MITTELBEREITSTELLUNG FÜR DIE EINGLIEDERUNGSMAßNAHMEN IN DIE ARGEN Kleine Anfrage der Linksfraktion: “ In der Geschäftsanweisung SGB II Nr. 15/2006 der Bundesagentur für Arbeit geht es um die Dritte Zuteilung des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) von Ausgabemitteln 2006 für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit bei Kapitel 11 12 Titel 685 11 im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung. Laut dieser Geschäftsanweisung wird gemäß Eingliederungsmittelverordnung 2006 der Eingliederungstitel SGB II um einen zentralen Einbehalt von 300 Millionen Euro vermindert. Wir fragen die Bundesregierung: 1.) Wofür werden die 300 Millionen Euro verwendet? 2.) Ist der Hinweis des BMAS so zu verstehen, dass die bisher zugewiesenen Mittel in Höhe von 85% des Gesamtbudgets 2006 für die Bewilligung aller Eingliederungsmaßnahmen im Jahr 2006 nur zur Verfügung stehen? 3.) Ist der Hinweis des BMAS so zu verstehen, dass die ARGEN für das Jahr 2006 mit 100% der in Aussicht gestellten Mittel abzüglich der 300 Millionen Euro für Eingliederungsmaßnahmen rechnen können? 4.) Müssen die ARGEN für das Jahr 2007 mit weiteren Abschmelzungen bei den Eingliederungsmaßnahmen rechnen? Wenn ja, in welcher Höhe? “
http://dip.bundestag.de/parfors/parfors.htm
Quelle: Fraktion DIE LINKE