Empfehlungen zur Berufsorientierung und Berufsberatung Das Bundesinstitut für Berufsbildung verabschiedet neue Empfehlungen zur Berufsorientierung und Berufsberatung : “ Präambel In Übereinstimmung mit Entschließungen des Rates der EU und Empfehlungen der OECD betont der Hauptausschuss des BIBB die zunehmende bildungs- und gesellschaftspolitische Bedeutung der Berufsorientierung und Berufsberatung. Strukturwandel, veränderte Anforderungen an berufliche Qualifikationen und Kompetenzen sowie entsprechende Herausforderungen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt machen lebensbegleitende Orientierungs- und Beratungsprozesse erforderlich und erhöhen die Ansprüche an Berufsorientierung und Berufsberatung. Zeitgemäße, d.h. fundierte, systematische und strukturierte sowie kontinuierliche Berufsorientierung und Berufsberatung sind dauerhaft wirksam und wirtschaftlich nur durch die Kooperation aller Akteure zu leisten. … Die Empfehlungen des Hauptausschusses fokussieren aufgrund der besonderen Bedeutung des Übergangs von der Schule in Ausbildung, Studium und Beruf auf Jugendliche und junge Menschen unter 25 Jahren. Sie stellen übergreifende Leitideen und Prioritäten dar, die es ermöglichen sollen, Entwicklungen in unterschiedlichen Bereichen des allgemeinen und beruflichen Bildungswesens zu begleiten und zu gestalten. 1. Ausgangslage Tiefgreifende Veränderungen in der Berufs-, Tätigkeits- und Qualifikationsstruktur, problematische Entwicklungen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt und internationaler Wettbewerb sowie gewandelte Berufe und Wirtschaftszweige stellen vor allem junge Menschen vor erhebliche Herausforderungen, besonders am Übergang von Schule in Ausbildung, Studium und Beruf. (Jugend-)Arbeitslosigkeit und brüchige Erwerbsbiographien erhöhen die Anforderungen an Orientierung und Beratung. Zu berücksichtigen sind beispielsweise Probleme beim Übergang in Ausbildung auf der einen und offene Ausbildungsplätze auf der anderen Seite. Besonders betroffen sind jene Personen, bei denen sich der Weg in eine Berufsausbildung und/oder Arbeit aufgrund ungünstiger regionaler Bedingungen, unzureichender schulischer Voraussetzungen und/oder sozialer, ethnischer bzw. geschlechtsspezifischer Benachteiligungen schwierig gestaltet. Andererseits bieten sich aber auch wahrzunehmende Chancen, etwa durch neue Tätigkeits- und Berufsfelder oder Bildungsmöglichkeiten im Ausland. Die jungen Menschen sind in ihren Kompetenzen so zu fördern, dass sie lebensbegleitendes Lernen und ihren beruflichen Werdegang aktiv gestalten können. Sie müssen fähig sein, sich über die unterschiedlichen Beratungseinrichtungen und deren Angebote zu informieren und sie gezielt zu nutzen. Zugleich sind sie verpflichtet, die Angebote zur Beratung und Orientierung – je nach ihren individuellen Voraussetzungen und Möglichkeiten mit Unterstützung – eigenverantwortlich wahrzunehmen. … 2. Ziele und Aufgaben der Berufsorientierung und Berufsberatung Berufsorientierung und Berufsberatung verfolgen verschiedene, teilweise im Spannungsverhältnis stehende Ziele. Sie haben nachstehende Aufgaben: zur Realisierung individueller Bildungschancen beizutragen an der Verwirklichung von Chancengerechtigkeit und sozialer Inklusion mitzuwirken sowie die Integration spezieller Gruppen wie z.B. Migrant/innen zu unterstützen den Prozess der Berufsfindung und Berufswahl beim Übergang von Schule in Ausbildung, Studium und Beruf zu stärken die Arbeitsmarktbedingungen zu berücksichtigen und dabei auf Nachwuchssicherung, Ausbildungs- und Arbeitsmarktanforderungen, Vermeidung und Verkürzung von Arbeitslosigkeit, Mobilität sowie Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit hinzuwirken eine effiziente Gestaltung von bzw. wirkungsvolle Investitionen in Bildung und Ausbildung im Blickfeld zu haben, um zur Erreichung von individuellen Lernzielen beizutragen, die Beteiligung an Bildung und Ausbildung zu steigern und Bildungs- bzw. Ausbildungsabbrüche vermeiden zu helfen. Berufsorientierung … Berufsorientierung soll zur individuellen, zielgenauen Berufs- und Lebenswegplanung motivieren und befähigen. Die Einsicht in die Notwendigkeit lebensbegleitenden Lernens gehört ebenso dazu wie die Entwicklung von Selbsthilfestrategien, um gebotene Chancen wahrnehmen und nutzen zu können. Berufsorientierung liegt insbesondere in der Verantwortung der Schulen und der Bundesagentur für Arbeit, die sie entsprechend der Rahmenvereinbarung zwischen der Bundesagentur für Arbeit und der Kultusministerkonferenz vom 15. Oktober 2004 umsetzen. Sie werden durch weitere am Orientierungsprozess beteiligte Akteure unterstützt. … Berufsberatung … Sie erstreckt sich auch auf die Unterrichtung und Beratung zu Fragen der Ausbildungsförderung und der schulischen Bildung, soweit sie für die Berufswahl und die berufliche Bildung von Bedeutung sind (§ 30, SGB III). Berufsberatung ist gesetzliche Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit (§ 29, SGB III). … 3. Beitrag und Zusammenarbeit der Akteure Um die anstehenden Aufgaben und Ziele einer nachhaltigen Berufsorientierung und Berufsberatung bewältigen und erreichen zu können, ist nicht nur das abgestimmte Zusammenwirken der allgemein- und berufsbildenden Schulen sowie der Bundesagentur für Arbeit gefordert, sondern auch ein Zusammenarbeiten mit Eltern, Jugendhilfe, weiterführenden Bildungseinrichtungen, Ländern, Wirtschaft (Unternehmen, Verbände, Kammern), Gewerkschaften, Sozialverbänden, Arbeitsgemeinschaften, Kommunen, Hochschulen und Bildungsträgern. Schulen … Hochschulen … Wirtschaft Die Wirtschaft trägt durch Angebote der Unternehmen, Verbände, Kammern sowie ihrer Bildungswerke zu einer praxisorientierten Berufsorientierung bei und unterstützt durch Kooperationen Schulen und Berufsberatung bei ihrer Arbeit. Sie bietet vielfältige Aktivitäten wie Betriebserkundungen und Tage der offenen Tür, Betriebspraktika für Schüler/innen und Lehrkräfte sowie den Einsatz von Mentorinnen und Mentoren aus der betrieblichen Praxis. Zugleich unterstützt sie Schülerfirmen und -projekte und stellt Informationen über Inhalte und Anforderungen in den verschiedenen Berufen bereit. Ein Großteil des Engagements der Wirtschaft wird gebündelt und befördert durch die Arbeit von SCHULEWIRTSCHAFT. Gewerkschaften Die Gewerkschaften unterstützen den Dialog zwischen Schulen und Betrieben und vermitteln Kontakte, um den notwendigen Öffnungsprozess der Schulen zur Arbeitswelt zu fördern. Sie helfen über die Arbeitskreise „Schule und Arbeitswelt“ jungen Menschen bei Bewerbungen, tragen zur Anbahnung von Betriebserkundungen bei, bieten für Schulabgangsklassen, Elternseminare, Lehrer/innen, Betriebs- und Personalräte Informationsmaterial zur Berufsorientierung an und stellen Bildungsangebote für Elternbeiräte zu dieser Thematik zur Verfügung. Darüber hinaus wirken sie bei der Erarbeitung von geeigneten Unterrichtsmaterialien und bei Projektwochen mit. Bundesagentur für Arbeit Die Agenturen für Arbeit informieren und beraten zu allen Fragen der Berufs- und Studienwahl sowie des Arbeitsmarktes. Dazu gehört auch die Weiterentwicklung diagnostischer Instrumente zur Beurteilung von Ausbildungsreife und Berufseignung, welche die Entwicklungsfähigkeit von Jugendlichen angemessen berücksichtigen. Die Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit stützt sich dabei auf die von der Schule geleistete Hinführung auf die Wirtschafts- und Arbeitswelt und unterstützt ihrerseits die Schulen bzw. Lehrkräfte durch ihre Kompetenz in Fragen der individuellen beruflichen Beratung und des Ausbildungs- und Arbeitsmarktes einschließlich der Vermittlung in Ausbildungsstellen. Jugendsozialarbeit Jugendsozialarbeit bietet in ihren unterschiedlichen Formen, insbesondere der Jugendberufshilfe und der Schulsozialarbeit, vor allem sozial benachteiligten und individuell beeinträchtigten Jugendlichen Hilfestellungen beim Übergang von der Schule in den Beruf. Dabei hat sie für ihre Zielgruppen spezifische Angebotsformen entwickelt, die schulisches und praktisches Lernen, sozialpädagogische Einzelbetreuung und freizeitbezogene Gruppenarbeit kombinieren. Eine wichtige Aufgabe von Angeboten im Rahmen der Jugendsozialarbeit und der Jugendberufshilfe ist es, die Handlungsfähigkeit der Jugendlichen dahingehend zu unterstützen und zu fördern, dass sie ihren Alltag besser bewältigen können. Vielfältige Kooperationen … 4. Empfehlungen Der Hauptausschuss spricht sich für den Erhalt und Ausbau der Berufsorientierung und Berufsberatung und die verstärkte Zusammenarbeit der Akteure aus und empfiehlt: Sicherstellung und Ausbau des Angebotes das Angebot an Berufsorientierung und Berufsberatung als integralen Bestandteil des Bildungswesens entsprechend der Entschließung des Rates der EU und der Empfehlungen der OECD weiter zu entwickeln ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen in allen beteiligten Institutionen bereitzustellen, um die Herausforderungen bewältigen und die der Berufsorientierung und -beratung innewohnenden Chancen vor allem als präventives Instrument nutzen zu können für die Qualifizierung der Beratungsfachkräfte nach anerkannten Standards Sorge zu tragen sowie die Qualität und Aktualität ihrer Angebote zu garantieren die Qualifizierung des Lehrpersonals durch Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten sowie Praktika sicherzustellen Qualität der Angebote Berufsorientierung und Berufsberatung sind so auszugestalten, dass junge Menschen ihre Kompetenzen wie Selbstständigkeit und Eigenverantwortung für die selbständige Gestaltung ihres Lernweges und ihrer beruflichen Entwicklung steigern können eine frühe Diagnostik, gezielte, individuelle Förderung und kontinuierliche Begleitung aller Jugendlichen anzubieten, um die Talente und Potenziale erkennen und entwickeln sowie unterschiedliche Lernvoraussetzungen bzw. Lernstände rechtzeitig ausgleichen zu können … für Risikogruppen und gefährdete Einzelpersonen frühzeitig sozialpädagogische und/oder psychologische Beratung und individuelle Betreuung anzubieten, insbesondere auch durch zusätzliche Angebote – z.B. Sprachprogramme für Jugendliche mit Migrationshintergrund … auf die Einhaltung der Gleichstellung der Geschlechter in der Berufsorientierung und Berufsberatung zu achten. Abstimmung und Vernetzung der Angebote bestehende und beispielhafte Initiativen einer effizienten, frühzeitigen und kontinuierlichen Zusammenarbeit und Abstimmung im Rahmen der Berufsorientierung und -beratung mit allen relevanten Akteuren auf breiter Basis umzusetzen (über)regionale Netzwerke als flankierende Unterstützung der Jugendlichen im Berufsorientierungsprozess auszuweiten und ihre Einrichtung zu unterstützen die Familien in berufsorientierende schulische Maßnahmen einzubinden sowie insbesondere Eltern mit Migrationshintergrund über Schule und Beruf aufzuklären Einrichtungen der Jugendhilfe und der Kommunen in bestehende und gegebenenfalls neu entstehende Strukturen und Abstimmungsprozesse einzubeziehen. … “
http://www.bibb.de/de/print/23734.htm
Quelle: Zeitschrift ‚Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis‘ Nr.1/2006