in den Jahren 2003 und 2004 inhaltlich und organisatorisch völlig neu ausgerichtet worden. Im Einklang mit den europäischen Beschäftigungszielen zielt sie darauf, die Wachstumskräfte in Deutschland zu stärken, die Ausschöpfung aller Beschäftigungspotenziale zu unterstützen und zugleich die Teilhabechancen für arbeitslose Menschen zu erhöhen. Zentrales Leitmotiv dieser Strukturreformen ist der aktivierende Sozialstaat, der ein neues Verhältnis von Solidarität und Eigenverantwortung in der Gesellschaft einfordert. Beim Kampf gegen die Arbeitslosigkeit müssen deshalb alle mitwirken: Wirtschaft, Gewerkschaften, Politik und Verwaltung, aber auch die Arbeitslosen selbst. A. Strukturreformen am Arbeitsmarkt konsequent umsetzen Schwerpunkte des tiefgreifenden Reformpakets sind erstens die Aktivierung der Arbeitslosen und die Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente im Sinne der Maxime des „Fördern und Fordern„, zweitens die Reorganisation der Arbeitsverwaltung, drittens die Schaffung neuer Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt und viertens die Neuordnung der sozialen Sicherung bei Arbeitslosigkeit insbesondere durch die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe für Erwerbsfähige zu einer neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die neuen Leistungen werden grundsätzlich gemeinsam von den Agenturen für Arbeit und den für die bisherige Sozialhilfe zuständigen Städten und Gemeinden in Arbeitsgemeinschaften durchgeführt. Im Rahmen einer Experimentierklausel haben 69 Kommunen die alleinige Zuständigkeit für die Umsetzung der Grundsicherung erhalten. Sie sollen in einem Wettbewerb mit den Arbeitsgemeinschaften bis 2010 alternative Modelle der Eingliederung von Arbeitsuchenden erproben. Die gesetzliche Implementierung dieser Reformen ist abgeschlossen. In den kommenden Jahren wird es darauf ankommen, die Reformen in der Praxis konsequent umzusetzen. Nach ersten Erfahrungen mit dem neuen Leistungssystem wird die Bundesregierung in 2006 dem Gesetzgeber detaillierte Veränderungen vorschlagen. Die strukturellen Reformen und die einzelnen Reformelemente werden wissenschaftlich evaluiert. Die Evaluation der neuen arbeitsmarktpolitischen Ansätze einschließlich des Umbaus der Arbeitsverwaltung ist 2006 abgeschlossen. Die Bundesregierung wird auf dieser Basis spätestens im Jahr 2007 über die Fortentwicklung und Neuausrichtung der aktiven Arbeitsmarktpolitik entscheiden. Die Experimentierklausel zur Umsetzung der Grundsicherung wird bis Ende 2008 evaluiert. Die Bundesregierung wird dann entscheiden, welche Konsequenzen für die Trägerschaft des neuen Leistungssystems zu ziehen sind. Zielgenaue Vermittlung und Förderung (LL 19, 20, 21) Kern der Neuausrichtung der Arbeitsmarktpolitik ist die durchgreifende Verbesserung der Qualität und Schnelligkeit der Vermittlung in Ausbildung und Arbeit. Sie zielt auf eine nachhaltige Integration von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt. Der Vermittlungsprozess wird einerseits auf eine stärkere Unterstützung bei der beruflichen Eingliederung („Fördern‘) neu ausgerichtet, intensiviert und beschleunigt. Andererseits setzt die Vermittlung auf verstärkte Eigeninitiative und präventives Handeln durch Verpflichtung zur frühzeitigen Arbeitssuche und konsequente Sanktions- und Sperrzeitregelungen („Fordern‘). Ein individuelles Fallmanagement unterstützt die intensive Vermittlungsarbeit. In der gemeinsam von Vermittler und Arbeitslosen erarbeiteten Eingliederungsvereinbarung werden Rechte und Pflichten und die Eingliederungsstrategie für beide Seiten dokumentiert. Die Vereinbarung wird in regelmäßigen Abständen geprüft und ggf. angepasst. Die Wiedereingliederung in Erwerbstätigkeit wird durch eine gezielte Förderung von Existenzgründungen ergänzt. Bis zum 30. Juni 2006 werden Arbeitslose mit dem Instrument der „Ich-AG„ in der wichtigen ersten Phase der Existenzgründung bis zu drei Jahre lang durch Zuschüsse zur sozialen Absicherung finanziell unterstützt und in den Schutz der Sozialversicherung einbezogen. Als alternative Leistung für Existenzgründerinnen und -gründer steht das Überbrückungsgeld zur Verfügung, das die Betreffenden in den ersten sechs Monaten der selbständigen Tätigkeit finanziell auf dem Niveau des letzten Arbeitslosengeldes unterstützt. Die Bundesregierung hat beschlossen, im Zuge der neuen Gründerinitiative auch die Förderung von arbeitslosen Existenzgründerinnen und -gründern zum 1. Juli 2006 neu zu ordnen. Die Förderung der Ich-AG und das Überbrückungsgeld sollen dann in einer neuen Förderleistung zusammengeführt und in den übergreifenden Förderkontext eingebunden werden. Die Arbeitsverwaltung wird zu einem modernen, kundenorientiert agierenden Dienstleister umgebaut und konsequent auf Vermittlung ausgerichtet. Ende 2005 wird der Prozess für sämtliche Agenturen abgeschlossen. Kern dieser Reorganisation ist die Schaffung einer kundenorientierten Aufbau- und Ablauforganisation in den neuen Kundenzentren, die sich intensiv um Vermittlung und Integration kümmern sollen. Die Organisationsreform wird durch weitreichende Vereinfachungen des Leistungs- und Förderungsrechts unterstützt, die arbeitsmarktpolitischen Handlungsspielräume werden erweitert. Kern der Strukturreform des Leistungssystems ist die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für hilfebedürftige Erwerbsfähige zur neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende. Neben dem Arbeitslosengeld II wird ein umfassendes System von Eingliederungsleistungen zur Verfügung gestellt. Durch erweiterte Hinzuverdienstregelungen werden die Anreize zur Aufnahme von Beschäftigungen im regulären Arbeitsmarkt, insbesondere im sogenannten Niedriglohnsektor gestärkt. Als Brücke in den ersten Arbeitsmarkt werden für langzeitarbeitslose Menschen u.a. Arbeitsgelegenheiten gefördert. Dabei handelt es sich um Beschäftigungsmöglichkeiten außerhalb des regulären Arbeitsmarktes, deren Nutzung im öffentlichen Interesse liegt. Dabei müssen die familienspezifischen Lebensverhältnisse von Hilfebedürftigen, die Kinder erziehen oder pflegebedürftige Angehörige betreuen, berücksichtigt werden.   B. Arbeitsmarktpolitik demografiefest gestalten Deutschland kann es sich heute weniger denn je leisten, dass junge Menschen ohne Schulabschluss oder berufliche Qualifikation bleiben. Gleichzeitig wird immer deutlicher: Auch die Potenziale der älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden gebraucht, um den Weg Deutschlands in die Zukunft erfolgreich zu meistern. Die langfristige Stärkung von Wachstum und Beschäftigung in Deutschland erfordert zudem die Erhöhung der Erwerbstätigenquote, ohne damit die Wahlfreiheit der Eltern zwischen Familienleben und beruflichen Perspektiven einzuschränken. Jugendarbeitslosigkeit bekämpfen (LL 2, 18) Ein Schulabschluss und eine erfolgreiche berufliche Ausbildung sind elementare Grundlage für die Arbeitsmarktintegration junger Menschen und ihre Teilhabechancen im weiteren Leben. Zugleich liegt es im Interesse, aber auch in der Verantwortung der Unternehmen, im Rahmen der dualen Ausbildung mit dem Ziel der bedarfsgerechten Bereitstellung von Ausbildungsplätzen für qualifizierten Nachwuchs zu sorgen. Andernfalls werden absehbar die Fachkräfte für weiteres Wachstum fehlen. Die Eingliederung in Ausbildung und Arbeit ist ein politisches Kernziel der Bundesregierung und als gesetzlicher Auftrag der neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende verankert. Junge Menschen, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind, erhalten unverzüglich nach Antragstellung auf Arbeitslosengeld II ein Angebot auf eine Ausbildung, reguläre Arbeit oder eine Arbeitsgelegenheit. Verbunden wird dies mit konsequenten Sanktionen für Jugendliche, die ein zumutbares Angebot ablehnen. Diese müssen mit deutlichen Leistungskürzungen rechnen. Ziel ist es, dass ein persönlicher Ansprechpartner und Arbeitsvermittler höchstens 75 junge erwerbslose Menschen betreut und so in direktem Kontakt die Integration verbessert wird. In den Arbeitsgemeinschaften aus Agenturen für Arbeit und Kommunen ist die Betreuungsrelation von 1:75 bereits erreicht. In Zukunft soll kein Jugendlicher mehr länger als drei Monate arbeitslos sein. Hierzu werden die Vermittlungsaktivitäten bei allen unter 25-Jährigen nochmals verstärkt. Junge Menschen mit Migrationshintergrund erhalten außerdem Unterstützung durch die Jugendmigrationsdienste Vorfahrt für Ausbildung (LL 23,18) Jedem Jugendlichen, der eine Ausbildung machen kann und möchte, soll ein Ausbildungsplatz zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck haben Bundesregierung und Spitzenverbände der Wirtschaft im Juni 2004 für die Dauer von drei Jahren den „Nationalen Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland„ geschlossen. Die Wirtschaft verpflichtet sich, jährlich 30.000 neue Ausbildungsplätze und 25.000 Praktikumsplätze für eine betriebliche Einstiegsqualifizierung anzubieten. Diese Anstrengungen werden mit dem Sonderprogramm zur Einstiegsqualifizierung Jugendlicher (EQJ-Programm) flankiert. Mit dem Programm, das ein Gesamtvolumen von 270 Mio. Euro hat, wird ein Zuschuss zum Unterhalt des Jugendlichen an die Betriebe geleistet. Der Ausbildungspakt zeigt Wirkung, am Ausbildungsmarkt hat eine Trendwende stattgefunden: Mit einem Plus von 2,8% wurden 2004 erstmals seit 1999 wieder mehr Ausbildungsverträge als im Vorjahr abgeschlossen. Außerdem hat die Wirtschaft mit insgesamt 31.500 bereitgestellten EQJ-Plätzen ihre Zusage deutlich übertroffen. Auch 2005 werden wiederum die Verpflichtungen des Ausbildungspakts erfüllt. Die Länder wollen die Wirtschaft in den Bemühungen zur Schaffung zusätzlicher betrieblicher Ausbildungsplätze u.a. im Rahmen der Verbundausbildung unterstützen. … Moderne Zuwanderungspolitik – aktive Arbeitsmarktintegration (LL 19) Im Angesicht von Globalisierung und der demografischen Entwicklung ist Deutschland mittel- und langfristig auf Zuwanderung hochqualifizierter Fachkräfte angewiesen Hierzu sind eine zeitgemäße und moderne Zuwanderungspolitik, die Steuerung von Zuwanderung und die Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern unerlässlich. Das 2005 in Kraft getretene Zuwanderungsgesetz trägt der gewandelten gesellschaftlichen Realität in Deutschland Rechnung. Es erleichtert die Arbeitsmigration für Hochqualifizierte und Selbständige und ermöglicht ausländischen Studierenden nach Abschluss des Studiums noch einen einjährigen Aufenthalt zur Arbeitsuche. Wesentlich verbessert wurde auch die Integrationsförderung von Zuwanderinnen und Zuwanderern, die eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern, Kommunen und gesellschaftlichen Organisationen ist. Neuzuwanderinnen und -zuwanderer haben einen Anspruch auf einen umfassenden Integrationskurs mit Schwerpunkt bei der Sprachförderung. Zudem können die Arbeitsagenturen durch die Anwendung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente das Qualifizierungspotenzial von Zuwanderinnen und Zuwanderern besser erschließen. Dies ist ein wichtiger Schritt für einen besseren Zugang zum Arbeitsmarkt, nicht zuletzt weil etwa 35% der Zuwanderinnen und Zuwanderer derzeit ohne abgeschlossene Berufsausbildung bleiben. Die Integration von Migranten bleibt eine wichtige Zukunftsaufgabe. Zu ihrer Bewältigung wird das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu einem Kompetenzzentrum für Integration ausgebaut. Darüber hinaus werden die Anstrengungen für eine bessere schulische und berufliche Qualifikation und eine Verbesserung der deutschen Sprachkenntnisse von Migranten verstärkt. Im Rahmen eines Bund-Länder-Programms werden junge Menschen mit Migrationshintergrund gezielt gefördert. Im Mittelpunkt steht eine bessere Sprachförderung vom Kindergarten bis zur beruflichen Ausbildung. Die Jugendmigrationsdienste, die vor allem den Integrationsprozess junger Zuwanderinnen und Zuwanderer begleiten, werden weiterentwickelt.   C. Anpassungs- und Beschäftigungsfähigkeit am Arbeitsmarkt stärken … Niedriglohnbereich stärken (LL 22) Fast 39% der Arbeitslosen sind gering qualifiziert oder haben keinen Berufsabschluss. Diesem Personenkreis ist ein besserer Zugang zum Arbeitsmarkt neben Qualifizierungsangeboten oft nur auf dem Weg niedrig entlohnter Tätigkeit zu ermöglichen. Deshalb wird die Bundesregierung die Einführung eines Kombi-Lohn-Modells prüfen, das die Aufnahme von Tätigkeit im Niedriglohnbereich durch eine ausgewogene Kombination von Arbeitslohn und Sozialleistung lohnend macht. Zugleich soll eine dauerhafte Subventionierung von Unternehmen ebenso vermieden werden wie zusätzliche Arbeitsmarktinstrumente. Zur Prüfung von Modellen zur Lohnergänzung wird die Bundesregierung eine Arbeitsgruppe einsetzen und im Verlauf des Jahres 2006 Lösungsvorschläge unterbreiten. Beschäftigungschancen behinderter und benachteiligter Menschen verbessern (LL 19) Die Verbesserung der Beschäftigungssituation von behinderten Menschen, insbesondere Jugendlicher und Schwerbehinderter, und ihre Eingliederung in das Berufsleben sind wichtige Ziele der Bundesregierung. Mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen sowie mit der Initiative „job – Jobs ohne Barrieren‘ setzt die Bundesregierung auf die nachhaltige Verbesserung der Ausbildungs- und Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen. Hieran sind die Tarifpartner, Verbände und Organisationen behinderter Menschen, die Bundesagentur für Arbeit, Integrationsämter, Rehabilitationsdienste und -einrichtungen beteiligt. Die Länder wollen von sozialer Ausgrenzung bedrohte Erwerbslose, für die derzeit kaum Integrationschancen auf dem ersten Arbeitsmarkt bestehen, besonders fördern. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit – Lohn- und Sozialdumping verhindern (LL 17, 21) Scheinselbständigkeit, vorgetäuschte Arbeitnehmer-Entsendungen und illegale Beschäftigung untergraben die Ordnung am Arbeitsmarkt und stehen im Widerspruch zum Europäischen Sozialmodell. Die Bundesregierung geht deshalb entschieden gegen Lohndumping und Wettbewerbsverzerrungen vor. Deshalb wird die Bundesregierung das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), das in wesentlichen Teilen bislang auf den Baubereich beschränkt ist, auf die Gebäudereinigerbranche ausdehnen. Die rechtlichen Schutzmöglichkeiten der EU-Entsenderichtlinie können so breiter eingesetzt werden. Darüber hinaus wird die Ausdehnung auf weitere Branchen geprüft, in denen unerwünschte soziale Verwerfungen durch den Einsatz von Entsende-Arbeitnehmern nachgewiesen werden. Voraussetzung für die Einbeziehung in den Anwendungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes ist dabei, dass in diesen Branchen Tarifverträge gelten, die zuvor nach den Regeln des Tarifvertragsgesetzes für allgemein verbindlich erklärt worden sind. Darüber hinaus hat eine Task Force zur Bekämpfung des Missbrauchs der europäischen Bestimmungen zur Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit die Aufgabe, die Einhaltung des Rechts am Arbeitsmarkt und fairen Wettbewerb durchzusetzen. Sie geht mit Nachdruck gegen sog. „schwarze Schafe„ vor.  …“

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kann
von
der
folgenden
Internetseite
abgerufen
werden:
http://www.bundesregierung.de/Anlage929900/Nationales+Reformprogramm+Deutschland+%28pdf-Datei%29.pfd

Quelle: http://doku.iab.de/chronik/31/2005_12_08_31_nationalesreformprogramm.pdf

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