Ziele des Bundes für den Europäischen Sozialfond

ANTWORT DER BUNDESREGEIRUNG AUF DIE KLEINE ANFRAGE DER FRAKTION BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Auszüge aus der Antwort: “ Vorbemerkung der Fragesteller Mit dem Jahr 2007 beginnt eine neue Förderperiode des Europäischen Sozialfonds (ESF), die den Zeitraum bis 2013 umfasst. Mit der Verordnung des Rates vom 11. Juli 2006 mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds und der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über den Europäischen Sozialfonds wurde im Vergleich zur abgelaufenen Förderperiode ein neues Schwerpunktsystem entwickelt, das von Bund und Ländern in ihren Programmen zur Verwendung der ESF-Mittel beachtet werden muss. Mittel des Europäischen Sozialfonds haben in der Vergangenheit den Handlungsspielraum von Bund und Ländern erheblich erweitert. Allein im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales standen in der Förderperiode 2000 bis 2006 durch den ESF zusätzlich 3,5 Mrd. Euro für Arbeitsmarktpolitik zur Verfügung. Die umfangreichen Fördermittel der EU können in der jetzt begonnenen Förderperiode den EU-Verordnungen zufolge dazu genutzt werden, um innovative Förderansätze zu ermöglichen und zu unterstützen, und dies in so unterschiedlichen Bereichen wie zum Beispiel dem besseren Zugang zum Arbeitsmarkt für besonders Benachteiligte, der Erhöhung der Beteiligung am Arbeitsmarkt von Älteren, dem verbesserten Zugang von Frauen zu Beschäftigung oder der Reform der Aus- und Weiterbildungssysteme. Dem ersten Entwurf des Nationalen Strategischen Rahmenplans (NSRP) für die Bundesrepublik Deutschland zufolge beabsichtigt die Bundesregierung für die Förderperiode 2007 bis 2013, sich an den in den EU-Verordnungen u.a. genannten Schwerpunkten „Steigerung der Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Beschäftigten und Unternehmen“, „Verbesserung der sozialen Eingliederung von benachteiligten Personen“ sowie „Verbesserung des Humankapitals“ zu orientieren. Die Bundesregierung hat trotz bereits begonnener Förderperiode noch kein operationelles Programm vorgelegt, in dem die Schwerpunkte verbindlich benannt und mit eigenen strategischen Zielen und Handlungsfeldern des Bundes verbunden werden. Die im Entwurf des NSRP angekündigte Verankerung des Gender Mainstreamings als Querschnittsthema und die Berücksichtigung der Erkenntnisse der Gemeinschaftsinitiative EQUAL bezüglich Zielgruppen, Innovations- und Experimentiermethoden und Einbeziehung von Nichtregierungsorganisationen sind noch ohne Konkretisierung. Anders als die operationellen Programme einiger Bundesländer liegt das Programm des Bundes der EU-Kommission noch nicht zur Prüfung vor, die Förderfähigkeit auf Ebene des Bundes ist damit trotz bereits begonnener Förderperiode nicht gegeben. 1. In welcher Höhe stehen dem Bund Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) für die Förderperiode insgesamt und pro Haushaltsjahr zur Verfügung? … Antwort: Übersicht über die ESF-Mittelausstattung von Bund und Ländern in der Förderperiode 2007 bis 2013. ZIELGEBIET KONVERGENZ BUNDESPROGRAMM 2007 : 189 221 632 2008 : 189 389 821 2009 : 189 489 050 2010 : 189 516 491 2011 : 189 469 234 2012 : 189 344 282 2013 : 189 138 541 Total: 1 325 569 051 ZIELGEBIET REGIONALE WETTBEWERBSFÄHIGKEIT UND BESCHÄFTIGUNG BUNDESPROGRAMM 2007 : 290 844 346 2008 : 296 661 233 2009 : 302 594 457 2010 : 308 646 346 2011 : 314 819 274 2012 : 321 115 660 2013 : 327 537 973 Total: 2 162 219 289 … 3. Nach welchen Kriterien erfolgte die Aufteilung der ESF-Mittel zwischen Bund und Ländern? Antwort: Von den insgesamt im Ziel Konvergenz für 2007 bis 2013 zur Verfügung stehenden Strukturfondsmitteln hat der Bund für den ESF den gleichen prozentualen Anteil wie in der Förderperiode 2000 bis 2006 beansprucht. Davon hat der Bund den neuen Ländern 200 Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt. Die Konvergenzländer haben einen Verteilungsschlüssel für die Aufteilung der Konvergenzmittel auf die Länder erarbeitet und in einem weiteren Schritt dann die länderspezifische Aufteilung auf die Bereiche EFRE und ESF vorgenommen. Im Zielgebiet „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ wurden die Gesamtmittel zunächst hälftig auf den EFRE und ESF aufgeteilt, dann die ESF-Mittel hälftig auf Bund und Länder. Zur Verteilung des ESF auf die Länder haben diese einen indikatorengestützen Verteilungsschlüssel erarbeitet. Der Bund hat sich bereit erklärt, den Verlust des Ziel-1 Übergangsstatus von (Ost)Berlin zu kompensieren und von seinen ESF-Mitteln 150 Mio. Euro zzgl. Deflatorausgleich Berlin zur Verfügung gestellt. In der Förderperiode 2000 bis 2006 hatte der ESF einen Anteil von etwa 65 Prozent an allen Strukturfondsmitteln in Westdeutschland (bisheriges Ziel 2 und 3 und EQUAL). Der jetzige Anteil von 50 Prozent bedeutet also einen deutlichen Rückgang an ESF-Mitteln bei Bund und Ländern. 4. Wie verteilen sich die Fördermittel des ESF, die dem Bund für die neue Förderperiode zur Verfügung stehen, auf die Zuständigkeiten der einzelnen Bundesministerien? Antwort: An der Umsetzung des ESF-Bundesprogramms sind unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales die Ressorts Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Bundesministerium für Bildung und Forschung und Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung beteiligt. Im Operationellen Programm werden die Bundes-ESF-Mittel nicht nach Ressorts aufgeschlüsselt, sondern nach Schwerpunkten und Zielgebieten. … 5. In welcher Höhe sind für die Verwendung der Fördermittel des ESF nationale Kofinanzierungsmittel notwendig, und in welchem Umfang sind diese in Bezug auf die ESF-Mittel, die dem Bund zur Verfügung stehen, bereits in den Einzelhaushalten der betroffenen Bundesministerien eingestellt? Antwort: Zur nationalen Kofinanzierung können Mittel der öffentlichen Haushalte ebenso wie private Mittel berücksichtigt werden. In den Konvergenzregionen beträgt der Interventionssatz 75 Prozent, d. h. eine nationale Kofinanzierung ist in Höhe von 25 Prozent erforderlich. Im Zielgebiet regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung beträgt der Interventionssatz 50 Prozent, d. h. es müssen nationale Mittel im Umfang von weiteren 50 Prozent aufgebracht werden. Bei den transantionalen Maßnahmen ist ein um 10 Prozent erhöhter Interventionssatz möglich, dementsprechend reduziert sich hier die erforderliche nationale Kofinanzierung entsprechend. Es wird durch alle an der Umsetzung des ESF-Bundesprogramms beteiligten Stellen sichergestellt, dass ausreichend Kofinanzierungsmittel für die geplanten Maßnahmen zur Verfügung stehen, unabhängig davon, ob und in welchem Umfang sie in den Einzelhaushalten speziell hierfür eingestellt wurden bzw. werden. … 8. Wann und wie wurden die Sozialpartner, regionale und lokale Behörden wie z. B. die Arbeitsgemeinschaften sowie Akteure der Gleichstellungs-, Integrations-, Bildungs- und Umweltpolitik beteiligt? a) Wie wurden diese Partner ausgesucht? b) Wie viele Konsultationen fanden mit den Partnern statt? c) Wie sind die Stellungnahmen der Partner in das OP eingeflossen? Kann die Bundesregierung dazu Beispiele nennen? d) Wurden die Partner über das Ergebnis informiert? e) Wird die Bundesregierung auch in Zukunft einen Begleitausschuss für die ESF-Bundesprogramme einrichten, in dem die Partner regelmäßig über die Umsetzung der Programme informiert werden? Antwort: Es gab seit Anfang 2006 mehrere Gesprächsrunden mit den bisher in den Begleitausschüssen vertretenen Sozialpartnern und Nichtregierungsorganisationen. BMAS hat als Hilfestellung für diese Partner bereits im Februar 2006 ein Arbeitspapier zum Prinzip der Partnerschaft beim ESF in der neuen Strukturfondsförderperiode 2007 bis 2013 mit einer Beschreibung der verschiedenen Beteiligungsmöglichkeiten erstellt. Dieses Arbeitspapier wurde den Partnern zur Verfügung gestellt. Darin werden die Beteiligungsmöglichkeiten unterschieden nach Programmebene (Beteiligung am OP-Begleitausschuss), Umsetzung von einzelnen Projekten (Projektträgerschaft) und der gemeinsamen Konzeption von Maßnahmen (geteilte Programmverantwortung). Die Partner waren aufgefordert, Vorschläge zur Erarbeitung des Bundes-OPs zu machen. Die Vorschläge sind eingeflossen in den Entwurf des OP. Der Entwurf des OP enthält auch ein Kapitel zur Strategie für die Partnerschaft. Darüber hinaus können alle Interessierten zum OP-Entwurf Stellung nehmen, da der Entwurf zur öffentlichen Konsultation bis zum 23. Februar ins Internet des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eingestellt worden ist. Diese Stellungnahmen werden ausgewertet und fließen dann in die das bei der Europäischen Kommission einzureichende OP ein. Das an die Kommission übermittelte OP wird dann ebenfalls ins Internet gestellt. Ein neuer Begleitausschuss ist spätestens drei Monate nach Genehmigung des OP gemäß Artikel 63 der Allgemeinen Verordnung 1083/2006 einzurichten, der die in Artikel 65 der Allg. VO aufgeführten Aufgaben wahrnehmen wird. 9. In welcher Form und wann wird der Deutsche Bundestag über das OP des Bundes unterrichtet? Antwort: Dem Deutschen Bundestag wird das OP nach Genehmigunng durch die Europäische Kommission in gedruckter Form zur Verfügung gestellt. Grundsätzlich steht der Entwurf des Operationellen Programms allen Interessierten auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales allerdings auch schon jetzt zur Verfügung. 10. Wann rechnet die Bundesregierung mit Abschluss der Prüfung des OP des Bundes durch die EU Kommission und mit dem Beginn der Förderung in der neuen Förderperiode auf Bundesebene? Antwort: Der Beginn der Förderungen für die neue Förderperiode ist nicht abhängig von der Kommissionsentscheidung über das ESF-Bundesprogramm und auch nicht von der Vorlage des OP bei der Kommission. Vielmehr ist für den Beginn der Förderfähigkeit der Artikel 56 der Allgemeinen Verordnung einschlägig, der den allgemeinen Beginn für Förderungen aus den Strukturfonds auf den 1. Januar 2007 festlegt. Mit der Genehmigung des Programms wird im Herbst 2007 gerechnet. Die Mittel aus dem ESF fließen erst nach der Genehmigung durch die Europäische Kommission. … 13. Welche Schwerpunkte hat die Bundesregierung für die neue Förderperiode auf Bundesebene gewählt, und wie adressieren diese Schwerpunkte die im Nationalen Beschäftigungsplan analysierten Defizite? Antwort: In der neuen Förderperiode sollen die Programme insbesondere stärker strategisch auf die Ziele von Lissabon ausgerichtet werden. Das heißt zugleich, dass es im OP keine Maßnahmenebene mehr geben wird mit einer detaillierten Beschreibung der einzelnen Förderungen. Dies eröffnet über die Gesamtlaufzeit des Programms von mehr als 7 Jahren Flexibilitätsspielräume, um auf geänderte Rahmenbedingungen und Bedarfe flexibel reagieren zu können ohne langwierige formale Änderungsprozeduren mit der Kommission. Für die ESF-Strategie sind insbesondere die Leitlinien und Empfehlungen im Rahmen der Europäischen Beschäftigungsstrategie und die relevanten Strategien der Gemeinschaft im Bereich der sozialen Eingliederung, der Nichtdiskriminierung, der Förderung der Gleichstellung und der allgemeinen und beruflichen Bildung zu berücksichtigen. Zugleich muss das ESF-Bundesprogramm mit den Zielsetzungen des Nationalen Reformprogramms und dem Nationalen Strategischen Rahmenplan übereinstimmen. Bund und Länder haben sich bei der gemeinsamen Erarbeitung des Nationalen Strategischen Rahmenplans auf einheitliche Prioritäten für die neue Förderperiode beim ESF verständigt. Diese sind: . Steigerung der Anpassungs-und Wettbewerbsfähigkeit von Beschäftigten und Unternehmen . Verbesserung des Humankapitals . Verbesserung der Arbeitsmarktchancen und Integration benachteiligter Personen . sowie Technische Hilfe . optional: Transnationale Maßnahmen als eigener Schwerpunkt oder Querschnittsthema. Im ESF-Bundesprogramm wird es u.a. in Fortführung der mit der Gemeinschaftsinitiative EQUAL gemachten Erfahrungen einen eigenen Schwerpunkt für transnationale Maßnahmen geben. Die Prioritäten sind nach Zielgebieten getrennt auszuweisen. Diese zwischen Bund und Ländern abgestimmte Struktur der Programme erhöht die Transparenz der Förderungen von Bund und Ländern, erleichtert die Orientierung angesichts der vielfältigen Förderansätze beim ESF und erleichtert die Berichterstattung auf nationaler Ebene zum ESF in Deutschland insgesamt. … 16. Kann die Bundesregierung konkret beschreiben, wie sie die in der Verordnung der allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds geforderte Gleichstellung von Männern und Frauen in den einzelnen Schwerpunkten umgesetzt hat (Artikel 16 EG Nr. 1083/2006 vom 11. Juli 2006), und wo findet der Abbau von Diskriminierung in den einzelnen Schwerpunkten seinen Niederschlag? Antwort: Das OP beschreibt die Strategie der Bundesregierung zur Gleichstellung von Frauen und Männern. Spezifische Förderungen zum Gender Mainstreaming und zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie werden im Schwerpunkt 3 gebündelt. Sie können inhaltlich das gesamte Spektrum des Programms umfassen. Damit soll eine größere Sichtbarkeit spezifischer Förderungen erreicht werden. Darüber hinaus sind spezifische Förderungen zur Gleichstellung von Frauen und Männern auch in den anderen Schwerpunkten nicht ausgeschlossen, wenn dies aus Verwaltungsvereinfachungsgründen sinnvoll ist. Chancengleichheit als Querschnittsthema konzentriert sich auf die Verankerung dieses Zieles innerhalb des gesamten Systems der Implementierung, also von der Planung über die Umsetzung, Begleitung und Bewertung von ESF-geförderten Maßnahmen über das gesamte Programm. Es wird angestrebt, dass der Frauenanteil an allen Geförderten 50 Prozent beträgt. Das Monitoringsystem wird künftig – soweit machbar und sinnvoll – grundsätzlich geschlechtsspezifische Daten ausweisen. 17. Finden die Verbesserung des Zugangs von Frauen zu Beschäftigung und der Abbau direkter oder indirekter Ursachen des geschlechtsspezifischen Lohngefälles Berücksichtigung, und wenn ja, in welcher konkreten Form? Antwort: Die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern wird ein vorrangiges Förderziel im ESF-Bundesprogramm bleiben. Dazu zählen Maßnahmen zur besseren Beteiligung von Frauen an betrieblichen Qualifizierungen, Maßnahmen zur Erweiterung des Berufswahlspektrums von Frauen und Männern z. B. durch Fortsetzung bereits laufender Maßnahmen wie den Girl’s Day und die Initiative „Neue Wege für Jungs“. Des Weiteren werden Vorhaben zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie, durch welche auch das geschlechtsspezifische Lohngefälle angegangen wird, unterstützt sowie die berufliche Integration von Migrantinnen und spezifische Ansätze zur Erhöhung der Gründungsaktivitäten von Frauen. 18. Werden die Erkenntnisse der Gemeinschaftsinitiative EQUAL der vergangenen Förderperiode in der neuen Förderperiode berücksichtigt und im operationellen Programm des Bundes weiterentwickelt? a) Wenn ja, welche Maßnahmen aus dem alten EQUAL-Programm beabsichtigt die Bundesregierung fortzuführen? b) Wenn nein, wird die Bundesregierung im Rahmen der ESF-Förderung die bessere soziale und berufliche Eingliederung von Personen mit Migrationshintergrund, die Qualifizierung von Asylbewerbern, die ausbildungs- oder berufsbezogene Sprachausbildung und den Abbau von Diskriminierung beim Zugang zum Arbeitsmarkt fördern? Antwort: Die Durchführung der Gemeinschaftsinitiative EQUAL läuft 2008 aus. In der neuen Förderperiode werden keine Maßnahmen oder Einzelprojekte aus der Gemeinschaftsinitiative fortgeführt. Vielmehr erwartet auch die Europäische Kommission die weitere Berücksichtigung der Grundprinzipien: Innovation, Transnationalität, Partnerschaft und Gender Mainstreaming bei der Umsetzung des ESF in der neuen Förderperiode. Diese Prinzipien wurden im Entwurf des OP berücksichtigt. Für die neue Förderperiode werden Maßnahmen vorbereitet, sowohl mit transantionaler Ausrichtung als auch auf nationaler Ebene, in die die bisher mit EQUAL gemachten Erfahrungen einfliessen. So wird gegenwärtig im Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein Programm vorbereitet zur Unterstützung der beruflichen Eingliederung von Geduldeten, dass anknüpft an Erfahrungen von EQUAL-Entwicklungspartnerschaften zugunsten von Asylbewerbern. … 20. Welche Maßnahmen zur Schließung der Ausbildungsplatzlücke plant die Bundesregierung, bei denen ESF-Mittel genutzt werden? Welche Rolle spielt dabei die Förderung der Verbundausbildung? Antwort: Zentrales Ziel ist die Absicherung und qualitative Verbesserung eines ausreichenden Angebots an Ausbildungsplätzen für alle ausbildungswilligen Jugendlichen. Die Sicherung einer ausreichenden Zahl von Ausbildungsplätzen wird auch zu Beginn der neuen Förderperiode noch in erheblichem Umfang erforderlich sein. Auch in den kommenden Jahren ist vor allem in den alten Ländern mit einer weiterhin hohen Nachfrage nach Ausbildungsplätzen zu rechnen. Zugleich werden Qualitätsverbesserungen im Ausbilungssystem einen höheren Stellenwert erhalten. Im Rahmen des ESF-kofinanzierten Ausbildungsstrukturprogramms JOBSTARTER sowie der Projekte aus dem Ende 2007 auslaufenden STARregio werden unterschiedliche regionale Ansätze zur Verbesserung der Situation des Ausbildungsstellenmarktes gefördert. Im Rahmen des Programms JOBSTARTER können die Antragsteller – je nach regionalem Bedarf – unterschiedliche Maßnahmen vorsehen. Dabei ist die Förderung der Verbundsausbildung, insbesondere zur Nutzung des Ausbildungspotenzials kleiner und mittlerer Betriebe ein wesentlicher Programminhalt. Das Programm JOBSTARTER wird in der Förderperiode 2007 bis 2013 fortgesetzt. Das BMWi fördert seit dem 1. Januar 2007 für zunächst 3 Jahre die „Passgenaue Vermittlung Auszubildender an ausbildungswillige Unternehmen“. Mit Hilfe dieses Programms sollen die Handwerks- sowie Industrie- und Handelskammern die erforderliche Beratungsleistung an ausbildungswillige Unternehmen in Form der Durchführung von Bewerbungsgesprächen und der Vorauswahl geeigneter Bewerberinnen und Bewerber erbringen. Damit soll zugleich die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe erhöht und die Abbrecherquote gesenkt werden. Zur Schließung der Ausbildungsplatzlücke engagieren sich zudem die Länder mit ihren eigenen ESF-Programmen. 21. Werden in der neuen Förderperiode ESF-Mittel zur Stärkung der Berufsorientierung und Berufsberatung eingesetzt? Falls ja, wie und wo? Antwort: Die Verbesserung der Ausbildungsreife, der Berufsorientierung und der Vorbereitung junger Menschen auf Ausbildung und Beruf ist eine zentrale bildungs- und berufsbildungspolitische Zielsetzung. Hier geht es nicht in erster Linie um zusätzliche Förder- und Qualifizierungsangebote, sondern um qualitativ-inhaltliche und strukturelle Verbesserungen. … 22. Für welche Maßnahmen zur Senkung der Jugendarbeitslosigkeit werden ESF-Mittel in der neuen Förderperiode eingesetzt werden? Antwort: Die Arbeitslosenstatistik und einschlägige Untersuchungen belegen eindeutig, dass die fehlende oder unzureichende Berufsausbildung vieler junger Menschen eine der Hauptursachen der Jugendarbeitslosigkeit darstellt. Es bleibt daher eine zentrale bildungs-und berufsbildungspolitischen Zielsetzung der Bundsregierung, allen jungen Menschen, die dies anstreben und die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, eine Ausbildungs- bzw. Qualifizierungsmöglichkeit zu eröffnen. Für eine dauerhafte Integration Jugendlicher in das Beschäftigungssystem sind sowohl präventive Maßnahmen zum Erreichen von Bildungs-und Berufsabschlüssen als auch reintegrative Maßnahmen zum Nachholen von Bildungsabschlüssen notwendig. Vor diesem Hintergrund und ausgehend von entsprechenden Empfehlungen des Innovationskreises Berufliche Bildung, beabsichtigt das Bundesministerium für Bildung und Forschung, ab 2007 mit ESF-Mitteln zwei neue Programme in folgenden Schwerpunktbereichen aufzulegen: – Zum einen soll in einem neuen Programm das regionale Übergangsmanagement an der Schnittstelle zwischen Schule und Berufsausbildung strukturell verbessert und dadurch die berufliche Integration vor allem von Jugendlichen mit schlechteren Startchancen gefördert werden. Ziel ist es, die vielfältigen, bisher nebeneinander stehenden Förderangebote stärker regional zu verknüpfen und dazu regionale Kooperationsformen bis hin zu institutionell abgesicherten Netzwerken an verschiedenen Modellstandorten exemplarisch zu entwickeln und zu erproben. – Wesentliche Zielsetzung des zweiten neuen BMBF-Programms wird es sein, die Arbeitsmarktchancen von an- und ungelernten jungen Erwachsenen durch die Schaffung individueller, flexibler und modular aufgebauter Qualifizierungswege nachhaltig zu verbessern (beschäftigungsbegleitende Nachqualifizierung) und ihnen dadurch eine „zweite Chance“ zu eröffnen. Dazu sollen an mehreren ausgewählten Modellstandorten auf die regionalen/lokalen Bedürfnisse abgestimmte Konzepte der Kombination von Arbeit und Qualifizierung entwickelt und erprobt werden. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bereitet eine Anschlussförderung seiner Programme für besonders benachteiligte Jugendliche vor: Benachteiligte Jugendlichen werden derzeit bundesweit in Kompetenzagenturen mit Hilfe von Case Management und unter Nutzung der zur Verfügung stehenden lokalen Strukturen persönlich und individuell so motiviert und qualifiziert, dass ihre soziale und berufliche Integration gelingen kann ein vergleichbarer fachlicher Ansatz mit „harten“ Schulverweigerern wird im ESF-Bundesprogramm „Schulverweigerung – die zweite Chance“ präventiv genutzt. Zudem ist die Fortsetzung der Mikroprojektförderung in sozialen Brennpunkten im Rahmen des Programmes „Lokales Kapital für Soziale Zwecke (LOS)“ geplant, welches insbesondere benachteiligte Jugendliche aktivieren soll. “ Eine detailierte Übersicht über die ESF-Mittelausstattung von Bund und Ländern in der Förderperiode 2007-2013 entnehmen Sie bitte der elektronischen Vorabfassung der Antwort der Bundesregierung im Anhang. Ebenso ist in dem Dokument im Anhang eine Tabelle über die indikative Gewichtung der Prioritäten bezogen auf de ESF-Mittel des Bundes zu entnehmen.

http://dip.bundestag.de/parfors/parfors.htm

Quelle: Bundestagsdrucksachen

Dokumente: 1604392_ESF.pdf

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