Empfehlugen der Arbeitsgruppe Übergangsmanagement im Innovationskreis Berufliche Bildung

EMPFELHLUNGEN DES ARBEITSGRUPPE ÜBERGANGSMANAGEMENT In der letzten Sitzung des Innovationskreises für Berufliche Bildung (17.01.2007) legte die Arbeitsgruppe ihr Empfehlungspapier vor. Auszüge aus dem Papier geben einen Überblick, welche Verbesserungsvorschläge die Arbeitsgruppe in den Innovationskreis einbrachte: “ Damit Übergangsmanagement erfolgreich ist, sollen folgende Prämissen bei seiner Gestaltung verfolgt werden: · Frühzeitige Förderung und kontinuierliche Begleitung, die bereits in der Schule ansetzt und je nach Bedarf ohne Brüche den weiteren Weg in Ausbildung und Beschäftigung unterstützt, · Praxisnahe Qualifizierung, die bedarfsgerecht und entsprechend den Anforderungen des Arbeitsmarktes erfolgt und damit bessere Übergangschancen in Ausbildung und Beschäftigung bietet, · Kohärente und örtlich/regional abgestimmte Maßnahmen, die einen effizienten und passgenauen Einsatz erlauben, · Verstärkte Nutzung von Qualifizierungs- und Ausbildungsbausteinen, die die Verknüpfung und Anschlussfähigkeit einzelner Bildungsabschnitte befördert. · Gender Mainstreaming und migrantenspezifische Aspekte (so genanntes Cultural Mainstreaming) sind als Querschnittsthemen bei allen Maßnahmen zu berücksichtigen, Dies bedeutet, dass folgende Handlungsschwerpunkte verfolgt werden sollten: – Das Übergangsmanagement Schule – Ausbildung muss zu einem örtlich/regional gesteuerten zwar flexiblen, aber verlässlichen Regelsystem entwickelt werden, in dem bisherige Einzelmaßnahmen zusammengefügt werden. Die lokale Kooperation aller Entscheidungsträger ist in Vernetzungsprojekten häufig erprobt. Was fehlt ist die systematische Schaffung von dauerhaften, kohärenten Strukturen für die passgenaue Beratung und Vermittlung Jugendlicher mit Förderbedarf in die lokal/regional verfügbaren Förder- und Qualifizierungsangebote unterschiedlicher Akteure (allgemeinbildende und berufliche Schulen, BA, Träger der Grundsicherung, Jugendhilfe u.a.). Dabei sollte mit ausgewählten Regionen begonnen werden. – Jugendliche mit Förderbedarf benötigen zur Bewältigung des für sie schwierigen Übergangsprozesses frühzeitig beginnende individuelle Bildungsbegleitung (einschließlich Kompetenzfeststellung und -entwicklung) sowie spezielle, praxisorientierte Bildungsangebote (z.B. Praxis- bzw. Kooperationsklassen, Produktionsschulen). Erfahrungen aus Modellprojekten der letzten Jahre (u.a. BQF-Programm des BMBF) sind zu verstetigen. – Qualifizierungsbausteine haben sich als wichtiges Instrument berufsvorbereitender Maßnahmen in verschiedenen Projekten und teilweise bereits im Regelsystem bewährt. Sie sollten Gestaltungsgrundlage aller Maßnahmen des Übergangs werden, auch der Berufsvorbereitung an beruflichen Schulen. Bei der Ordnungsarbeit soll zukünftig auch geprüft werden, ob Qualifizierungsbausteine mit entwickelt werden können und so die Bundeseinheitlichkeit erhöht werden kann. Der bestehende Berufswahlpass könnte für die Dokumentation von Qualifikationen hierbei hilfreich sein. – Anrechnung von erworbenen Qualifikationen (z.B. bei Qualifizierungsbausteinen in der Berufsvorbereitung oder vollzeitschulischen Bildungsgängen mit Berufsabschluss nach Landesrecht) hilft, Bildungszeiten effektiver zu machen. Dies erfordert eine entsprechende Gestaltung der Bildungsmaßnahmen (einschließlich Initiativen in der Aus- und Fortbildung des Lehrpersonals). – Um betriebliche Qualifizierungsangebote für leistungsschwächere Jugendliche verstärkt generieren zu können, bedarf es geförderter Unterstützungsangebote für betriebliche Berufsvorbereitung und Ausbildung (sozialpädagogische Begleitung, Stützunterricht, ausbildungsbegleitende Hilfen, externes Ausbildungsmanagement). Wenn nötig, sollte dazu auch das SGB III entsprechend angepasst werden. Der entsprechende Beschluss des Verwaltungsrates der Bundesagentur für Arbeit ist umzusetzen. – An- und ungelernte junge Erwachsene benötigen reale Chancen zum nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses im Sinne einer „zweiten Chance“. Wenn ihre dauerhafte Integration in das Beschäftigungssystem gelingen soll, sind sowohl präventive Maßnahmen zur rechtzeitigen Vermeidung von Jugendarbeitslosigkeit als auch reintegrative Maßnahmen notwendig. Hierzu ist das Engagement aller Beteiligten, der Betriebe ebenso wie der Betroffenen selbst, der zuständigen Stellen, der Tarif- bzw. Sozialpartner und des Staates, erforderlich. Es müssen Erprobungen begonnen werden, wie diese Instrumente miteinander kombiniert und so integriert werden können, dass den jungen Menschen individuelle und flexible Wege zu einer abschlussorientierten Qualifizierung ermöglicht werden können. – Die Forschung und Evaluation zu Fragen des Übergangsmanagements muss intensiviert werden. Benötigt werden mehr Daten und Kenntnisse über die kurz- und längerfristige Wirkung der verschiedenen Benachteiligtenprogramme, allgemein über die Lebens- und Berufsverläufe von benachteiligten jungen Menschen und über ihre Lebensbedingungen. “

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