Anerkennung von Berufsqualifikationen in der EU: Richtlinienvorschlag soll 15 alte Richtlinien ersetzen

ANERKENNUNG VON BERUFSQUALIFIKATIONEN IN DER EU: RICHTLINIENVORSCHLAG SOLL 15 ALTE RICHTLINIEN ERSETZEN Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Regelung der Anerkennung von Berufsqualifikationen vorgelegt. Die Richtlinie soll 15 Richtlinien ersetzen, die im Laufe von 40 Jahren verabschiedet wurden und bislang die Anerkennung von Berufen regeln. Auszüge des folgenden Beitrags wurden der Publikation ‚Europa:Mobil Februar 2006‘ entnommen. “ Ziel ist es, einen Beitrag zur Flexibilisierung der Arbeitsmärkte zu leisten, die Erbringung von Dienstleistungen in einem anderen Land der Gemeinschaft zu erleichtern und die grenzüberschreitende Mobilität von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu fördern. Die Richtlinie gilt für alle Staatsangehörige eines Mitgliedstaats, die in einem anderen Land der Union einen reglementierten Beruf ausüben wollen als in dem, wo sie ihre Berufsqualifikation erworben haben. … Die Berufsanerkennung gilt gleichermaßen für Unionsbürgerinnen und –bürger, die im Rahmen der Erbringung einer Dienstleistung in einem anderen Mitgliedsland arbeiten oder sich dort niederlassen. Insgesamt gibt es im Richtlinienentwurf drei Wege der Berufsanerkennung. Erstens werden fünf Qualifikationsniveaus definiert, die die Ausbildung beschreiben. Das reicht von einem Nachweis über eine allgemeine Schulbildung von Primar- und Sekundarniveau bis zu einem Hochschuldiplom, das eine mindestens vierjährige erfolgreiche Hochschulausbildung belegt. Das Aufnahmeland kann die Anerkennung von einer Ausgleichsmaßnahme … abhängig machen, wenn die Ausbildungsdauer ein Jahr unter der im Aufnahmeland erforderlichen Dauer liegt, die berufsfachlichen Inhalte sich deutlich unterscheiden, etwa Tätigkeiten verlangt werden, die im Herkunftsland nicht Bestandteil des Berufsbilds sind. … Der zweite Weg der Berufsanerkennung vollzieht sich allein über die Berufserfahrung. … “

http://www.pro-qualifizierung.de/richtl_abq

Quelle: http://iqconsult.de.migration-online.de/beitrag.html?id=3721

Ähnliche Artikel

Skip to content