NOTWENDIGE ANPASSUNG BESCHLOSSEN “ Das Bundeskabinett hat notwendige Anpassungen des Bundesvertriebenengesetzes beschlossen. Spätaussiedlerbewerber aus den baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen müssen nun ihr Kriegsfolgenschicksal nachweisen. Mit weiteren Regelungen soll verhindert werden, dass gewaltbereite Extremisten nach Deutschland kommen. Die frühere gesetzliche Vermutung des Kriegsfolgenschicksals für Spätaussiedlerbewerber aus den baltischen Staaten ist seit deren EU-Beitritt überholt. Diese Vermutung gilt künftig nur noch für Bewerber aus anderen Teilen der ehemaligen Sowjetunion. Rechtfertigen künftig Tatsachen die Schlussfolgerung, dass Spätaussiedlerbewerber einer Vereinigung angehören, die den Terrorismus unterstützt, erhalten sie den Aussiedlerstatus nicht. … Bessere Integration Die Regelungen zur Integration der Spätaussiedler und ihrer Angehörigen werden verbessert. Fahrtkostenzuschüsse ermöglichen, dass Integrationskurse in größerer Entfernung besucht werden. In ländlichen Gebieten ist es nicht immer möglich, Integrationskurse ortsnah anzubieten. Verfahrensvereinfachung Das Aufnahmeverfahren wird vereinfacht. Zukünftig ist ausschließlich das Bundesverwaltungsamt zuständig. Dadurch entfällt die bisherige Doppelprüfung durch das Bundesverwaltungsamt und die Länder. Ebenso wird die Frage, ob eine Eingliederungshilfe gewährt wird, künftig durch das Amt entschieden. “
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Quelle: Pressemitteilung der Bundesregierung