Leistungen zur Eingliederung an erwerbsfähige Hilfebedürftige: Einsatz von Arbeitsgelegenheiten 2005. Bericht der Statistik der BA

LEISTUNGEN ZUR EINGLIEDERUNG AN ERWERBSFÄHIGE HILFEBEDÜRFTIGE: EINSATZ VON ARBEITSGELEGENHEITEN Auszüge aus dem statistischen Bericht der BA: „Allgemeines Mit dem „Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV)“ wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2005 die bisherige Arbeitslosen- und Sozialhilfe für Erwerbsfähige durch eine einheitliche Grundsicherung für Arbeitsuchende abgelöst. Anspruch auf die neue Leistung haben alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zwischen 15 und 65 Jahren sowie die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen. Bis Ende 2004 waren für die Betreuung der Arbeitslosenhilfebezieher die Agenturen für Arbeit und für die Sozialhilfeempfänger die Kommunen verantwortlich. Mit der Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden die Hilfebedürftigen nun im Regelfall zusammen von der Agentur für Arbeit und dem örtlichen kommunalen Träger in einer so genannten Arbeitsgemeinschaft betreut. Außerdem machen 69 Kommunen von der Experimentierklausel des § 6a SGB II Gebrauch und sind für die Grundsicherung alleine zuständig. Neben der Erbringung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (SGB II, Abschnitt 2), unterstützen die Träger der Grundsicherung erwerbsfähige Hilfebedürftige umfassend mit dem Ziel der Eingliederung in Arbeit. Dazu können Leistungen zur Eingliederung erbracht werden. Eine dieser Leistungen ist die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten für erwerbsfähige Hilfebedürftige nach § 16 Absatz 3 SGB II. … Der hier verwendete Begriff „Arbeitsgelegenheiten“ umfasst die Teilnehmer in Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante, in der Mehraufwandsvariante und nach dem Beschäftigungspakt für Ältere mit den Ländern. … 1. Die Entwicklung von Eintritten und Beständen im Jahresverlauf 2005 Beim arbeitsmarktpolitischen Instrument der Arbeitsgelegenheiten ist zwischen Arbeitsgelegenheiten nach der Initiative für Arbeitslosenhilfeempfänger und Arbeitsgelegenheiten nach § 16 Abs. 3 SGB II zu unterscheiden. … 1.2 Arbeitsgelegenheiten nach § 16 Absatz 3 SGB II Im Jahr 2005 sind insgesamt 629.989 Teilnehmer in Arbeitsgelegenheiten nach § 16 Abs. 3 SGB II eingetreten. Anfang des Jahres begannen etwa 30.000 Personen pro Monat solche Maßnahmen, ab April stabilisierte sich die Anzahl der monatlichen Eintritte auf ca. 55.000. Im Durchschnitt wurden monatlich 52.499 Zugänge verzeichnet. Dementsprechend haben sich auch die Bestände in Arbeitsgelegenheiten nach dem SGB II zunächst stark ansteigend entwickelt, um ab Herbst ein stabiles Niveau von rund 300.000 Teilnehmern zu errechen. Im Jahresdurchschnitt lag der Bestand bei 201.207 Teilnehmern. Der Schwerpunkt des vorliegenden Berichts liegt auf den Arbeitsgelegenheiten nach dem SGB II auf die Arbeitsgelegenheiten nach der Initiative für Arbeitslosenhilfeempfänger wird im Folgenden nicht weiter eingegangen. Die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten nach § 16 SGB II Abs. 3 ist eine Eingliederungsleistung für erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II. Zwei Förderungsmöglichkeiten sind möglich: Entgeltvariante und Mehraufwandsvariante. Bei der Entgeltvariante handelt es sich um sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, bei der der Hilfebedürftige an Stelle des Arbeitslosengeldes II das übliche Arbeitsentgelt erhält. Diese Beschäftigungsverhältnisse müssen nicht zwingend im öffentlichen Interesse liegen und / oder zusätzlich sein. Die Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante müssen hingegen im öffentlichen Interesse liegen, zusätzlich, wettbewerbsneutral und arbeitsmarktpolitisch zweckmäßig sein. Hierbei handelt es sich um nicht sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in einem besonderen Sozialrechtsverhältnis. Während der Teilnahme erhält der Hilfebedürftige zusätzlich zum Arbeitslosengeld II eine angemessene Mehraufwandsentschädigung. Der Schwerpunkt der Arbeitsgelegenheiten nach dem SGB II liegt eindeutig auf den Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante. Mit dieser Förderungsart wurden im Jahr 2005 knapp 96% der Teilnehmer in Arbeitsgelegenheiten nach dem SGB II gefördert. Die umgangssprachlich verwendeten Begriffe „Zusatzjobs“ oder „1 Euro-Jobs“ beziehen sich ausschließlich auf Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante. … 2. Regionale Unterschiede Betrachtet man die regionale Verteilung der Teilnehmer in Arbeitsgelegenheiten zeigen sich deutliche Unterschiede. … Der Anteil der Teilnehmer in Arbeitsgelegenheiten bezogen auf Arbeitslose im Rechtskreis SGB II (incl. AGH-Teilnehmer) lag im Dezember 2005 bundesweit bei 11,2%. In Westdeutschland liegt die Quote bei 8,6%, in Ostdeutschland fast doppelt so hoch bei 15,9%. Das Bundesland Hessen besitzt mit 6,5 % die geringste Quote, gefolgt von Nordrhein-Westfalen, Bayern und Niedersachsen. Das höchste Fördervolumen weist Sachsen-Anhalt mit 18,0 % auf. Hier befindet sich fast jeder fünfte Arbeitslose im Rechtskreis SGB II in einer Arbeitsgelegenheit nach § 16 Abs. 3 SGB II. … 3. Strukturen der Teilnehmer bei Eintritt … Geschlecht: 39,3% der Teilnehmer die Arbeitsgelegenheiten begonnen haben sind Frauen. In Ostdeutschland liegt der Anteil der Frauen mit 44,7% höher als in Westdeutschland (34,2%). Alter: Unter den AGH-Teilnehmern befinden sich viele jüngere Personen. Das Durchschnittsalter beträgt rund 37 Jahre, in Ostdeutschland liegt das Durchschnittsalter geringfügig höher (38 Jahre) als in Westdeutschland (36 Jahre). Rund ein Viertel der Teilnehmer ist unter 25 Jahre. Wird nur die Entgeltvariante betrachtet, so ist die Gruppe der unter 25-jährigen sogar mit knapp 35% vertreten. … Migrationshintergrund: Das Merkmal ‚mit Migrationshintergrund‘ fasst all die Förderfälle zusammen, die zum Zeitpunkt des Förderbeginns als Ausländer oder als Spätaussiedler gekennzeichnet sind und solche, die dies zum Zeitpunkt des Förderbeginns nicht sind, aber innerhalb der BA-Geschäftsdaten seit Beginn der Arbeits- / Ausbildungssuche (max. seit 12 / 1996) einmal als Ausländer oder Spätaussiedler gekennzeichnet waren. Die Mehrheit der Teilnehmer in Arbeitsgelegenheiten sind Deutsche Staatsbürger (91,2%). Insgesamt besitzen 14,3% einen Migrationshintergrund. In Ostdeutschland ist sowohl der Anteil der Ausländer als auch der Anteil der Personen mit Migrationshintergrund niedriger als in Westdeutschland: In Ostdeutschland weisen nur knapp 7% einen Migrationshintergrund auf, in Westdeutschland hingegen 21, 5%. Besonders förderungsbedürftige Personengruppen: Von den besonders förderungsbedürftigen Personengruppen sind Geringqualifizierte und Langzeitarbeitslose am stärksten vertreten. Unter den Teilnehmern in Arbeitsgelegenheiten befinden sich 47,3% Geringqualifizierte. 19,6% besitzen keinen Schulabschluss, 45,2% nur einen Hauptschulabschluss. …Schwerbehinderte sind mit je 3,2% in Arbeitsgelegenheiten vertreten. … Teilnahmedauer: Die durchschnittliche vorgesehene Teilnahmedauer beträgt 5,7 Monate. Für 43,2% aller Eintritte ist eine Teilnahmedauer von 6 bis unter 12 Monaten vorgesehen. Bei ca. 2/3 dieser Teilmenge liegt die vorgesehen Teilnahmedauer bei 6 bis unter 7 Monaten. 4. Strukturen der Maßnahmen Geldbeträge für die Teilnehmer: Teilnehmer in der Mehraufwandsvariante erhalten neben dem Arbeitslosengeld II eine pauschale Leistung, die alle Aufwendungen im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer Arbeitsgelegenheit abdecken soll. Die Teilnehmer erhalten im Durchschnitt eine Mehraufwandsentschädigung in Höhe von 1,25 Euro pro Stunde. In Westdeutschland liegt der durchschnittlich bezahlte Betrag geringfügig höher (1,27 Euro) als in Ostdeutschland (1,24 Euro). 4,1% der Teilnehmer in Westdeutschland erhalten 2 Euro und mehr pro Stunde, in Ostdeutschland hingegen liegt die Pauschale stets unter 2 Euro pro Stunde. Am häufigsten erhalten die Teilnehmer in Arbeitsgelegenheiten zwischen 1,00 bis unter 1,10 Euro. … Der Träger der Maßnahme kann für den entstandenen Aufwand für die Maßnahmedurchführung eine Maßnahmekostenpauschale erhalten. Die durchschnittliche Maßnahmekostenpauschale beträgt 353 Euro. … Insgesamt wurde im Jahr 2005 für Arbeitsgelegenheiten nach § 16 Abs. 3 SGB II (Mehraufwand- und Entgeltvariante) ein Betrag in Höhe von 1,106 Mrd. Euro ausgegeben. Werden die Ausgaben in das Verhältnis zum durchschnittlichen Teilnehmerbestand pro Monat gesetzt, liegen die durchschnittlichen Ausgaben pro Teilnahme und Monat im Jahr 2005 bei 458 Euro … Bei knapp 67% der Teilnehmer beträgt die wöchentliche Arbeitszeit genau 30 Stunden pro Woche. … Arbeitsgelegenheiten nach Wirtschaftszweigen: … Der Schwerpunkt der Stellenangebote liegt im Gesundheits- und Sozialwesen, gefolgt von der Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen, der öffentlichen Verwaltung und Erziehung. Weitere Wirtschaftszweige wie Grundstücks- und Wohnungswesen, Land- und Forstwirtschaft, produzierende Gewerbe, Baugewerbe und Sonstige stellen nur einen geringen Anteil an Stellenangebote für Arbeitsgelegenheiten.

Quelle: http://statistik.arbeitsagentur.de

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