UMSETZUNG DES NEUEN BUNDESPROGRAMMS „JUGEND FÜR VIELFALT, TOLERANZ UND DEMOKRATIE – GEGEN RECHTSEXTREMISMUS, FREMDENFEINDLICHKEIT UND ANTISEMITISMUS“ Anwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE über die genaue Umsetzung des Bundesprogramms „Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie – gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus“. Dabei geht es insbesondere um die Verteilung der Förderanträge sowie um die konkrete Umsetzung des Programms vor Ort. Auszüge aus der Antwort: “ Vorbemerkung der Fragesteller Das neue Bundesprogramm „Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie – gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus“ ist am 1. Januar 2007 gestartet worden. Die kurzen Fristen der Antragstellung, die teilweise spärlichen Informationen die bis zur kommunalen Basis durchgedrungen sind (so der Bürgermeister von Sebnitz bei der Anhörung zum neuen Bundesprogramm am 20. November 2006) und die unklaren Perspektiven für vorhandene Initiativen werfen einige Fragen zur bisherigen Umsetzung des neuen Programms auf. 1. Wie viele Anträge auf Förderung sind für die Säule 1 des neuen Bundesprogramms „Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ bis zum 31. Januar 2007 eingegangen? 2. Wie viele lokale Aktionspläne sind mit den Anträgen auf Förderung im Rahmen der Säule 1 verbunden? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Programm „Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie – gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus“ wurde am 1. Januar 2007 gestartet. Damit begann am 1. Januar 2007 auch die Projektförderung in Säule 1. Um einen rechtzeitigen Projektförderbeginn zu gewährleisten, wurde in zwei Förderphasen vorgegangen. In einer ersten Phase (Vorverfahren) wurden ab 1. Januar 2007 die ersten 24 Lokalen Aktionspläne gefördert. Hierbei handelt es sich um förderfähige Lokale Aktionspläne, die von den Ländern bis 6. Dezember 2006 identifiziert und damit bereits Ende des Jahres 2006 bewilligt werden konnten. In einer zweiten Phase (Hauptverfahren) wurden die Kommunen, Landkreise und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften aufgerufen, sich an einem Interessenbekundungsverfahren zu beteiligen. Fristgerecht haben bis zum 31. Januar 2007 216 Kommunen, Landkreise und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften eine Interessenbekundung eingereicht. In Säule 1 werden in den neuen Bundesländern pro Land zehn und in den alten Bundesländern pro Land drei Lokale Aktionspläne gefördert. Insgesamt können somit 90 lokale Aktionspläne bundesweit gefördert werden. … 5. Nach welchen Kriterien erfolgte eine Auswahl der zu bewilligenden lokalen Aktionspläne, wer ist an dieser Auswahl beteiligt und wer trifft die letztendliche Entscheidung der Auswahl? Die Kontaktstelle prüft die Interessenbekundungen nach formalen Kriterien (Vollständigkeit etc.), bewertet die Qualität nach einem Punktesystem und erstellt ein Ranking. In die Bewertung fließen die Aussagen der Antragsteller zur regionalen Problemlage, die Definition der Zielgruppen, Aussagen zum Ämternetzwerk, den zivilgesellschaftlichen Partnern, dem Begleitausschuss sowie der entwickelten Strategie und der Zieldefinition ein. Die Entscheidung über die Interessenbekundungen erfolgt unter Einbeziehung der Voten der Länder und der Kommunalen Spitzenverbände der Länder. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend entscheidet auf Grundlage des Rankings der Kontaktstelle und der Voten der Länder, welche Kommunen und Landkreise zur Antragstellung und damit zur Erstellung eines Lokalen Aktionsplans aufgerufen werden. … 6. In welchem Umfang beteiligen sich die ausgewählten Kommunen an der Finanzierung der lokalen Aktionspläne? Die Kommunen/Landkreise/Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften erbringen Eigenanteile durch die Bereitstellung von Personal und Sachmitteln in der Kommunalverwaltung zur Durchführung und Abrechnung des Lokalen Aktionsplans. … 11. Wie viele Anträge sind im Rahmen der Säule 2, überregionale Modellprojekte, eingegangen (bitte nach Projekten aufschlüsseln)? Um den rechtzeitigen Beginn der Projektförderung am 1. Januar 2007 zu gewährleisten, wurde – analog zum Vorgehen in Säule 1 – auch in Säule 2 in zwei Förderphasen vorgegangen. In einer ersten Phase (Vorverfahren) wurden ab 1. Januar 2007 die ersten acht Modellprojekte geprüft. Hierbei handelt es sich um förderfähige Modellprojekte, die von den Ländern bis 6. Dezember 2006 identifiziert und gleichzeitig durch die Länder kofinanziert werden. Jedes Bundesland konnte im Vorverfahren ein Modellprojekt benennen. … * Baden-Württemberg Menschenrechte – lokal handeln, überregional vernetzen, international verständigen Jugendstiftung Baden-Württemberg * Brandenburg Elternwege-Beratungswege Demokratie und Integration Brandenburg e. V./ * Mecklenburg-Vorpommern Erinnern – Erforschen –Konfrontieren Landesjugendring Mecklenburg-Vorpommern * Rheinland-Pfalz Komplex – Rheinlandpfälzische Kommunikationsplattform gegen Extremismus Landesamt für Soziales Jugend und Versorgung –Landesjugendamt * Sachsen Demokratie leben im Elementarbereich Deutsche Kinder- und Jugendstiftung * Sachsen-Anhalt ORFIDE – Orientierung finden – Identitäten entwickeln, Präventionsund Bildungsangebote zum interkulturellen Lernen in Sachsen-Anhalt Landesvereinigung kultureller Kinder- und Jugendbildung Sachsen-Anhalt e.V. * Niedersachsen Kompetente Konzepte für Demokratie und Toleranz ARBEIT und LEBEN, Niedersachsen Ost, c/o ARUG * Thüringen Perspektivwechsel – Bildungsinitiativen gegen Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit Zentralwohlfahrtstelle der Juden in Deutschland In einer zweiten Phase (Hauptverfahren) wurden am 1. Januar 2007 bundesweit Träger aufgerufen, sich an einem Interessenbekundungsverfahren zur Einreichung eines Modellprojekts zu beteiligen. Fristgerecht haben bis zum 15. Februar 2007 über 300 Träger eine Interessenbekundung eingereicht. 12. Gibt es überregionale Modellprojekte aus dem alten Bundesprogramm, die in gleicher oder modifizierter Form auch über das neue Bundesprogramm gefördert werden? Das Aktionsprogramm „Jugend für Toleranz und Demokratie – gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus“ endete planmäßig am 31. Dezember 2006 und damit auch die Projektförderungen in diesem Programm. Selbstverständlich steht es den Trägern frei, sich im Rahmen des neuen Programms um Fördermittel zu bewerben. 18. Wird es einen Beirat für die Begleitung des neuen Bundesprogramms (ähnlich Civitas) geben, wenn ja, wer soll ihm angehören, wenn nein, warum nicht? Es ist ein Beirat für die Begleitung des Programms vorgesehen. Vor dem Hintergrund der Programmkonzeption ist geplant, Vertreterinnen und Vertreter der Länder und Kommunalen Spitzenverbände, der Bundesressorts, der freien Träger, der Wissenschaft sowie weitere Expertinnen und Experten einzuladen. Dabei wird auf die Erfahrungen mit den Beiräten der Programme „CIVITAS“ und „ENTIMON“ zurückgegriffen. Eine Entscheidung über die Besetzung wird noch im 1. Quartal 2007 getroffen. “ Den Volltext der Antwort über die regionale Verteilung der 24 im Vorverfahren bewilligten Lokalen Aktionspläne und eine Aufschlüsselung der eingegangenen 216 Interessenbekundungen im Hauptverfahren nach Bundesländern getrennt, erhalten Sie in der elektronischen Vorabfassung des Dokuments im Anhang.
http://dip.bundestag.de/parfors/parfors.htm
Quelle: Deutscher Bundestag – Drucksache 16/4366
Dokumente: 7790242248_1604366.pdf