BETREUUNGSSITUATION UND FALLMANAGEMENT BEI DEN TRÄGERN DER GRUNDSICHERUNG Kleine Anfrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Seit dem 1. Januar 2005 gilt in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) der Grundsatz des „Förderns und Forderns“. Konkret bedeutet dies im Bereich des Förderns neben einer quantitativen Verbesserung des Betreuungsverhältnisses auch die Einführung eines qualitativen Fallmanagements. Über Hilfen, Angebote und Qualifizierung soll so die Integration von Langzeitarbeitslosen und anderen Arbeitsuchenden in den Arbeitsmarkt verbessert werden. Die quantitative Verbesserung des Betreuungsverhältnisses soll durch einen Betreuungsschlüssel erreicht werden, der für die Vermittlung und Betreuung von Ü25 ein Verhältnis von 1:150 empfiehlt. Für hilfebedürftige Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von unter 25 Jahren wird ein Verhältnis von 1:75 angestrebt. Das qualitative Fallmanagement soll individuelle Stärken und Defizite der Erwerbslosen analysieren, um eine entsprechende Förderung zu ermöglichen und damit die Chance auf Wiedereintritt in die Erwerbstätigkeit zu erhöhen. Mehr als eineinhalb Jahre nach Inkrafttreten des SGB II bleibt die Praxis jedoch weit hinter den Absichten zurück. So zählt der Bundesrechnungshof in seinem Bericht zur Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom Mai 2006 unter anderem folgende Mängel auf: – Auch nach über sieben Monaten im Arbeitslosengeld-II-Bezug hat es bei einem Drittel der Betroffenen noch kein Erstgespräch zur Abstimmung einer Eingliederungsstrategie gegeben. – Obwohl die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit zu den besonderen Schwerpunkten gehört, lag in mehr als zwei Dritteln der geprüften Fälle kein überzeugendes Profiling vor, das Voraussetzung für eine erfolgreiche Vermittlungsstrategie ist. – Entgegen der gesetzlichen Verpflichtung wurde bei der Hälfte der geprüften Fälle keine Eingliederungsvereinbarung geschlossen. – Durchschnittlich müssen Hilfebedürftige drei Monate auf ein qualifiziertes Erstgespräch warten. … Die Untersuchungen bestätigen die Vermutung, dass sowohl die personellen als auch die erforderlichen qualifikatorischen Voraussetzungen für die Ausfüllung des Prinzips Förderns bei weitem noch nicht erfüllt sind. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik des Bundesrechnungshofes und des Ombudsrates an den defizitären Vermittlungsaktivitäten der Träger der Grundsicherung, und mit welchen konkreten Maßnahmen will sie die Behebung der genannten Defizite unterstützen? 2. Auf welcher Datengrundlage, von wem und in welchen Zeitabständen wird der tatsächliche Betreuungsschlüssel bei den Trägern der Grundsicherung ermittelt? 3. Welche Gruppen von Arbeitslosengeld-II-Bezieherinnen und -Beziehern werden ausdrücklich nicht für die Ermittlung des Betreuungsschlüssels herangezogen? … 7. Welche Gründe gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für die Nichteinhaltung des empfohlenen Betreuungsschlüssels in Arbeitsgemeinschaften, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Gründe? 8. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den empfohlenen Betreuungsschlüssel bei Nichteinhaltung in Arbeitsgemeinschaften umzusetzen? 9. Was wird von der Bundesregierung unter Fallmanagement verstanden? a) Welche Prozessschritte und Steuerungselemente und welche Qualifikationsanforderungen der persönlichen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner werden mit diesem Verständnis verbunden? b) Hat die Bundesagentur für Arbeit davon ein anderes Verständnis? c) Welche Gründe gibt es für etwaige Abweichungen der im SGB II realisierten Konzeption des Fallmanagements vom allgemeinen fachlichen Verständnis des Konzepts wie es etwa in den Empfehlungen des Deutschen Vereins zu Qualitätsstandards für das Fallmanagement zum Ausdruck kommt? 10. Welche Abschlüsse und berufliche Erfahrungen in der Arbeit mit Arbeitsuchenden haben die … c) persönlichen Ansprechpartnerinnen und -partner, die Jugendliche und junge Erwachsenen unter 25 Jahren betreuen in den Arbeitsgemeinschaften? … 14. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Leistungsgewährung und wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Betreuung stehen für junge Erwerbslose unter 25 Jahren in den Arbeitsgemeinschaften zur Verfügung? 15. Wie viele persönliche Ansprechpartnerinnen und -partner stehen für die Beratung und Qualifizierung junger Erwerbsloser unter 25 Jahren in den Arbeitsgemeinschaften zur Verfügung? 16. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich der jeweiligen Erreichung des empfohlenen Betreuungsschlüssels in den Arbeitsgemeinschaften für die Erwerbslosen unter 25 Jahren von 1:75 in den Kreisen und kreisfreien Städten vor (bitte einzeln aufführen)? 17. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur tatsächlichen Kontaktdichte der persönlichen Ansprechpartner und der Erwerbslosen unter 25 Jahren im Rahmen des Fallmanagements in den Arbeitsgemeinschaften? 18. Gibt es ein gesondertes Fallmanagement für Erwerbslose unter 25 Jahren, und wenn ja, welche besonderen Maßnahmen beinhaltet es?“ Den Volltext der kleinen Anfrage entnehmen Sie bitte dem Anhang.
Quelle: Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen Linke
Dokumente: 1603416.pdf