Kabinett beschließt geändertes Ausländerrecht

BEI DER EINBÜRGERUNG ZIEHT BUNDESREGIERUNG DIE ZÜGEL AN Mit der ‚Reform des Zuwanderungsrechts‘ hat das Bundeskabinett am Mittwoch die weitreichendsten Änderungen im Ausländergesetz seit 2005 auf den Weg gebracht. Hervorzuheben sind die Verschärfungen bei Familiennachzug sowie die Chance auf Dauerbleiberecht für Geduldete. Vera Gaserow berichtete in der Frankfurter Rundschau über die wichtigsten Neuerungen: “ * VERBESSERUNGEN – Verbesserungen bringt das Gesetz für einen Teil der 180 000 bisher nur geduldeten Flüchtlinge. – Eine Altfallregelung gibt Geduldeten die Chance auf eine bis Ende 2009 befristete Aufenthaltserlaubnis auf Probe. Damit dürfen sie im ganzen Bundesgebiet Arbeit suchen. Bedingung: Sie müssen mindestens schon sechs Jahre (Familien mit Kindern) bzw. acht Jahre (Alleinstehende) in Deutschland leben. Auch müssen sie gut integriert und straffrei sein, und ausreichend Wohnraum und möglichst einen Job nachweisen. – Wer nach der zweieinhalbjährigen Probezeit Ende 2009 einen festen Job hat, dem wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert. Flüchtlinge ohne Arbeitsnachweis fallen in den unsicheren Status der Duldung zurück. – Alte, kranke, behinderte oder erwerbsunfähige Geduldete bekommen nur dann eine Bleibemöglichkeit, wenn jemand die Kosten für ihren Lebensunterhalt übernimmt. – Minderjährige Geduldete über 14 Jahren können ein eigenständiges Bleiberecht bekommen. Bedingung: Ihre Eltern sind bereit, auszureisen und ihre Kinder allein zurück lassen. – Geduldete, die noch nicht sechs bzw. acht Jahre in Deutschland sind, können künftig nach vier Jahren eine Arbeit annehmen, ohne dass sie dabei Deutschen oder EU-Ausländern Vortritt lassen müssen. – Die Prognosen, wie viele Geduldete von dieser Bleiberechtsregelung profitieren, schwanken zwischen 30.000 und 100.000. * VERSCHÄRFUNGN – Ausländer, die zu ihren deutschen oder nichtdeutschen Ehegatten ziehen wollen, müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Auch der hier lebende Ehepartner muss volljährig sein. Nachziehende Ehegatten müssen vor ihrer Einreise einfache Deutschkenntnisse nachweisen. Ausnahmen soll es für Ehepartner aus Staaten geben, bei denen das Gesetz keinen zusätzlichen Integrationsbedarf sieht: etwa die USA, Japan, Südkorea , Neuseeland, Israel und Kanada. – Einbürgerungswillige müssen künftig Kenntnisse der deutschen Verfassung und Rechtsordnung nachweisen. Dazu sollen die Ländern jetzt Einbürgerungskurse vorbereiten. Wer den deutschen Pass will, wird zudem auf seine Verfassungstreue abgeklopft. – Auch junge Ausländer unter 23 Jahren müssen künftig bei ihrer Einbürgerung nachweisen, dass sie ihren Lebensunterhalt ohne staatliche Hilfe bestreiten. – Ausländern, die verpflichtende Integrationskurse schwänzen, droht künftig ein Bußgeld bis zur 1000 Euro. – Wer keine ordnungsgemäße Teilnahme am Integrationskurs nachweist, dem werden Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II gekürzt. Das Minus beträgt 30 Prozent. – Asylbewerber und Flüchtlinge müssen künftig nicht nur drei, sondern vier Jahre lang von einer um 30 Prozent gekürzten Sozialhilfe leben. Die kann auch nur als Sachleistung gewährt werden. – Wer Ausländer zum Studium nach Deutschland einlädt oder für sie bürgt, wird künftig von den Sicherheitsbehörden überprüft. “

Quelle: http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/?em_cnt=1105038

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