BMFSFJ-Programm „Kompetenzagenturen“ Kooperationszusagen und Kooperationsvereinbarungen mit JMDs und dem Programm ‚Schulverweigerung – die zweite Chance‘

BMFSFJ-PROGRAMM „KOMPETNEZAGENTUREN“ Kooperationszusagen und Kooperationsvereinbarungen Laut Bekanntmachung der Förderrichtlinien für das Programm „Kompetenzagenturen“ Hauptphase des BMFSFJ Ziff. 4 und 7.2 sollen die Kompetenzagenturen mit relevanten regionalen und lokalen Akteuren in dem Förderbereich Kooperationen eingehen. Verbindliche schriftliche Kooperationszusagen folgender Partner sind Voraussetzung für eine Förderung: • Örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe • Agentur für Arbeit • Träger der Grundsicherung nach 2. Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) • Schulbehörden, Schulen Enthält das, für den Antrag notwendige, Konzept die Zielgruppe ‚MigrantInnen‘ und vor Ort ist ein JMD ansässig, ist mit diesem örtlichen Jugendmigrationsdienst eine Kooperationsvereinbarung abzuschließen. Die Kooperation zwischen Jugendmigrationsdiensten und Kompetenzagenturen ist als ergänzende partnerschaftliche Zusammenarbeit zu verstehen. JMDs und Kompetenzagenturen wahren dabei ihre Eigenständigkeit und zeichen sich jeweils durch fachspezifisches Know-How aus. Der Projekträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt gibt dazu folgende Auskunft: “ Soweit vor Ort Jugendmigrationsdienste (JMD) und Kompetenzagenturen zusammentreffen, ist eine Kooperationsvereinbarung mit folgenden inhaltlichen Eckpunkten abzuschließen: • Primäre Zuständigkeit des JMD bei Case-Management/Integrationsplan für nicht mehr schulpflichtige neu zugewanderte junge AussiedlerInnen und AusländerInnen bis zum 27. Lebensjahr vor, während und nach dem Integrationskurs nach dem Aufenthaltsgesetz • Primäre Zuständigkeit des JMD bei der sozialpädagogischen Einzelfallberatung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund • Enge Kooperation bei ausbildungs- arbeitsmarktrelevanten Fragen zwischen JMD und Kompetenzagentur (insbesondere kontinuierliche Information über die Betreuungsfälle) “ In Jugendamtsberzirken, die am Programm ‚Schulverweigerung – die zweite Chance‘ beteiligt sind, , ist mit dem betreffenden Antragsteller/Zuwendungsempfänger der Vorhaben ebenfalls eine Kooperationsvereinbarung abzuschließen. Weitere (Detail-)Informationen und Formulare zum Programm ‚Kompetenzagenturen‘ können Sie den angegebenen Links entnehmen.

http://www.pt-dlr.de/pt/bc/kompetenzagenturen/KoopzusagenKA040906.doc
http://www.pt-dlr.de/pt/bc/kompetenzagenturen/Merkblatt_Kooperationsvereinbarung_Verbund.doc
http://www.pt-dlr.de/pt/bc/kompetenzagenturen/Ausgabenuebersicht_und_Erlaeuterung.xls
http://www.pt-dlr.de/pt/bc/kompetenzagenturen/Finanzierungszusage_ueber_Eigenmittel.doc
http://www.pt-dlr.de/pt/bc/kompetenzagenturen/Finanzierungszusage_ueber_Drittmittel.doc
http://www.pt-dlr.de/pt/bc/kompetenzagenturen/Belegliste_ZN_VN_Ausgaben.xls
http://www.pt-dlr.de/pt/bc/kompetenzagenturen/Belegliste_ZN_VN_Einnahmen.xls
http://www.jugendmigrationsdienst.de/_template.php?browser=ie&res=800
http://www.zweite-chance.eu/content/fuer_koordinierungsstellen/esf_modellprogramm/index_ger.html

Quelle: http://www.pt-dlr.de/pt/bc/kompetenzagenturen/KoopzusagenKA040906.doc

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