Beschäftigungsprogramm auf Staatskosten

ARBEITSBESCHAFFUNGSMAßNAHMEN “ Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und 1-Euro-Jobs werden von Politikern geschätzt – vor allem, weil sie die Arbeitslosenstatistik besser aussehen lassen. Sie kosten jedoch unterm Strich viel mehr als andere Spielarten der Arbeitsmarktpolitik und bringen den Betroffenen weniger.   Mithilfe der so genannten aktiven Arbeitsmarktpolitik sollen Arbeitslose wieder in Lohn und Brot gebracht werden. All jene, die in den Genuss dieser staatlichen Förderung kommen, werden – zumindest vorübergehend – nicht als arbeitslos gezählt. … Über die Jahre gesehen war diese Form der öffentlich geförderten Beschäftigung dennoch rückläufig. So gab es im Jahr 2000 noch rund 216.000 Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sowie über 60.000 den ABM vergleichbare Strukturanpassungs- und Infrastrukturmaßnahmen. Zuletzt beliefen sich alle drei Angebote zusammen nur noch auf gut 50.000 Stellen. Abgelöst wurden sie von den 1-Euro-Jobs: Schon im Jahr 2005 wurden dadurch 200.000 Arbeitslose zu einem geregelten Arbeitsleben angehalten. Im vergangenen Jahr waren sogar über 290.000 Personen als 1-Euro-Jobber tätig. Dass die ABMs so deutlich zurückgefahren wurden, ist vernünftig – aus mehreren Gründen: Verlängerte Arbeitslosigkeit. Aus verschiedenen Studien ist bekannt, dass Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen häufig das Gegenteil von dem erreichen, wofür sie gedacht sind. ABM-Teilnehmer haben im Schnitt schlechtere Karten auf dem regulären Arbeitsmarkt als andere Arbeitslose. So hatten einer aktuellen Untersuchung zufolge nur 26 Prozent der Ex-ABMler zwei Jahre nach Antritt der von der Bundesagentur für Arbeit bezahlten Stelle wieder einen Job. Von den Arbeitslosen ohne ABM traf dies immerhin auf 32 Prozent zu. Dahinter steckt der Umstand, dass ABM-Teilnehmer ihre Bemühungen, einen regulären Arbeitsplatz zu finden, deutlich zurückschrauben, während die Maßnahme läuft – und teilweise sogar schon, bevor sie ihre ABM-Stelle antreten. Überdurchschnittlich kostspieliges Programm. Für jeden Teilnehmer an einer öffentlich geförderten Beschäftigungsmaßnahme musste die Bundesagentur 2005 rund 11.000 Euro in die Hand nehmen. Lohnkostenzuschüsse beliefen sich hingegen aufs Jahr gerechnet „nur“ auf 7.400 Euro je Arbeitslosen. Weiterbildungen kamen zwar mit 10.700 Euro nur wenig günstiger als ABM & Co., sind dafür aber wirkungsvoller. Legt man die Gesamtkosten der verschiedenen Programme im Jahr 2005 auf die erfolgreich vermittelten Teilnehmer um, bringen es die staatlich finanzierten Jobs auf 17.000 Euro für einen wieder im Arbeitsmarkt untergebrachten Kandidaten. Via Weiterbildung war dieses Ziel hingegen schon mit 13.000 Euro zu erreichen, und an Lohnkostenzuschüssen mussten sogar lediglich 2.400 Euro in die Hand genommen werden.   Tendenz zur Mittelverschwendung. Teilweise werden die Beschäftigungsmaßnahmen, obwohl vom Bund oder der Arbeitslosenversicherung bezahlt, unter kommunaler Mitwirkung vergeben. Schöpfen die Arbeitsagenturen vor Ort die verfügbaren Mittel nicht vollständig aus, geraten sie unter Rechtfertigungsdruck – völlig unabhängig davon, ob es überhaupt noch sinnvolle Einsatzmöglichkeiten für die staatlich subventionierten Arbeitskräfte gibt.   Vor diesem Hintergrund dürfte klar sein, dass auch mit 1-Euro-Jobs, die den ABMs ähneln, höchstens die Arbeitslosenstatistik geschönt, das eigentliche Problem aber nicht gelöst wird. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass sich manch ein regulärer Arbeitsplatz für Unternehmen nicht mehr rechnet, wenn die vom Staat entlohnten Kräfte dieselbe Aufgabe günstiger erledigen. “

http://www.iwkoeln.de/default.aspx?p=pub&i=2009&pn=2&n=n2009&m=pub&f=4&a=20085

Quelle: iwd Nr. 12 März 2007

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