Unterhaltsrückgriff ALG II Empfänger

AUSWEITUNG DES UNTERHLATSRÜCKGRIFFRS “ Die Bundesregierung findet, dass eine Ausweitung des Unterhaltsrückgriffes auf Arbeitslosengeld II (Alg II) Empfänger nicht sinnvoll sei. Die wirtschaftlichen Effekte solcher Unterhaltszahlungen seien bereits vor der Einführung des Alg II gering gewesen, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (16/4002) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/3921). Der gegenseitige Unterhaltsrückgriff sehe vor, dass Eltern für ihre erwerbslosen Kinder unter 25 Jahren aufkommen müssten und Kinder für Eltern im Falle von Arbeitslosigkeit im Alter. “ Den Volltext der Kleinen Anfrage und der Antwort der Bundesregierung entnehmen Sie bitte dem Anhang.

Quelle: Informationsdienst des Deutschen Bundestages Nr. 20

Dokumente: 1604002.pdf

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