BERUFSBILD UND ANFORDERUNGSPROFIL DER SCHULSOZIALARBEIT Schulsozialarbeit existiert seit über 30 Jahren, dennoch fehlt es bislang an einem eigenen Berufsbild. Der Kooerationsverbund Schulsozialarbeit hat in den letzten eineinhalb Jahren ein solches Berufsbild und Anforderungsprofil entwickelt. Gerade für benachteiligte Kinder und Jugendliche, die an den Anforderungen der Schule zu scheitern drohen, sind die Angebote der Schulsozialarbeit unverzichtbare Hilfestellungen. Ebenso bei der Gestaltung des Übergangs von der Schule in den Beruf. Auszüge aus der umfassenden Beschreibung des Arbeitsfelds Schulsozialarbeit und den damit verbundenen Kompetenzanforderungen: “ 1. Leitsätze 1. Der Kooperationsverbund Schulsozialarbeit hält es für erforderlich, den Beruf „Schulsozialarbeiter/Schulsozialarbeiterin“ professionell zu etablieren. 2. Der Kooperationsverbund Schulsozialarbeit spricht sich dafür aus, Schulsozialarbeit als originäres Arbeitsfeld der Jugendhilfe in allen Schulen zu verankern. Jugendhilfe ist gegenüber der Schule kein nachrangiges Angebot, sondern kooperiert mit der Schule als gleichberechtigte Partnerin. 3. Der Kooperationsverbund Schulsozialarbeit hält es für notwendig, die Tätigkeit des/der „Schulsozialarbeiters/Schulsozialarbeiterin“ konzeptionell im Sozialraum zu verankern. Die Beteiligung an der kommunalen Jugendhilfe- und Bildungsplanung sowie die Vernetzung der Schule mit anderen Angeboten der Jugendhilfe und Partnern/innen gehören zum Arbeitsauftrag der Schulsozialarbeit. 4. Der Kooperationsverbund Schulsozialarbeit setzt sich dafür ein, in das reformierte Fachhochschulstudium für die Sozialarbeit/Sozialpädagogik auf der Ebene des Bachelor of Arts (BA) ein verpflichtendes Modul für den Bereich der Kooperation von Jugendhilfe und Schule und der Schulsozialarbeit aufzunehmen und auf der Ebene des Master of Arts (MA) eine Spezialisierung für den Beruf „Schulsozialarbeiter/Schulsozialarbeiterin“ anzubieten. … 3. Konzeptionelle Grundlagen Schulsozialarbeit ist ein professionelles sozialpädagogisches Angebot, das eigenständig und dauerhaft im Schulalltag verankert ist. Grundlage ist die verbindlich vereinbarte, partnerschaftliche Kooperation von Jugendhilfe und Schule. Sie verbindet verschiedene Leistungen der Jugendhilfe miteinander … Sie bringt jugendhilfespezifische Ziele, Tätigkeitsformen, Methoden und Herangehensweisen in die Schule ein, die auch bei einer Erweiterung des beruflichen Auftrages der Lehrkräfte nicht durch diese allein realisiert werden können. Für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern öffnet die Schulsozialarbeit Zugänge zum Leistungsangebot der Jugendhilfe und erweitert deren präventive und integrative Handlungsmöglichkeiten. … Rechtliche Grundlagen sind das Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz), seine Ausführungsgesetze und, soweit vorhanden, entsprechende Gesetze, Richtlinien, Erlasse und andere Regelungen der Länder für die Tätigkeit sozialpädagogischer Fachkräfte an Schulen. … Schulsozialarbeit dient den allgemeinen Zielen und Aufgaben der Jugendhilfe nach §1 SGB VIII und setzt sie unter den spezifischen Bedingungen und Anforderungen des schulischen Lebensraumes um: Schulsozialarbeiter/innen fördern … die individuelle und soziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, indem sie an der Schule Aktivitäten anbieten, durch die Schüler/ innen über das schulische Angebot hinaus ihre Fähigkeiten entfalten, Anerkennung erfahren und soziale Prozesse gestalten können. … Schulsozialarbeiter/innen beraten Lehrkräfte und Eltern in Erziehungsfragen. … 4. Leistungsbereiche Schulsozialarbeit ist ein integrativer Ansatz, der Elemente der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes beinhaltet und diese mit Angeboten anderer Träger aus diesen Bereichen vernetzt. Sie rückt die Lebenslagen der Schüler/innen in den Fokus ihrer Arbeit. Im Sinne des §11 SGB VIII leisten Schulsozialarbeiter/innen Jugendarbeit. Sie richtet sich an alle Kinder und Jugendlichen und soll „sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.“ Im Sinne des §13 SGB VIII leisten Schulsozialarbeiter/innen Jugendsozialarbeit. Jugendsozialarbeit richtet sich an solche Kinder und Jugendliche, „die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind. … Im Sinne des §14 SGB VIII leisten Schulsozialarbeiter/innen erzieherischen Kinder- und Jugendschutz. Entsprechende Maßnahmen „sollen junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zur Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen.“ Im Sinne des §16 SGB VIII leisten Schulsozialarbeiter/innen Beratung in Erziehungsfragen und tragen so zur allgemeinen Förderung der Erziehung in den Familien bei. … Im Sinne des §81 SGB VIII arbeiten Schulsozialarbeiter/innen mit öffentlichen Einrichtungen und Institutionen im Umfeld von Schule zusammen. Sie vernetzen den schulischen Lebensraum mit anderen Jugendhilfeleistungen. Sie übernehmen eine Vermittlungsfunktion, damit Hilfebedürftige Leistungen nach SGB VIII und anderen Sozialgesetzen einfordern können. 5. Arbeitsfelder Bei der Realisierung ihrer Aufgaben werden Schulsozialarbeiter/innen in vielen verschiedenen Arbeitsfeldern tätig. Ihre spezifischen Schwerpunkte werden abhängig von der jeweiligen Situation in der Schule und ihrem Umfeld … 5.1 Beratung … 5.2 Individuelle Förderung … 5.3 Offene Jugendarbeit … 5.4 Sozialpädagogische Gruppenarbeit … 5.5 Konfliktbewältigung … 5.6 Schulbezogene Hilfen … 5.7 Berufsorientierung und Übergang von der Schule in die Berufswelt … 5.8 Arbeit mit Eltern und Personensorgeberechtigten … 5.9 Mitwirkung an Schulprogrammen und an der Schulentwicklung … 6. Anforderungsprofil Das Anforderungsprofil für Schulsozialarbeiter/innen umfasst Basiswissen, Orientierungswissen, Handlungsfähigkeit und Reflexionsfähigkeit. Diese sind Voraussetzungen zur Analyse von Arbeitsabläufen, Konflikten, Prozessen und zur erfolgreichen Gestaltung des Arbeitsalltags. … 6.1 Notwendige Kenntnisse Neben grundlegenden Kenntnissen über die unterschiedlichen und vielfältigen Lebenswelten und -kulturen der Kinder und Jugendlichen setzen sich Schulsozialarbeiter/innen mit dem spezifischen Bedarf der Schüler/innen, dem schulischen Lern- und Lebensraum und dem Sozialraum der jeweiligen Schule auseinander. … 6.2 Kommunikation und Kooperation Schulsozialarbeiter/innen arbeiten mit unterschiedlichen Personenkreisen zusammen. Dazu gehören Schüler/innen, Lehrer/innen, Eltern, Schulleitung, Vertreter/innen verschiedener Verwaltungen, Institutionen, Betriebe und weitere Fachkräfte im Sozialraum. Ihre Aufgabe ist es, die Zusammenarbeit der beteiligten Institutionen und Akteure zu koordinieren, sofern der Wirkungskreis von Schule und Jugendhilfe betroffen ist (Kooperationsmanagement). Schulsozialarbeiter/innen regen Kommunikationsprozesse an, gestalten sie und vermitteln zwischen den unterschiedlichen Personenkreisen. … 6.3 Handlungsansätze Sozialräumliche Handlungsansätze sind für Schulsozialarbeiter/innen grundlegend. Der Sozialraum wird im Rahmen eines ganzheitlichen Bildungsverständnisses in die Arbeit einbezogen (Stadtteil, Infrastruktur, Betriebe, Freizeitangebote, Familien, Sozialstruktur u.a.m.). Schulsozialarbeiter/innen unterstützen die Schule in deren Bestreben, sich dem Sozialraum zu öffnen. Zur sozialräumlichen Arbeit gehört auch die Vernetzung mit sozialen Diensten und Einrichtungen und die Kooperation mit dem Jugendamt, freien Trägern, Initiativen, Stadtteilarbeitskreisen, Vereinen und Betrieben. … Schulsozialarbeiter/innen verfolgen einen interkulturellen Ansatz. Sie gestalten das Zusammenleben junger Menschen aus verschiedenen Kulturen und Lebensmilieus mit und sind deshalb sensibilisiert für Jugendliche mit unterschiedlichen Lebenshintergründen, für interkulturelle Situationen und für mögliche Konflikte. … 6.4 Methodische Kompetenzen In der Einzelfallhilfe entwickeln Schulsozialarbeiter/innen differenzierte Unterstützungsinstrumentarien, … Die Anwendung gruppenpädagogischer Methoden erlaubt es Schulsozialarbeiter/innen, in unterschiedlichen Settings, …jeweils angemessene Angebote zu machen und gruppendynamische Prozesse anzuregen und zu begleiten. … Schulsozialarbeiter/innen unterstützen die Schule bei deren Öffnung in den Sozialraum (Gemeinwesenorientierung) und deren Einbindung in die regionalen Netzwerkstrukturen. Eine höhere Wirksamkeit der Schulsozialarbeit wird auch durch die Anwendung von Methoden der Qualitätsentwicklung erreicht. … 6.5 Administration und Organisation Schulsozialarbeiter/innen kennen die Organisationsstrukturen und Verwaltungsabläufe nicht nur der Jugendhilfe … sondern auch der Schule… Sie wissen, an wen sie sich in Fragen der Projektfinanzierung wenden können und in welchen Angelegenheiten … sie wem gegenüber rechenschaftspflichtig sind. … 7. Folgerungen für Träger und Ausbildung Die Rahmenbedingungen der Schulsozialarbeit sind von den unterschiedlichsten Träger- und damit Anstellungskonstellationen abhängig. … ,dass Stellen nur befristet und projektbezogen eingerichtet werden. Diese Situation ist äußerst unbefriedigend und behindert die Erfüllung des pädagogischen Auftrages ebenso wie die kontinuierliche Entwicklung der Schulsozialarbeit und der Schule.“ Herausgeber: Kooperationsverbund Schulsozialarbeit Der Kooperationsverbund Schulsozialarbeit wurde im Jahr 2001 zum Zweck des fachlichen Austauschs von Wissenschaft, Praxis und Trägern gegründet. Ihm gehören Expertinnen und Experten aus folgenden Verbänden an: Arbeiterwohlfahrt Bundesverband, Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit (BAG EJSA), Bundesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit, Deutsches Rotes Kreuz Generalsekretariat, GEW-Hauptvorstand, Internationaler Bund (IB) und IN VIA Katholische Mädchensozialarbeit – Deutscher Verband.
Quelle: Kooperationsverbund Schulsozialarbeit