EINTEILUNG VON ARBEITSLOSEN IN VIER KUNDENGRUPPEN Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion Heute im Bundestag: “ Berlin: (hib/MPI) Arbeitssuchende werden nach Darstellung der Bundesregierung nicht allein wegen der Zuordnung zu einer Kundengruppe von der Gewährung bestimmter Förderinstrumente ausgeschlossen. Das schreibt die Regierung unter Berufung auf Aussagen der Bundesagentur für Arbeit (BA) in ihrer Antwort (16/1085) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (16/925). Ein solcher Ausschluss würde zudem den gesetzlichen Kriterien widersprechen, heißt es weiter. Die Fraktion Die Linke hatte die Einteilung von Arbeitslosen in vier Kundengruppen – ‚Marktkunden, Beratungskunden (Aktivieren), Beratungskunden (Fördern) und Betreuungskunden‘ – hinterfragt. Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort darauf, dass das Kundenprofil in ‚einem umfassenden Erstberatungsgespräch‘ durch eine Vermittlungsfachkraft ermittelt werde. Ziel der Festlegung sei eine passgenaue Strategie zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt. “
http://dip.bundestag.de/parfors/parfors.htm
Quelle: Heute im Bundestag