FDP-Fraktion spricht sich gegen den Entwurf des Antidiskriminierungsgesetzes aus: beim Gleichbehandlungsgesetz nicht über EU-Vorgaben hinausgehen

BEIM GLEICHBEHANDLUNGSGESETZ NICHT ÜBER EU-VORGABEN HINAUSGEHEN “ Die Bundesregierung soll bei der Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinien in deutsches Recht nicht über deren Regelungsgehalt hinausgehen. Dies verlangt die FDP-Fraktion in einem Antrag mit dem Titel ‚Bürokratie schützt nicht vor Diskriminierung – Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz ist der falsche Weg‘ (16/1861). Jede zusätzliche Belastung, die sich wettbewerbsschädigend auf die deutsche Wirtschaft auswirkt, vor allem im Hinblick auf die Erhaltung von Arbeitsplätzen, sollte unterbleiben, so die Fraktion. Zur Begründung heißt es, der Abbau von Diskriminierungen, den das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zum Ziel hat, lasse sich nicht nur gesetzlich verordnen, sondern sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Erforderlich sei eine Veränderung des Bewusstseins. Die Liberalen schlagen vor, dass sich das Gesetz eng an dem Regelungsgehalt der EU-Richtlinien orientiert. Der jetzt von der Regierung vorgelegte Entwurf (16/1780, 16/1852) gehe jedoch darüber hinaus. Damit wolle die Regierung an der Überregulierung in vielen Lebensbereichen festhalten, schreiben die Abgeordneten. Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz belaste die Wirtschaft mit zusätzlicher Bürokratie, gefährde Arbeitsplätze und bringe für die Bürger große Rechtsunsicherheit. Der Entwurf sei nicht geeignet, die Freiheit des Einzelnen mit berechtigen Anliegen von Wirtschaft und Gesellschaft zu einem vernünftigen Ausgleich zu bringen, betont die Fraktion. “ Im einzelnen heisst es in der in Bundestagsdrucksache 16/1861 u.a.: “ – Der Gesetzentwurf fordert von den Arbeitgebern neben Maßnahmen im Rahmen der beruflichen Aus- und Fortbildung auch ausdrücklich vorbeugende Maßnahmen. Dies bedeutet für Arbeitgeber zusätzliche Kosten und weitere Bürokratie. Die Aufforderung an den Arbeitgeber, Aus- und Fortbildungsveranstaltungen zum Thema Antidiskriminierung durchzuführen steht im eklatanten Widerspruch zu den in der Einleitung des Gesetzentwurfs beschriebenen Folgekosten des Gesetzes für Unternehmen. … – Arbeitgeber werden künftig jeden einzelnen Vorgang sorgfältig dokumentieren müssen im Hinblick auf mögliche juristische Auseinandersetzungen. Nur so können sie später belegen, dass sie die vom Gesetz als Pflichtverletzung begriffene Benachteiligung nicht zu vertreten haben. … Der hierdurch entstehende bürokratische Aufwand ist für die Arbeitgeber groß, da sich die durch den präventiven Schutz ergebenden Dokumentationsobliegenheiten durch das gesamte Arbeitsleben ziehen. … Die geplante Antidiskriminierungsstelle des Bundes wird weitaus größer als die Richtlinien dies vorsehen. Insgesamt wird der Aufwand für Berichte, Fortbildungen u.ä. mindestens doppelt so hoch, wie von den Richtlinien gefordert. Die Bundesbehörden sind künftig verpflichtet, die Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu unterstützen und ihr die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Dadurch wird neue Bürokratie geschaffen. … – Zusätzlich zur Errichtung einer Antidiskriminierungsstelle sieht der Gesetzentwurf die Berufung eines Beirats vor. Dem Beirat sollen 16 Mitglieder und 16 stellvertretende Mitglieder angehören. Die Mitglieder des Beirats sollen Anspruch auf Aufwandsentschädigung sowie Reisekostenvergütung, Tagegelder und Übernachtungsgelder haben. Hierdurch kommen auf den Bund beträchtliche Kosten zu. “

http://dip.bundestag.de/parfors/parfors.htm

Quelle: Heute im Bundestag Nr. 190 http://rafranke.blogspot.com/2006/06/fdp-wendet-sich-gegen-agg-entwurf.html

Dokumente: Bundestagsdrucksache_1601861.pdf

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