Vorbehaltserklärung zur VN-Kinderrechtskonvention soll weg: Antrag der Liberalen

VORBEHALTSERKLÄRUNG ZUR VN-KINDERRECHTSKONVENTION ZURÜCKNEHMEN “ Die Bundesregierung soll die Vorbehaltserklärung der Bundesrepublik zur Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen ‚unverzüglich‘ zurücknehmen. Das fordern die Liberalen in einem Antrag (16/4735). Die VN-Kinderrechtskonvention sei im November 1989 in Kraft getreten. Bei der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde im März 1992 habe die Bundesregierung das Übereinkommen als ‚Meilenstein‘ in der Entwicklung des Internationalen Rechts bezeichnet und angekündigt, Reformen des innerstaatlichen Rechts in die Wege zu leiten, die ‚dem Geist des Übereinkommens‘ entsprechen. Die Erklärung enthalte weiterhin Vorbehalte, die sich auf das elterliche Sorgerecht, die Anwaltsvertretung, die Rechte von Kindern im Strafverfahren, die Altersgrenze bei Soldaten und die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern bezögen. Der Bundestag habe die Regierung bereits ’nachdrücklich‘ zur Rücknahme der Vorbehaltserklärung aufgefordert – dies sei ’nicht nur rechtlich möglich‘, sondern ‚auch politisch geboten‘. Die Rücknahme könne Zweifel am Willen Deutschlands, die VN-Kinderrechtskonvention uneingeschränkt durchzusetzen, ausräumen und sei damit ein ’notwendiges und überfälliges Signal‘ für ein kinderfreundliches Deutschland. Zudem werde sich dadurch der Dialog mit den Kinderrechtsorganisationen, die seit längerem die Rücknahme forderten, ‚merklich entspannen‘. “

http://dip.bundestag.de/parfors/parfors.htm

Quelle: Pressedient des Deutschen Bundestages

Dokumente: 1604735.pdf

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