Keine Teilnahme am Integrationskurs = Sanktion für Zuwanderer?

INTEGRATIONSKURSE – ERSTE ERGEBNISSE DER ARBEITSGRUPPEN DES NATIONALEN INTEGRATIONSGIPFELS Veröffentlichung erster Ergebnisse des nationalen Integrationsplans “ Beim Nationalen Integrationsgipfel, der letztes Jahr seitens der Bundeskanzlerin veranstaltet wurde, wurde beschlossen, bis zum 12. Juli 2007 einen nationalen Integrationsplan zu erarbeiten. Zu diesem Zweck wurden sechs Arbeitsgruppen eingerichtet. Diese beschäftigen sich u.a. auch mit der Verbesserung der Integrationskurse. Erste Ergebnisse zu diesem Thema wurden letzte Woche veröffentlicht. Es soll, so Wille der Bundesregierung, eine Verpflichtung der Zuwanderer zu der Teilnahme an Integrationskursen geben. Personen, die sich einer Teilnahme verweigern sollen Sanktioniert werden. Arbeitsagenturen werden aufgerufen ausländische Langzeitarbeitslose zu verpflichten, Integrationskurse zu besuchen. Welcher gesalt die Sanktionen sein werden, ist noch nicht abschließend festgelegt. Diskutiert werden Kürzungen der Sozialleistungen, Geldstrafen oder die Beendigung der Aufenthaltsgenehmigung. Angedachte Sanktionen beziehen sich lediglich auf die Teilnahme an Integrationskursen. Das Ergebnis der Abschlusstests ist unerheblich. Geplant ist eine Ausweitung der Integrationskurse für Zuwanderer. Die bisherige Unterrichtsstundenzahl soll von 600 auf 900 angehoben werden. Der Sprachunterricht soll um gesellschaftliche und politische Themen ergänzt werden. Noch unklar ist die Finanzierung des Ausbaus der Kurse. Allerdings scheint das für die Regierung keine schwerwiegende Unklarheit zu sein. Staatssekretär im BMI, Peter Altmaier (CDU), versicherte, dass kein Kurs daran scheitern werden, dass kein Geld vorhanden sei. “

Quelle: Newsletter Pro Integration

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