Ausschreibungsunterlagen zum ESF-Programm ‚Schulverweigerung – Die 2. Chance‘ veröffentlicht

AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGEN ZUM ESF-PROGRAMM ‚SCHULVERWEIGERUNG – DIE 2. CHANCE‘ VERÖFFENTLICHT Bis November 2007 will die Bundesregierung zusammen mit Städten, Landkreisen und Gemeinden 1000 schulverweigernden Jungen und Mädchen zu einem Abschluss verhelfen. Dazu wird das Modellprojekt ‚Schulverweigerung – Die 2. Chance‘ gestartet. An rund 50 Standorten in ganz Deutschland sollen Koordinierungsstellen geschaffen werden, um die Chancen von Schulverweigerern auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu verbessern. Jugendliche sollen dort einen festen Ansprechpartner vorfinden, der sich um ihre Probleme kümmert und sie auf dem Weg zum Schulabschluss begleitet. Das Bundesjugendministerium stellt dafür aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) in diesem und im nächsten Jahr zunächst neun Millionen Euro bereit. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge unterstüzt die Projekträger in seiner Funktion als Regiestelle. Ausführliche Informationen über den inhaltlichen, konzeptionellen und organisatorischen Gesamtrahmen des ESF – Programms „Schulverweigerung – Die 2. Chance“ und damit Anregungen für die Zusammenstellung der Bewerbungsunterlagen sind auf der Homepage des Deutschen Vereins www.deutscher-verein.de unter Projekte abzurufen. Es ist vorgesehen, für interessierte Projektträger eine Informationsveranstaltung am 15.05. in Berlin und am 18.05. in Frankfurt/M. durchzuführen. Wesentliche Auszüge aus der Ausschreibung zum ESF-Programm ‚Die 2. Chance‘: “ 1. ESF -Programm „Schulverweigerung – Die 2.Chance“ Ziele und Zielgruppe 1.1 Reintegration der Schüler und Schülerinnen … Es ist ein auf die Zukunft gerichtetes Projekt: mit ihm sollen zunächst bundesweit 1.000 Schülerinnen/Schüler, die sich von der Schule losgesagt haben bzw. „Ausstiegsverhalten“ zeigen , wieder in die Schule integriert werden. Die Ursachen von Schulverweigerung sind zumeist eine Kombination schulischer und sozialer bzw. familiärer Gründe. … Eine wirksame Reintegrationsarbeit muss deshalb immer beides im Blick haben. Dabei gilt es insbesondere, neben der schulischen Förderung auch die Vermittlung sozialer Schlüsselkompetenzen wie Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit, eigenständiges Arbeiten, Diskussionsfähigkeit, Artikulationsfähigkeit und den Erwerb von Lern- und Arbeitstechniken zu ermöglichen. … Es wird davon ausgegangen, dass die Betreuung und Förderung der Schülerinnen und Schüler im Rahmen eines Ganztagsangebotes besonders nachhaltige Reintegrationseffekte erzielt, da hierdurch im besonderen Maße die schulischen Bildungsangebote mit den vor Ort zur Verfügung stehenden sozialpädagogischen Unterstützungsleistungen verbunden werden können. … Eine erfolgreiche Reintegrationsarbeit zeigt sich im Verhalten der Schüler/- innen vor allem in der Annahme der Schule als Lernort durch regelmäßigen Schulbesuch, im erkennbaren Bestreben, einen Schulabschluss zu erreichen und in der sich zunehmend stabilisierenden Leistungsentwicklung. … 1.2 Weiterentwicklung kommunaler Strukturen zur Förderung und Bildung junger Menschen Die Erreichung des zentralen Ziels des Projekts … setzt eine enge Vernetzung der Jugendhilfe mit den verschiedenen Kooperationspartnern auf örtlicher Ebene voraus. … • Beteiligung der Schulen • Zusammenarbeit mit sozialen Diensten / Einrichtungen • Vernetzung mit örtlich relevanten Bildungs- und anderen Trägern • Bei Gefährdung junger Menschen: Kooperation mit der Polizei … Die während der Programmlaufzeit auf- bzw. ausgebauten Netzwerkbeziehungen und strukturellen Rahmenbedingungen auf kommunaler Ebene sollen auch nach Beendigung des Modellprogramms erhalten bleiben. 1.3 Zielgruppe Das ESF-Programm will Schülerinnen und Schüler einbeziehen, die 1.) eine Schule des allgemein bildenden Schulwesens besuchen, 2.) sich in Maßnahmen der Hilfen zur Erziehung nach § 27 ff SGB VIII befinden oder einen entsprechenden – durch das Jugendamt bestätigten Hilfebedarf haben, 3.) als Schulverweigerer gelten, die wiederholt und seit längerem ohne Entschuldigung der Schule fern geblieben sind bzw. fern bleiben, 4.) durch die Verweigerungshaltung einen Schulabschluss sichtbar gefährden. Da es sich bei der Zielgruppe um ausschließlich junge Menschen handelt, die sich im Rahmen der Hilfen zur Erziehung nach § 27 ff SGB VIII in entsprechenden Leistungsangeboten der Kinder- und Jugendhilfe befinden oder aber einen entsprechenden … erzieherischen und schulischen Bedarf haben, für die der öffentliche Träger originär zuständig ist, ist bei Übernahme der Projektträgerschaft die Kooperationszusage des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe erforderlich. Ebenso ist die Zusage der örtlichen Schule/n zur Kooperation erforderlich. … 2. Umsetzung des ESF – Programm auf örtlicher Ebene: Einrichtung einer Koordinationsstelle Die Koordinationsstelle „Schulverweigerung – Die 2. Chance“ ist auf örtlicher Ebene die zentrale Anlaufstelle, die das Case-Management, also sowohl mit der Schülerin / dem Schüler einen individuellen Reintegrationsplan verabredet, begleitet und weiterentwickelt als auch alle für die schulische und soziale Integration des Schülers / der Schülerin erforderlichen Unterstützungsangebote koordiniert, ggf. einleitet und begleitet, mit allen Beteiligten … abstimmt und deren Erfolg kontrolliert. … Die Koordinierungsstelle führt für jede Schülerin und jeden Schüler am Standort eine elektronische Fallakte … 2.1 Die Aufgaben der Koordinationsstelle sind insbesondere: • Übernahme des Fallmanagements/Casemanagements für jede/n Schülerin /Schüler … • Entwicklung einer Förderplanung für die zur Reintegration des Schülers / der Schülerin erforderlichen schulischen und sozialen Unterstützungsmaßnahmen – Einleitung, Koordinierung, Abstimmung und Controlling dieser Bildungs- und Förderangebote … • Herstellung von Kontakten zu vorhandenen institutionellen Netzwerken bzw. Mitarbeit in örtlichen Arbeitsgruppen sowie Einbeziehung bzw. Entwicklung eines Kommunikationsnetzes mit z.B. der Industrie- und Handelskammer, den Agenturen für Arbeit/Jobcentern, Bildungseinrichtungen etc. … • Fortlaufende Führung der elektronischen Fallakten, der Stammblätter und des Kostenerstattungsverfahrens auf Basis einer Terminal-Serverapplikation … • Koordination der Umsetzung des Reintegrationskonzepts … • Organisation eines Ganztagsangebots in der Kombination schulischer und sozialer Begleitung und Unterstützung. … 2.2 Personalbedarf Bei der Berechnung des Personalbedarfs ist kalkulatorisch von einem Personalschlüssel von 1:15 auszugehen. … 2.3 Unterstützung durch die Regiestelle Den örtlichen Projektträgern werden die immateriellen Serviceleistungen der zentralen Regiestelle zur Verfügung gestellt. … • Beratung der Projektträger • Begleitung und Qualifizierung der Fachkräfte der Jugendhilfe und der Lehrkräfte in Form regelmäßig stattfindender regionaler Fachkonferenzen … • Zur Verfügungstellung von Handlungsanleitungen und -empfehlungen insbesondere für die „individuelle Bildungs-und Entwicklungsplanung“ der Schülerinnen und Schüler. … • Einrichtung einer Homepage und eines Chatrooms für die interne Kommunikation aller am Programm beteiligten Standortträger bzw. Fachkräfte. 3. Finanzierung 3.1 Finanzierung aus ESF-Mitteln Nach den Förderbestimmungen für aus ESF-Mitteln finanzierten bzw. unterstützten Programmen/Projekten ist eine anteilige Finanzierung durch die Standortträger erforderlich. Dabei sehen die ESF-Förderbestimmungen vor, dass Standorte aus den neuen Ländern bis zu 65%, Standorte aus den alten Bundesländern bis zu 45% der tatsächlichen Kosten gefördert werden. … Für den Bereich Ost-Berlin stehen keine ESF-Mittel zur Verfügung. … Die Zuwendung beträgt für Zielgebiet 1 max. 65% (NBL) und für Zielgebiet 3 max. 45% (ABL) der tatsächlich getätigten zuwendungs-fähigen Ausgaben. Die Zuwendung ist begrenzt auf max. € 500,00 pro Schüler und Monat, welche durch tatsächliche Ausgaben untersetzt sein müssen. … 3.2 Ko–Finanzierung durch die örtlichen Projektträger Die Ko-Finanzierung durch die Projektträger am Standort kann auch in Form von Personal- und Sachleistungen erbracht werden. Als Ko-Finanzierungsfähige Kosten werden anerkannt • im Rahmen der erzieherischen Hilfen gem. § 27 ff SGB VIII erbrachte Leistungen nach Maßgabe besonderer Bestimmungen … • im Rahmen des § 13 SGB VIII zur Unterstützung der sozialen und schulischen Integration erbrachte Leistungen nach Maßgabe besonderer Bestimmungen … Die Schulen haben sich ebenso an den Standortkosten durch das Einbringen von Deputatstunden für Lehrkräfte bzw. durch die zur Verfügungstellung von Räumlichkeiten zu beteiligen. … Alle aufgewendeten Kosten für die einzelne Schülerin / den einzelnen Schüler werden erfasst und im Kostenerstattungsverfahren abgerechnet. … 4. Örtliche Projektträger: Voraussetzungen für eine Bewerbung … Für die Übernahme der Projektträgerschaft einer Koordinationsstelle „Schulverweigerung – Die 2. Chance“ können sich öffentliche und anerkannte freie Träger bewerben. Dabei wird in jedem Falle eine enge Kooperation mit dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe und mit den Schulen vorausgesetzt. 4.1 Bewerbungsunterlagen Folgende Unterlagen sind … einzureichen: a) Vorlage eines Reintegrationskonzepts Der örtliche Projektträger hat ein schlüssiges Konzept vorzulegen, das den beabsichtigten Unterstützungsrahmen und die Interventionsschritte für eine erfolgreiche Reintegration der Schüler/-innen aufzeigt. … b)Schriftliche Kooperationszusage der örtlichen Schule/n Neben dem Reintegrationskonzept ist auch eine Kooperationsvereinbarung bzw. zusage mit den beteiligten Schulen bzw. der Schule vorzulegen. Von der Schule muss schriftlich zugesichert werden, dass personelle und sächliche Ressourcen in das Programm eingebracht werden, … so ist es beispielsweise durchaus möglich, dass die Lerngruppe/n außerhalb der Schule unterrichtet und gefördert werden und die Schule hierfür entsprechendes Lehrpersonal und Räumlichkeiten zur Verfügung stellt. c) Schriftliche Kooperationszusage des öffentlichen Jugendhilfeträgers Für die Bewerbung als Projektträger ist die Kooperationszusage des öffentlichen Trägers Voraussetzung. … d) Bereitschaft zur Ko-Finanzierung Aus ESF-Mitteln finanzierte Programme/Projekte erfordern eine anteilige Finanzierung durch die Standortträger. … e) Schriftliche Zusage zur Einrichtung einer Koordinationsstelle … f) Schriftliche Zusicherung der Datenweitergabe für Kostenerstattungsverfahren und Evaluation … g) Bestätigung des Erwerbs der Lizenz für programmeinheitliche Software Die von der Regiestelle vorgegebene Software zur Führung der elektronischen Fallakten und zum Kostenerstattungsverfahren muss von den Projektträgern erworben werden. h) Freistellung der Fachkräfte zur Teilnahme an den Fachkonferenzen … 4.2 Fachlicher Nachweis der Projektträger Die örtlichen Träger haben nachzuweisen, dass sie über ein entsprechendes fachliches und organisatorisches Know-how für die erfolgreiche Umsetzung des Reintegrationskonzepts verfügen und die notwendigen Netzwerkstrukturen hierfür gegebenenfalls aufbauen. … 5. Laufzeit Das ESF – Programm „Schulverweigerung – Die 2. Chance“ ist zunächst bis 30.11.2007 befristet. Sobald die neue Interventionsperiode des ESF und der EU verabschiedet ist, ist beabsichtigt, eine Verlängerung bis 2013 sicherzustellen. 6. Auswahlverfahren Die Regiestelle des Deutschen Vereins wird die eingereichten Unterlagen auswerten, fachlich begutachten und dem BMFSFJ entsprechend Projekträger zur Auswahl vorschlagen. Parallel dazu werden die Bewerbungen den für Kinder-und Jugendhilfe zuständigen Länderministerien zur Bewertung zur Verfügung gestellt. … Zur Auswahl der örtlichen Projektträger werden in der Priorität folgende Kriterien zu Grunde gelegt: – Qualität des Reintegrationskonzepts … – Fachliche und personelle Ausstattung und Ressourcen … – Projektbezogene Referenzen des Trägers … 7. Bewerbungsfrist Interessierte Träger können sich bis 31. Mai 2006 mit Einreichung der erforderlichen Bewerbungsunterlagen bewerben. “ Die Bewerbungsunterlagen sind zu senden an: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge Regiestelle „Schulverweigerung – Die 2. Chance“ Michaelkirchstr. 17/18 10179 Berlin

Quelle: www.deutscher-verein.de

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