Die Vorhabenplanung des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) enthält keine klaren jugendpolitischen Ziele. Die Jugendsozialarbeit bleibt nahezu unsichtbar. Bundesministerin Karin Prien kündigte im Fachausschuss Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Bundestages an, die Kinder- und Jugendhilfe mit einer Weiterentwicklung des SGB VIII in den Blick zu nehmen. Dazu solle der künftige 18. Kinder- und Jugendbericht einen Beitrag leisten.
Aus Sicht der BAG KJS lohnt sich unbedingt, den 17. Kinder- und Jugendbericht (17. KJB) politisch und fachlich zu nutzen. Er blickt allgemein auf die Herausforderungen und Chancen der gegenwärtigen Kindheits- und Jugendphase und die Gesamtsituation der Kinder- und Jugendhilfe. Ein Sonderthema rückt er nicht in den Mittelpunkt, anders als der 16. Kinder- und Jugendbericht, der sich intensiv mit der Politischen Bildung befasste.
Geschäftsführer Tom Urig und Grundlagenreferent Michael Scholl haben den 17. KJB aus der Perspektive der Jugendsozialarbeit aufbereitet. Denn: Der Bericht sollte für die kommenden Jahre die Arbeit im Feld der Kinder- und Jugendhilfe prägen: als Argumentationshilfe und als Aufgabenbuch.
Aktuelles Lagebild
Krisen und Veränderungsprozesse prägen die Kindheit, die Jugend und das junge Erwachsenenalter derart, dass sie als Schwerpunkte im Bericht deutlich werden. Es geht im 17. KJB um verlässliche Strukturen, um Fachkräfte und deren schrumpfende Anzahl. Es geht um Beteiligung und Demokratie. Es geht um Klimaschutz und um die Diversität der Gesellschaft bezogen auf unterschiedliche Faktoren: Alter, soziale Klassenzugehörigkeit, Behinderung, natio-ethno-kulturelle Zugehörigkeiten, Geschlecht und sexuelle Orientierungen sowie Religionszugehörigkeiten und Weltanschauungen. Es geht um Medien und Bildung.
Der Bericht zeichnet ein aktuelles Bild einer Lebensphase unter Druck. Er arbeitet heraus, dass die Kinder- und Jugendhilfe als Unterstützungssystem zur Persönlichkeitsentwicklung und Selbstwirksamkeit junger Menschen ebenfalls um Anerkennung und Perspektive kämpfen muss – in der Gesellschaft und bei den jungen Menschen. Er appelliert an die Verantwortung von Politik auf allen föderalen Ebenen, an Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft sowie an die jungen Menschen selbst, im Miteinander nach Lösungen für Herausforderungen zu suchen und Chancen zu nutzen.
Gliederung und Schwerpunkte
Die Ausführungen zur Kinder- und Jugendhilfe allgemein, zur Jugendsozialarbeit und die Schulsozialarbeit werden daraufhin betrachtet, welche Diskussions- oder Handlungsbedarfe für die BAG KJS und ihre Mitgliedsorganisationen aus der Analyse der Berichtskommission und ihren Empfehlungen entstehen. Für eine katholische Organisation ist auch der Blick auf die Aussagen im Kapitel Weltanschauung wichtig. Grundsätzlich geht es auch um die Strukturen und die Fachkräfte.
Im zweiten Teil geht es um Themen und Inhalte, die für die Jugendsozialarbeit (und die Schulsozialarbeit) relevant sind. Konkret vor allem um Beteiligung, Demokratie und politische Bildung – mit einem Exkurs zur Medienbildung. Relevant ist die wachsende Diversität der Gesellschaft, mit der die Jugendsozialarbeit ebenso umgehen muss wie mit den Folgen von Flucht und Einwanderung – ein Arbeitsschwerpunkt der Beratung durch die Jugendmigrationsdienste. Bildungsgerechtigkeit ist für die Jugendsozialarbeit in jeder Hinsicht ein Thema, unter anderem durch die Kernaufgaben im Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf oder durch die schulbezogene Jugendsozialarbeit. Der sozial-ökologische Wandel ist als notwendiger, gegenwärtiger und künftiger Prozess für die Jugendsozialarbeit ebenso relevant.
Die Kinder- und Jugendhilfe grundsätzlich
Die Kinder- und Jugendhilfe ist laut Bericht aus unterschiedlichen Gründen an der Grenze ihrer Belastbarkeit: Den gesetzlichen Anspruch, ALLEN Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen notwendige Unterstützung zu geben, kann sie kaum erfüllen. Es fehlen finanzielle (u. a. staatliche Förderung durch unterschiedliche föderale Ebenen) und personelle (Fachkräfte) Ressourcen. Obwohl es einen Aufbau an Kapazitäten (Förderung und Personal, insbesondere im Bereich Kindertagesstätten und Ganztagsangebote) gab, übersteigt der Bedarf junger Menschen an Unterstützung bereits akut die Leistungsfähigkeit der Strukturen.
Die Bundesregierung nimmt in ihrer Stellungnahme diese Sorgen sehr ernst und stimmt der Kommission darin zu, dass es der Gesellschaft „nicht ausreichend gelingt, (…) Ressourcen so zugänglich zu machen und zu verteilen, dass alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen gleichermaßen förderliche und sozial gerechte Bedingungen des Aufwachsens erfahren“ (vgl. 17. KJB, Seite 5, siehe auch Kapitel 1.3).
Benötigt werden demnach vertrauenswürdige Rahmenbedingungen und starke wie resiliente Strukturen. Dafür müssen Politik und Gesellschaft gemeinsam Sorge tragen.
Die Kinder- und Jugendhilfe selbst ist gefordert, jungen Menschen „vertrauenswürdige Bedingungen des Aufwachsens“ zu bieten. Die Kommission formuliert zehn Leitlinien zum Erreichen von Vertrauenswürdigkeit und Verlässlichkeit, indem die Kinder- und Jugendhilfe
- sich als zuständig für alle jungen Menschen und Familien versteht, aber nicht für alle gesellschaftlichen Probleme,
- sich am Recht auf gewaltfreies Aufwachsen orientiert,
- verantwortlich ist für Partizipation und junges Engagement fördert,
- ihr Handeln an der Vielfalt des Jungseins und Aufwachsens ausrichtet und offensiv für die Teilhabe aller jungen Menschen eintritt,
- eine verlässliche Infrastruktur für junge Menschen bietet und diese auch einfordert,
- vielfältige Wege beschreitet, eine attraktive Arbeitgeberin zu sein,
- wissenschaftsbasiert handelt und aufgeschlossen für neue Erkenntnisse ist,
- die Digitalisierung begleitet und ihre Potenziale kritisch reflektiert,
- eine demokratiestärkende Interessenvertretung junger Menschen ist und
- klimagerecht ist.
Als Teil der Kinder- und Jugendhilfe gilt das für die Jugendsozialarbeit gleichermaßen.
Die Jugendsozialarbeit im 17. Kinder- und Jugendbericht
Für die Jugendsozialarbeit stellt der Bericht heraus, dass die Definition der Zielgruppe kritisch zu diskutieren ist. Auftrag laut Sozialgesetz für die Jugendsozialarbeit ist, schulische, berufliche und gesellschaftliche Teilhabe junger Menschen zu fördern, die als beeinträchtigt und/oder sozial benachteiligt gelten. Benachteiligung und Beeinträchtigungen sind jedoch relative Kategorien, die vielfältige Ursachen haben können. Unabhängig von der konkreten Art der Unterstützung der entsprechenden jungen Menschen heißt es im Bericht: Das Ziel der Jugendsozialarbeit ist, Ausgrenzungsmechanismen entgegenzuwirken und Teilhabechancen aller jungen Menschen in einer diversen Gesellschaft zu verbessern (vgl. 17. KJB, Seite 67).
Kritisch zu reflektieren ist, ob und wie die Angebote der Jugendsozialarbeit selbst Benachteiligung reproduzieren. Die Kommission empfiehlt: Es bedarf einer Arbeitsweise, die das Lebensumfeld der jungen Menschen einbezieht und Entwicklungsräume schafft. Es braucht hierfür handlungsorientiertes Wissen über Migration, Diversität und Diskriminierung, um junge Menschen gewinnen und stärken zu können (vgl. 17. KJB, Seite 67).
Schulsozialarbeit
Als ein Wirkungsfeld der Jugendsozialarbeit wird die Schulsozialarbeit eigens im Bericht betrachtet. Die Kommission konstatiert: Die Schulsozialarbeit könne eine Scharnierfunktion zwischen Kinder- und Jugendhilfe und Schule einnehmen. Zugleich lasse sich ihr Profilverlust und die zu große Annäherung an schulisches Lernen kritisieren: Schulsozialarbeit sollte nicht zum „billigen Dienstleister“ der Schule werden.
Notwendig sei ein konkretes Profil und ein klarer Auftrag. Derzeit ringe Schulsozialarbeit noch um ihre Rolle im multiprofessionellen Gefüge innerhalb (etwa mit Lehrkräften) und außerhalb der Schulen. Neben der genauen Klärung der Angebotsstrukturen fehle es an einer ausgeprägten Datenlage zur Schulsozialarbeit. Komplex ist die Frage der Verantwortung und der Finanzierung im föderalen Gefüge; der Bund kann wenig Einfluss auf das Handlungsfeld nehmen, Länder und Kommunen sind zentrale Akteure (vgl. 17. KJB, Seite 67).
Religion und Weltanschauung
Für junge Menschen scheinen religiöse und weltanschauliche Bezugssysteme eine Bedeutung als Orientierungspunkte im Aufwachsen zu haben. Die Religion geht durch Transzendenz über das diesseitige, weltliche und damit über die Weltanschauung hinaus. Die Kommission stellt jedoch fest: Belastbare Daten zu spirituellen Vorstellungen und Verortungen junger Menschen liegen kaum vor, ebenso wenig wie zu weltanschaulichen Grundhaltungen. Ein Aspekt wird dennoch in Studien herausgearbeitet: Das Religiöse löst sich vom Institutionellen (religiös geprägten Strukturen wie etwa Kirchen) und wird im Individuellen zum Spirituellen oder Esoterischen. Für katholische Jugendsozialarbeit kann das bedeuten, durchaus die religiöse Wertebasis in der Arbeit mit jungen Menschen herauszustellen und nicht zu verschweigen. Innerhalb der Kirche sollte für eine Jugendpastoral geworben werden, die jungen Menschen ein Angebot macht – ohne die institutionelle Zugehörigkeit als Maßstab und Ziel zu definieren.
Verlässliche Strukturen
Kinder- und Jugendhilfe ist laut Bericht systemrelevanter Bestandteil des Aufwachsens junger Menschen. Gerade in der unbeständigen globalen Lage sowie den vielfältigen individuellen Herausforderungen bei jungen Menschen müssen Strukturen verlässlich bestehen und Vertrauen schaffen.
Damit dies gelingt, benötigen Strukturen selbst verlässliche Rahmenbedingungen. In der Realität müssen Träger der Kinder- und Jugendhilfe – insbesondere die freien Träger – jedoch zahlreiche bürokratische Hürden nehmen, zeitlich verzögerte Zuwendungsbescheide ertragen oder zusätzlich Eigenmittel einbringen. Die Kommission konstatiert: Projektitis und das Jährlichkeitsprinzip leisten keinen Beitrag zum Aufbau einer verlässlichen Infrastruktur für die Adressat*innen (junge Menschen, Kooperationspartner, Netzwerke) und zur Bindung von Fachkräften an die Jugendhilfe und ihre Organisationen.
Die Finanzierung der Strukturen erfolgt zudem durch Bund, Länder und – besser oder – Kommunen. In vielen Fällen ist eine subsidiär ergänzende Finanzierung ausgeschlossen. Föderal höhere Ebenen können mit Modellprojekten Impulse setzen. Die Kommission rät: Die Förderung von Modellprojekten sollte stets eine Transferstrategie beinhalten, die sicherstellt, dass Innovationen in die Regelstrukturen integriert werden (vgl. 17. KJB, Seite 79).
Mit Blick auf ihre innere Struktur ist die Kinder und Jugendhilfe zudem sehr vielfältig. Das Subsidiaritätsprinzip gibt eine Gesamtverantwortung des öffentlichen Trägers vor, die gemäß § 4 SGB VIII freie Träger in ihrer Selbstständigkeit fördert und stärkt. Die Kommission stellt fest: Das zweite Prinzip zielt auf eine möglichst breite Pluralität von Trägern, damit Adressat*innen gemäß ihrem Wunsch- und Wahlrecht (§ 5 SGB VIII) zwischen unterschiedlichen Trägern wählen können. Ein Überhang an anbietenden Trägern ist gesetzlich gewollt. Fraglich bleibt jedoch, ob die Trägerpluralität die Diversität der in Deutschland lebenden Bevölkerung wirklich abdecken kann. (vgl. 17. KJB, Seite 61). Innerhalb der Trägerlandschaft sind die frei-gemeinnützigen Träger (mit rund zwei Dritteln der Fachkräfte) zentrale Akteure, frei-nichtgemeinnützige Träger (etwa 4 Prozent der Fachkräfte) erheben gleichwohl Ansprüche. (vgl. 17. KJB, Seite 61)
Der Bericht stellt mit Blick auf die freien Träger zudem heraus: Die Kinder- und Jugendhilfe benötige starke freie Träger. Sie spielen eine entscheidende Rolle in der Bereitstellung von Diensten und Unterstützung, weil sie oft flexibler auf die Bedürfnisse der Adressat*innen reagieren können und dabei helfen, Rechtsansprüche und objektive Verpflichtungen durchzusetzen und in Wahrnehmung ihrer anwaltschaftlichen Rolle bei Bedarf gegen Missstände in der Praxis der Kinder- und Jugendhilfe vorgehen (vgl. 17. KJB, Seite 77).
Die Bundesregierung betont in ihrer Stellungnahme zum Bericht, dass eine zukunftsfeste Kinder- und Jugendhilfe Aufgabe des Bundes im Zusammenspiel mit Ländern, Kommunen, Trägern und Einrichtungen, Fachkräften und Adressat*innen sei. Die Kommission warnt deswegen, dass Gegenwart und Zukunft junger Menschen die denkbar schlechtesten Zeiten für fiskalische Beschränkungen sind. Die Kinder- und Jugendhilfe selbst sei allerdings ebenso gefordert, besser zu werden, als sie aktuell ist. (vgl. 17. KJB, Seite 43)
Aus Sicht der BAG KJS folgt daraus, dass von einer der genannten institutionellen Ebene eine Initiative notwendig ist, einen wirksamen Dialog zur verlässlichen Absicherung der Kinder- und Jugendhilfe zu gestalten. Vor dem Hintergrund des Sozialgesetzes als Rahmen sollte die Verantwortung beim Bund als höchste subsidiäre Ebene liegen, diesen Dialog zu gestalten.
Herausforderung Fachkräftemangel
Als gegenwärtige und künftige Krise nennt der Bericht den Fachkräftemangel in der Kinder- und Jugendhilfe. Er führe bereits zu Einschränkungen in der Angebotsvielfalt und beeinträchtige die Qualität von Bildung, Betreuung, Schutz und Partizipation – somit von elementaren Kinderrechten.
Die für die Kinder- und Jugendhilfe relevanten Berufe belegen Platz eins und zwei im Ranking für Berufe mit den größten Fachkräftelücken. Die Berufsgruppe der Sozialarbeit und Sozialpädagogik wies im Jahresdurchschnitt 2021/2022 mit 20.600 offenen Stellen die größte Lücke auf. Die Fachkräftelücke in der Kindertagesbetreuung und -erziehung folgte mit knapp 20.500 Stellen. Diese Lücke sorgt für beim bestehenden Personal für Erschöpfung und hohe Belastung. (vgl. 17. KJB, Seite 63)
Zudem verändert sich die Arbeitswelt. Neben der Arbeit mit den jungen Menschen wächst die Bürokratie durch Dokumentation der Prozesse und Nachweis von Fördermittelverwendung. Der Bedarf an Aus- und Weiterbildung steigt durch neue gesetzliche Regelungen und Schnittstellen zu anderen Rechtskreisen.
Notwendig ist laut Kommission, für Studiengänge der Sozialarbeit, der Sozialpädagogik und Erziehungswissenschaft ebenso zu werben wie für entsprechende Ausbildungsberufe oder Quereinstiege. Notwendig sind dazu Konzepte zur Praxisanleitung. Zudem muss die Frage geklärt werden, ob Quereinstiege insgesamt als (kurzfristiger) Gewinn oder als dauerhafte Belastung des Kinder- und Jugendhilfesystems anzusehen sind (vgl. 17. KJB, Seite 62).
Ein Lösungsansatz zur Entlastung des Feldes liegt in der Multiprofessionalität. Sie ist eine Chance zur Ausdifferenzierung von Wissen und zur Steigerung von Kompetenzen (vgl. 17. KJB, Seite 62). Die Kommission bilanziert: Die Versäulung der Problembearbeitung wird zunehmend kritisiert. Es ergibt sich die Herausforderung, Lösungen ganzheitlich, integrativ und aufeinander abgestimmt zu entwickeln.
Für die Jugendsozialarbeit bedeutet das: Die Folgen des Fachkräftemangels müssen bewertet und entsprechende Strategien entwickelt werden: Welche Angebote sind zentral? Auf welche Angebote muss sich die Jugendsozialarbeit fokussieren? Wie lässt sich Beratung/Begleitung weiterentwickeln?
Verantwortung für eine starke Demokratie
Junge Menschen selbst zeigen ein großes Interesse an politischen Themen, fühlen sich aber oft unzureichend einbezogen. Das verstärkt ihre Skepsis gegenüber dem Funktionieren der Demokratie in Deutschland, konstatiert die Kommission und verweist auf zahlreiche Studien, unter anderem die Shell-Jugendstudie aus dem Jahr 2024.
„Um Demokratie angemessen zu fördern und allen Formen von Demokratie- und Menschenfeindlichkeit etwas entgegenzusetzen, sind demokratische Erlebnisse für die Kinder und Jugendlichen essenziell; Mitbestimmung und Selbstwirksamkeit im geschützten Raum der Kinder- und Jugendhilfe tragen dazu bei“, stellt die Kommission fest (vgl. 17. KJB, Seite 76).
Daraus folgt, was im Bericht als Leitlinie formuliert ist: „Die Kinder- und Jugendhilfe muss aktiv demokratische Bildung fördern und jungen Menschen die Mitwirkung an der (Kinder- und Jugend-) Politik ermöglichen. Es ist wichtig, dass junge Menschen durch partizipative Bildungsangebote Selbstwirksamkeit erfahren und sich demokratische Werte aneignen können“ (vgl. 17. KJB, Seite 80). Zugleich muss sich aus Sicht der Kommission die Kinder- und Jugendhilfe kinder- und jugend(hilfe)politisch einmischen. Zur politisch-inhaltlicher Neutralität sei sie explizit NICHT verpflichtet.
Für die Jugendsozialarbeit bedeutet das: Sie sollte Konzepte und Angebote für demokratische Bildung entwickeln, durch die junge Menschen erfahren, dass sie gehört, ernst genommen und vor allem ernsthaft beteiligt werden. Sie sollte sich mit den Herausforderungen durch die Verbreitung von Verschwörungsmythen und Falschinformationen, insbesondere über soziale Medien, intensiv beschäftigen. Sie sollte aktiv Diskriminierungsformen entgegenwirkt und einen inklusiven Ansatz konsequent verfolgen.
Demokratische Bildung ist darüber hinaus dann erfolgreich, wenn Verantwortung übertragen und Macht geteilt wird. Innerhalb der Maßnahmen bedeutet das ein Umdenken – zumal die jungen Menschen im Kontext der Jugendsozialarbeit multiple Herausforderungen zu bewältigen haben. Sie deswegen von Demokratiebildung und Mitwirkung fernzuhalten, ist ein problematischer Ansatz (vgl. 17. KJB, Seite 57)
In der Position Gute Lebensperspektiven für junge Menschen (https://www.bagkjs.de/position-gute-lebensperspektiven-fuer-junge-menschen/) hat die Mitgliederversammlung der BAG KJS im Mai 2023 den Anspruch bereits formuliert.
Weil für die Jugendhilfe insgesamt gilt, dass Fachkräfte in ihrer Rolle als demokratische Vorbilder gestärkt und in der politischen Bildung qualifiziert werden, entstehen Synergien.
Medienbildung entwickeln
Digitale Souveränität hat bereits und wird noch stärker eine zentrale Bedeutung in der Entwicklungsphase junger Menschen spielen. Digital souveränes Handeln ist einerseits an individuelle Voraussetzungen gebunden, nämlich eine hinreichende Medienkompetenz der Person, und andererseits an die Bereitstellung entsprechender Technologien und Produkte. Zugleich bieten digitale Räume Möglichkeiten für demokratisches und zivilgesellschaftliches Engagement. Sie werden jedoch auch für Hassreden, rechte Hetze und demokratische Destabilisierung missbraucht. (vgl. 17. KJB, Seite 105 ff.)
Für die Jugendsozialarbeit bedeutet das: Sie muss digitale Räume anbieten und junge Menschen in diesen Räumen begleiten. Das ist keine zusätzliche Aufgabe, sie wird im Idealfall in die bestehenden Angebote eingewoben.
Diversität als Chance
Die Berichtskommission stellt fest: Die bundesdeutsche Bevölkerung war in Bezug auf die Kategorien Alter, soziale Herkunft, Behinderung, natio-ethno-kulturelle Zugehörigkeit, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Religion und Weltanschauung historisch betrachtet immer schon divers. Sie betont aber auch: Die Tatsache einer seit jeher diversen Zusammensetzung der deutschen Gesellschaft führt noch nicht automatisch dazu, dass diese Diversität gesellschaftspolitisch auch akzeptiert wird (vgl. 17. KJB, Seite 115).
Diversität ist laut Bericht Resultat von sozial hergestellten Differenzierungen. Kritisch zu reflektieren ist, dass diese Differenzierung zu unterschiedlicher gesellschaftlicher Teilhabe führt (vgl. 17. KJB, Seite 111). Denn hinter der Diversität und der jeweiligen Zuordnung zu einer Gruppe mit bestimmten Merkmalen stehen auch Wertesysteme, Normen und Verhaltensweisen (auch „sozialer Habitus“ genannt), die wesentlich für den Zugang zu Ressourcen wie etwa Netzwerke, Vermögen, Bildung und gesellschaftliche Macht sind (vgl. 17. KJB, Seite 113).
Der 17. Kinder- und Jugendbericht reflektiert Diversität zum einen in der objektiven Zusammensetzung der bundesrepublikanischen Bevölkerung und stellt fest, dass Deutschland eine diverse Gesellschaft ist. Zum anderen fokussiert der Bericht auch Selbstbilder und sich wandelnde Normen der bundesdeutschen Bevölkerung zum Thema Diversität. Wie Menschen zusammen, miteinander und nebeneinander leben, ermöglicht und limitiert ihre Perspektiven auf die bisherige, gegenwärtige und zukünftige Entwicklung der Gesellschaft. Umgekehrt ermöglichen und limitieren subjektive Perspektiven das Zusammen-, Miteinander- und Nebeneinanderleben einer Gesellschaft in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft aber auch (vgl. 17. KJB, Seite 112)
Diversität wirkt in unterschiedlichen Dimensionen und Bereichen, etwa bei Bildungsgerechtigkeit, sozialem Status und Einkommen, bei mangelnder Repräsentation in der öffentlichen Verwaltung, Geschlechtergerechtigkeit oder in der politischen Bedeutung von Gruppen (zum Beispiel die Jungen in der alternden Gesellschaft). Folge sind Herausforderungen wie Adultismus oder Klassismus.
Die natio-ethno-kulturelle Diversität in Deutschland spielt eine zentrale Rolle bei gegenwärtiger und zukünftiger Zu- und Einwanderung. Die Kommission stellt fest: Es sei bereits jetzt zu einem offeneren und selbstverständlichen Umgang mit der Tatsache zu raten, dass alle in Deutschland lebenden Menschen in einer Einwanderungsgesellschaft leben. Das sei äußert relevant zur Sicherung des allgemeinen Wohlstands und für die Aufrechterhaltung zahlreicher systemrelevanter Beschäftigungssektoren in Deutschland (vgl. 17. KJB, Seite 112 ff).
In ihren Empfehlungen verbindet die Kommission das Aufwachsen in Vielfalt mit Chancen. Für die Jugendsozialarbeit bedeutet das: Sie sollte die bestehende Diversität bei den Jugendlichen in den Maßnahmen der Jugendsozialarbeit reflektieren und als Stärke begreifen. Die Merkmale, die durch Alter, soziale Herkunft, Behinderung, natio-ethno-kulturelle Zugehörigkeit, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Religion und Weltanschauung bestehen, sollten als Stärken gefördert und weniger als Defizite kompensiert werden.
Flucht und Einwanderung
Der Bericht fordert dazu auf, die globalen Fluchtbewegungen als Realität anzuerkennen und als Antwort migrationsfreundliche Ansätze zu verfolgen. Integration wird von der Kommission als ein beidseitiger Prozess verstanden, der Anpassungen sowohl von der Gesellschaft als auch von Geflüchteten verlangt. Es bleibe eine Herausforderung, Vorurteile abzubauen und eine offene, integrative Politik zu fördern, die die Beiträge und Bedürfnisse aller Menschen berücksichtigt (vgl. 17. KJB, Seite 48)
Junge Geflüchtete und Menschen mit Einwanderungsgeschichte stehen oft vor bürokratischen Hürden und erleben alltägliche Diskriminierung: lange Wartezeiten in behördlichen Verfahren und Schwierigkeiten beim Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen. Sie benötigen besserer Unterstützung und Anerkennung ihrer speziellen Bedürfnisse.
Für die Jugendsozialarbeit bedeutet das: Sie kann gemeinsam mit den jungen Menschen das Jungsein in der Einwanderungsgesellschaft beschreiben und daraus Konsequenzen formulieren; zum Beispiel ein Ende der monolingualen (deutsch), öffentlichen Institutionen. Deutschland ist eine Einwanderungsgesellschaft und wird zunehmend geprägt durch eine natio-ethno-kulturelle Vielfalt. Jugendsozialarbeit sollte sich auch dafür einsetzen, dass Einwanderung in der Jugendhilfeplanung ernst genommen wird.
Bildungsgerechtigkeit und soziale Gerechtigkeit erreichen
Die Berichtskommission kritisiert das Spiegelbild einer Gesellschaft, die über erhebliche Ressourcen zur Gestaltung gerechter Teilhabebedingungen des Aufwachsens junger Menschen verfügt, der es aber nur unzureichend gelingt, diese Ressourcen so zugänglich zu machen und zu verteilen, dass alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen gleichermaßen förderliche und sozial gerechte Bedingungen des Aufwachsens erfahren.
Das Aufwachsen in Vielfalt eröffnet laut Kommission auf der einen Seite zahlreiche Chancen selbstbestimmter Lebensentwürfe und Lebenspraxen. Auf der anderen Seite führen altersbezogene Differenzierungen, soziale Klassenzugehörigkeit, Behinderung, natio-ethno-kulturelle Zugehörigkeiten, das Geschlecht und sexuelle Orientierungen sowie Religionszugehörigkeiten und Weltanschauungen weiterhin zu stigmatisierenden Zuschreibungen und sozialen Benachteiligungen. Disparitäten spiegeln sich zudem in der ungleichen Verteilung von Infrastruktur, Dienstleistungen und den damit verbundenen Kosten. Sie zeigen klar sozioökonomische Unterschiede der Bevölkerung.
Bezogen auf das Bildungssystem wird deutlich: Es ist reformbedürftig. Wissenschaft und Praxis fordern realistischere Lehrpläne sowie eine ganzheitliche Betrachtung von Bildung, die persönliche Entwicklung und gesellschaftliche Integration ein bezieht. Sie schlagen vor, Lehrinhalte um Themen wie Diversität und psychische Gesundheit zu erweitern. Besonders hervorgehoben wird die Verdichtung der Lehrinhalte, die zu erhöhtem Leistungsdruck und Stress führt, und die finanzielle Unsicherheit durch unzureichende Ausbildungsvergütungen (vgl. 17. KJB, Seite 53)
Unter anderem durch den Stress, den das Bildungssystem verursacht, wird die psychische Gesundheit junger Menschen beeinträchtigt. Hinzu kommen finanzielle Unsicherheiten – nicht zuletzt angesichts einer geringen Unterstützung (etwa durch Bürger*innen-Geld, BAföG oder niedrige Ausbildungslöhne). Unumstritten ist laut Kommission: Die Covid-19-Pandemie hat diese zuvor schon bestehenden Probleme noch verstärkt (vgl. 17. KJB, Seite 50).
Für die Jugendsozialarbeit bedeutet das: Ein starkes Engagement gegen Armut junger Menschen ist ein wichtiger Teil der politischen Arbeit. Die Grundsatzfrage der Gerechtigkeit gehört auf die politische Agenda der Jugendsozialarbeit, denn sie betrifft vorwiegend die jungen Menschen in schwierigen Lebenslagen.
Klimaschutz ernst nehmen
Seit über 50 Jahren warnt der Club of Rome vor den „Grenzen des Wachstums“ und den damit verbundenen Klimarisiken. Bis heute haben die Erkenntnisse der Wissenschaft weder national noch international zum spürbaren Umsteuern durch Politik und Gesellschaft geführt. Junge Menschen haben in der globalen Bewegung Fridays for Future und deren nachfolgenden Protestformen den Handlungsbedarf deutlich formuliert. Gleichwohl debattiert auch die Kinder- und Jugendhilfe wenig über Klimagerechtigkeit oder Suffizienz.
Dabei führt der Klimawandel nachweislich zusätzlich zur Verschärfung von Ungerechtigkeiten in den (Über-)Lebenschancen; nicht nur im internationalen Vergleich zwischen unterschiedlichen Ländern, sondern auch zwischen unterschiedlichen Regionen in Deutschland und zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen (vgl. 17. KJB, Seite 102).
Die Kommission arbeitet heraus, dass mit der Verschärfung von sozialer Ungleichheit Praktiken des Klimarassismus bzw. des Klimaklassismus verbunden sind. Die gesellschaftliche Verteilung von Belastungen ist durch den Klimawandel sowie durch Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen ungleich – Lebensräume von Minderheiten oder Benachteiligten sind besonders betroffen (vgl. 17. KJB, Seite 102).
Für die Jugendsozialarbeit bedeutet das: Klimaschutz und Klimagerechtigkeit sind Themen in Gegenwart und Zukunft, mit der sich Fachkräfte auseinandersetzen müssen. Der Klimawandel ist unter anderem Fluchtgrund für junge Menschen, die nach Europa einwandern. Er wirkt auf die Transformation der Wirtschaft und damit der Berufs- und Arbeitswelt. Er hat Konsequenzen für das soziale Miteinander, denn Klimafolgen wirken besonders auf junge Menschen in schwierigen Lebenslagen (Ernährung, Mobilität, Wohn- und Sozialraum, Gesundheit).
Ein Auftrag der Berichtskommission
Die Berichtskommission stellt fest: „Es gehört zur Geschichte und Gegenwart der Kinder- und Jugendhilfe selbst, dass sie sich fachlich, normativ und (sozial)politisch zu Verteilungsfragen, zur Gerechtigkeit zwischen Generationen, zu Benachteiligungen aufgrund geschlechtlicher Orientierungen, zu Ungleichheiten aufgrund von sozialer Herkunft und Armut, zu Diskriminierungen im Kontext von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit verhalten muss. Ihr Auftrag, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen, ist ohne entsprechende kinder- und jugendpolitische Positionierungen, ohne Leistungen, die zumindest die Folgen sozialer Benachteiligung bewältigbar machen, nicht einzulösen“ (vgl. 17. KJB, Seite 133).
Fachliche Ansprechpersonen:
Tom Urig (Geschäftsführer) und Michael Scholl (Grundlagenreferent)
Der Fachbeitrag steht hier als barrierefreies PDF zum Download zur Verfügung.



