Dienstleistungen nach § 421i und § 241 Abs. 2 für die SGB II und SGB III Kundenkreise ausgeschrieben

DIENSTLEISTUNGEN NACH §421i UND §241 Abs. 2 FÜR DIE SGB II UND SGB III KUNDENKREISE AUSGESCHRIEBEN Im Internet hat die Bundesagentur für Arbeit in verschiedenen Regionalen Einkaufszentren Dienstleistungen nach § 421i und § 241 Abs. 2 für die SGB II und SGB III Kundenkreise ausgeschrieben. Leistungsgegenstand ist bei den Dienstleistungen nach § 421i Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung von Zielgruppen des Ausbildungs-Arbeitsmarktes. Bei den Dienstleistungen nach § 241 Abs. 2 SGB III geht es um die Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung, nach dem integrativen bzw. kooperativen Modell. Ein großen Wert wird insbesondere auf die Beschreibung der Intergrationsstrategie gelegt. Ausschreibungsunterlagen und Informationen: http://www. Arbeitsagentur.de – Service von A bis Z – Veröffentlichungen – Öffentliche Ausschreibungen – Arbeitsmarktdienstleistungen – Einzelausschreibungen

http://www.arbeitsagentur.de

Quelle: http://www.ausschreibungen.arbeitsagentur.de/ausschr/list.jsp?id=11

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