Kleine Anfrage der Linksfraktion: Fördermöglichkeiten im Rahmen des Prgramms ‚Jobstarter-Für die Zukunft ausbilden‘

Kleine Anfrage der Linksfraktion FÖRDERMÖGLICHKEITEN IM RAHMEN VON ‚JOBSTARTER‘ heute im bundestag – der laufende Pressdienst des Deutschen Bundestages (hib): „Die Fraktion Die Linke will von der Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage (16/482) wissen, welche Mittel für das neue Programm ‚Jobstarter – Für die Zukunft ausbilden‘, das die bisherigen Ausbildungsstrukturprojekte des Bundesministeriums für Bildung und Forschung bündeln und erweitern soll, für den Förderzeitraum von 2005 bis 2010 aus dem Haushalt des Bundesbildungs- und -forschungsministeriums zur Verfügung stehen.“ Des Weiteren wird die Bundesregierung gefragt, ob es sich um zusätzliche Fördersummen handelt oder ob die Mittel der bisherigen Ausbildungsstrukturprojekte in das Jobstarter-Programm einfließen. „Die Linksfraktion möchte auch wissen, inwieweit die in den ‚Jobstarter‘-Förderrichtlinien angesprochene Ausbildung benachteiligter Jugendlicher und Jugendlicher mit Migrationshintergrund in den zur Verfügung stehenden Förderbausteinen ausreichend berücksichtigt werden.“ Die Kleine Anfrage (16/482) im Wortlaut: „Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Volker Schneider, Dr. Petra Sitte, Oskar Lafontaine, Dr. Gregor Gysi und der Fraktion DIE LINKE. Fördermöglichkeiten im Rahmen des Programms: „Jobstarter – für die Zukunft ausbilden“ Die bisherigen Ausbildungsstrukturprojekte des BMBF (STARegio, RegioKom, Ausbildungsplatzentwickler, Patenschaftsprogramm und KAUSA) sollen zukünftig gebündelt und erweitert werden. Das neue Programm ‚Jobstarter – für die Zukunft ausbilden‘ wurde auf einer Konferenz des BMBF am 19. und 20. Januar 2006 einer breiteren Öffentlichkeit vorgestellt. Die Förderrichtlinien sind seit Dezember 2005 veröffentlicht. Die Antragsfrist endet am 9. Februar 2006. Wir fragen die Bundesregierung: 1. a) Mit welcher Summe und in welchen Teilbereichen hat das BMBF seit 2000 bis zum Ende der jeweiligen Programme die bisherigen Ausbildungsstrukturprojekte gefördert bzw. Projektanträge bewilligt? (Bitte nach Jahren einzeln ausweisen) b) Wie hoch war der Zuschuss aus dem Europäischen Sozialfonds für die bisherigen Ausbildungsstrukturprojekte seit 2000? (bitte nach Jahren einzeln ausweisen) c) Welche Mittel aus dem Haushalt des BMBF stehen für das neue Programm „Jobstarter“ für den Förderzeitraum von 2005 bis 2010 zur Verfügung? (bitte nach Jahren einzeln ausweisen) d) Wie hoch ist der Zuschuss aus dem Europäischen Sozialfonds für das Programm im Förderzeitraum von 2006 bis 2010? (bitte nach Jahren einzeln ausweisen) 2. Handelt es sich bei den genannten Fördersummen des Programms „Job-starter“ sowohl bei den Mitteln des BMBF als auch aus dem Europäischen Sozialfonds ausschließlich um Mittel, die zusätzlich zu den Fördersummen der bisherigen Ausbildungsstrukturprojekte zur Verfügung gestellt werden, oder fließen (ggf. in welcher Höhe) diese Mittel in das Jobstarter-Programm ein? (Bitte jeweils nach Programmen, Schwerpunkten und Jahren einzeln ausweisen) 3. a) In wie weit werden Ausbildungsplätze, die in neuen oder für den jeweiligen Betrieb zusätzlichen Ausbildungsberufen angeboten werden, bei der Auswahl der Projekte und der Vergabe der Mittel als zusätzliches Ausbildungsplatzangebot gewertet? b) Erfüllen diese somit das Förderkriterium der „Zusätzlichkeit“ auch wenn damit bisherige Ausbildungsplätze des jeweiligen Betriebs in anderen Ausbildungsberufen wegfallen? 4. a) Wie viele zusätzliche Ausbildungsplätze im dualen System (ohne solche in staatsfinanzierten Programmen des Bundes oder der Bundesagentur für Arbeit) sind durch die Programme der Erstausbildung in den Jahren 2000 bis 2005(aufgeschlüsselt nach Jahren und Teilbereichen) gewonnen worden? b) Wie viele Plätze in Ausbildungsverbünden wurden (aufgeschlüsselt nach Jahren und Regionen) durch STARegio zusätzlich gewonnen? 5. a) Was versteht die Bundesregierung unter der von ihr behaupteten „Vielzahl von Kooperationsprozessen“ in dem in den neuen Bundesländern und Berlin gebildeten „umfassenden Netzwerk von rund 60 Kooperationspartnern“ (Quelle: Berufsbildungsbericht 2005, S. 57), das neue Potenziale für zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze erschließen soll und wie hat sich dieses konkret ausgewirkt? b) Ist der Bundesregierung bekannt und wenn ja wie bewertet sie dieses, dass durch die neue Einkaufs- und Geschäftspolitik der Bundesagentur für Arbeit und das damit verbundene, von vielen ausbildungsfähigen Einrichtungen beklagte Tarifdumping reihenweise Kooperationsprozesse und –netzwerke zerstört worden sind bzw. weiter zerstört werden? c) Welche Auswirkungen wird das aus Sicht der Bundesregierung auf die Effektivität des neuen Jobstarter-Programms haben? 6. a) In wie weit ist die in den „Job-Starter“-Förderrichtlinien angesprochene Ausbildung benachteiligter Jugendlicher und Jugendlicher mit Migrationshintergrund in den zur Verfügung stehenden neun Förderbausteinen aus Sicht der Bundesregierung ausreichend berücksichtigt? b) Wie wird sichergestellt, dass dieses Ziel bei der Auswahl der Projekte und der Vergabe der Projektmittel ausreichend Berücksichtigung findet? 7. a) Mit welchen Mitteln sollen aus Sicht der Bundesregierung angesichts der angespannten finanziellen Lage zahlreicher Länder und Kommunen, Unterstützungsleistungen und Zusatzqualifikationen finanziert werden, die laut der Förderrichtlinien nicht über das Jobstarter-Programm beantragt werden können, sondern über die die Betriebe lediglich über die Mitarbeiter in den geförderten Projekten informiert werden? b) Bei welchen zuständigen Stellen/ Kammern oder anderen Einrichtungen sind die durch die bisherigen Programme geförderten „Ausbildungsplatzentwickler“angesiedelt, welche Eigenbeiträge leisten diese Stellen/Kammern (aufgeschlüsselt nach Kammern und Ländern) und wie viele Ausbildungsplätze sind von diesen jeweils (aufgeschlüsselt nach Jahren und Bundesländern) eingeworben und besetzt worden? 8. a) Welche Erklärung hat die Bundesregierung dafür, dass bei den ersten drei STARRegio-Ausschreibungsrunden überproportional viele Projekte aus den Bundesländern NRW und Niedersachsen berücksichtigt wurden, und wie verhält sich diese Bewilligungspraxis zu den eingegangenen 258 Projektanträgen? b) Wie wird sichergestellt, dass bei der Vergabe der Mittel insbesondere strukturschwache Regionen (etwa große Teile der östlichen Bundesländer) ausreichend berücksichtigt werden? 9. Welche Instrumente stehen der Bundesregierung zur Verfügung, um sicherzustellen, dass bei der Anerkennung vollzeitschulischer Ausbildungsgänge, die durch das Jobstarter-Programm weiter vorangetrieben werden soll, die fachpraktische Ausbildung ausreichend berücksichtigt wird?“

http://dip.bundestag.de/parfors/parfors.htm

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2006/2006_028/04.html

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