Entwurf einer Entschließung des Rates

EINBEZIEHUNG UND INFORMATION DER JUGENDLICHEN IM HINBLICK AUF DIE FÖRDERUNG IHRES EUROPÄISCHEN BÜRGERSINNS Auszüge aus dem Entwurf einer Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Umsetzung der gemeinsamen Ziele im Bereich Einbeziehung und Information der Jugendlichen im Hinblick auf die Förderung ihres europäischen Bürgersinns “ DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION UND DIE IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN UNION … FORDERN DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION AUF, 1. sicherzustellen, dass das offene Koordinierungsverfahren offen und transparent bleibt und dass die dadurch gewonnenen Informationen bestmöglich genutzt werden 2. einen kontinuierlichen und strukturierten Dialog zu unterstützen, damit ein rechtzeitiger und wirksamer Beitrag der jungen Menschen und anderer Akteure im Jugendbereich zur Gestaltung der politischen Maßnahmen, die Auswirkungen auf das Leben der Jugendlichen haben, sichergestellt ist 3. beim Aufbau dieses strukturierten Dialogs mit den einschlägigen Akteuren, unter anderem den lokalen und regionalen Behörden sowie mit Bildungsinstituten und Nichtregierungsorganisationen, zusammenzuarbeiten 4. dafür zu sorgen, dass der strukturierte Dialog all jene zusammenbringt, die unmittelbar oder mittelbar mit Jugendfragen befasst sind, um einen kohärenteren und sektorenübergreifenden Ansatz bei solchen Fragen zu entwickeln 5. einen umfassenden Ansatz für diesen Dialog mit jungen Menschen unter Einbeziehung jener, deren Bürgersinn in unterschiedlicher und innovativer Weise zum Ausdruck kommt, jener, die nicht organisiert sind, und jener, oder die geringere Chancen haben, zu verfolgen und die Bedingungen dafür zu schaffen, dass alle jungen Menschen sich gleichermaßen einbringen können 6. Peer-learning-Aktivitäten im Bereich Jugendinformation und Einbeziehung der Jugendlichen zu fördern, gegebenenfalls unter Mitwirkung europäischer Länder, die nicht Mitglied der EU sind 7. auf europäischer Ebene auf freiwilliger Basis eine Arbeitsgruppe einzurichten, die die praktischen Mittel zur Bewertung der Auswirkungen erörtert, die die Umsetzung der gemeinsamen Zielsetzungen im Bereich Information und Einbeziehung der jungen Menschen hat. Die Kommission ist aufgefordert, dem Rat über die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe Bericht zu erstatten 8. das Programm ‚Jugend in Aktion‘ (2007-2013) zur Unterstützung dieses strukturierten Dialogs bestmöglich einzusetzen 9. die Umsetzung dieses strukturierten Dialogs auf nationaler und europäischer Ebene im Zusammenhang mit der Bewertung des europäischen Kooperationsrahmens im Jugendbereich 2009 zu erörtern.“ ZUR VERBESSERTEN UMSETZUNG DER ZIELSETZUNGEN WERDEN FOLGENDE MASSNAHMEN EMPFOHLEN: “ Die Mitgliedstaaten können unbeschadet der unterschiedlichen Zuständigkeiten der jeweiligen nationalen, regionalen und örtlichen Behörden die in der folgenden nicht erschöpfenden Liste aufgeführten Aktionslinien ihren Umständen und jeweiligen Prioritäten entsprechend übernehmen: INFORMATION 1. Zugang junger Menschen zu Informationsdiensten a) Entwicklung und Förderung kohärenter, übergreifender Jugendinformationsstrategien in den Mitgliedstaaten, die sich auf alle für junge Menschen relevanten Fragen erstrecken, insbesondere durch eine bessere Koordinierung der im eigenen Land vorhandenen Informationsdienste b) Entwicklung internetgestützter Informations- und Beratungsdienste sowie anderer innovativer Konzepte im Bereich der Jugendinformation, z. B. mobile Jugendinformationseinheiten, um benachteiligten jungen Menschen den Zugang zu Informationen zu erleichtern 2. Qualität der Informationen c) Aus- und Weiterbildungsangebote an die für die Jugendinformation Verantwortlichen d) Ausbau individueller Informations- und Beratungsdienste e) Entwicklung von Jugendinformations- und Beratungsdiensten, die von den jungen Leuten selbst auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten werden, und Nutzung jener Informationskanäle, die von Jugendlichen am meisten genutzt werden f) optimale Nutzung bestehender Leitlinien für Mindestqualitätsstandards und/oder Entwicklung von Qualitätsstandards, um Informationen von hoher Qualität sicherzustellen g) verbesserte Bewertung der Qualität der Information h) Hinwirken darauf, dass die Ergebnisse der Jugendforschung in einer verständlichen und benutzerfreundlichen Form zur Verfügung stehen 3. Beteiligung junger Menschen an Informationstätigkeiten i) Ermutigung der Jugendorganisationen, Informationen über ihre zentrale Rolle beim Aufbau der Zivilgesellschaft zu verbreiten j) Förderung der Mitwirkung junger Menschen an der Ausarbeitung und Bewertung von Strategien zur Unterrichtung der Öffentlichkeit k) Ermutigung junger Menschen, sich an der Sammlung, Erstellung und Verbreitung von an Jugendliche gerichteten Informationen, die für diese Zielgruppe von Interesse sind, und an entsprechenden Beratungstätigkeiten zu beteiligen. TEILNAHME 1. Beteiligung junger Menschen am staatsbürgerlichen Leben a) Schaffung angemessener Voraussetzungen für die Arbeit von Jugendorganisationen und Jugendaktionsgruppen, beispielsweise durch finanzielle Unterstützung oder Bereitstellung von Fazilitäten für ihre Aktivitäten b) Ermutigung zur Eröffnung umfassender und gleicher Teilnahmemöglichkeiten für alle Jugendlichen c) Ermutigung junger Menschen und Jugendorganisationen zur Aufnahme von globalen Partnerschaften d) Ermittlung neuer Formen der Beteiligung und Unterstützung von Pilotprojekten zu ihrer Förderung e) Förderung eines strukturierten Dialogs mit jungen Menschen über für sie wichtige Fragen, indem sowohl nationale Jugendräte als auch junge Menschen, deren Engagement in neuen Formen der aktiven Bürgerschaft, wie Netzwerke und Aktionsgruppen, zum Ausdruck kommt, in den Konsultationsprozess eingebunden werden f) Unterstützung der Entwicklung und Vernetzung partizipativer Strukturen auf lokaler Ebene, beispielsweise Jugendräte, die junge Menschen in die Arbeit der Beschlussfassungsorgane auf lokaler Ebene systematisch einbinden, und Mobilisierung der Unterstützung regionaler und lokaler Behörden g) Gewährleistung einer systematischen Anhörung junger Menschen zu Fragen, die sie betreffen, und Förderung der Entwicklung und Durchführung lokaler Jugendinitiativen h) Schaffung von sektorenübergreifenden Strategien auf nationaler Ebene und Einbeziehung junger Menschen bei ihrer Durchführung i) Prüfung der Möglichkeiten für die Einrichtung von internetgestützten Vereinen j) Entwicklung von Instrumenten zur Förderung der Beteiligung, wie die Leitlinien für partizipatorische Verfahren oder interaktive politische Beteiligungsforen im Internet 2. Stärkere Beteiligung junger Menschen am System der repräsentativen Demokratie k) Entwicklung praktischer Maßnahmen, mit denen unter Achtung der Werte Menschenwürde, Freiheit, Demokratie und Gleichheit sichergestellt wird, dass junge Menschen stärker in Institutionen der repräsentativen Demokratie mitarbeiten l) bessere Nutzung der Informationstechnologie, um die Teilnahme junger Menschen an lokalen, nationalen, regionalen und Europawahlen zu erleichtern m) gegebenenfalls Erwägung einer Diskussion über die Altersgrenze für das aktive Wahlrecht und volle Nutzung der in einigen Mitgliedstaaten gesammelten Erfahrungen 3. Unterstützung verschiedener Formen des Erwerbs von Partizipationskompetenz n) Entwicklung von Synergien mit Maßnahmen, die im Bildungsbereich getroffen werden. Auf europäischer Ebene kann dies durch einer engere Verknüpfung mit der offenen Koordinierungsmethode im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung geschehen. In den Mitgliedstaaten sollten geeignete Maßnahmen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene, beispielsweise Initiativen in Schulen zur Förderung einer aktiven Staatsbürgerschaft entwickelt werden o) Angebot von außerschulischen Lernmöglichkeiten für Jugendliche, die ihre Mitwirkung an der Entwicklung der Zivilgesellschaft erhöhen und die Verbindungen zwischen Schule und Zivilgesellschaft, Jugendorganisationen und lokaler Jugendarbeit verstärken. Jungen Menschen mit geringeren Chancen sollte besondere Aufmerksamkeit gelten p) Entwicklung, Bewertung und Verbreitung der besten Praktiken bei der Demokratieerziehung und der Einbeziehung der Jugendlichen.

Quelle: Manfred von Hebel, European Commission, DG Education and Culture EAC D.1 Youth Policies

Dokumente: Europ__Rat.pdf

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