MENSCHEN BRAUCHEN ARBEIT – PLÄDOYER DER LANDESARBEITSGEMEINSCHAFT DER ÖFFENTLICHEN UND FREIEN WOHLFAHRTSPFLEGE FÜR EINEN ÖFFENTLICH GEFÖRDERTEN BESCHÄFTIGUNGSSEKTOR IN BAYERN Auszüge aus dem Plädoyer: “ * Grundsätzliche Ziele Dem grundsätzlichen Ziel von Arbeitsmarktchancen für alle Menschen sieht sich die Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege in Bayern (LAG Ö/F) verpflichtet, wenn sie beschäftigungs- und damit gesellschaftspolitische Leitsätze für eine zukunftsweisende arbeitsmarktpolitische Debatte vorlegt. Grundsätzliche Fragen … will sie damit wesentlich stärker in den Blickpunkt der öffentlichen und politischen Diskussion rücken. Sie sieht als Herausforderung für die kommenden Jahre, schlüssige und tragfähige Konzepte als Antwort auf diese Fragen zu entwickeln und zu vertreten. Daneben stellt sich drängend und konkret die Frage, wie der weiterhin angespannten Situation auf dem Arbeitsmarkt und den damit verbundenen Folgen für die betroffenen, insbesondere die schwer vermittelbaren Menschen angemessen begegnet werden kann. … * Arbeitslosigkeit verringern Daneben trägt mehr Beschäftigung zur Lösung wichtiger gesamtgesellschaftlicher Problemlagen, z. B. zum Erhalt der Zukunftsfähigkeit der sozialen Sicherungssysteme, bei. Eine kritische Analyse der bisherigen Maßnahmen und Programme zeigt, dass insbesondere die arbeitsmarktpolitischen Aktivitäten der letzten Jahre bis heute die in sie gesetzten Erwartungen nicht erfüllen konnten. Die derzeitige Situation auf dem Arbeitsmarkt lässt den Aufbau und die Absicherung der Beschäftigungsfähigkeit von Personen mit besonderen Schwierigkeiten nicht ausreichend wirksam zu. * Arbeitslose in den Blick nehmen Die LAG Ö/F hält es daher für dringend erforderlich, die von Arbeitslosigkeit Betroffenen zu stärken, ihre Eigenständigkeit zu fördern und individuelle Benachteiligungen durch angemessene Förderung auszugleichen. Auch der angestrebten Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt dient, wenn Qualifizierung Bestandteil jeder Arbeitsgelegenheit ist. Daneben müssen Anschlüsse geschaffen und eine kontinuierliche Förderung zugelassen werden. * Nicht-Integrierbare teilhaben lassen Ein großer Teil der Arbeitslosengeld 2-Beziehenden ist faktisch nicht in den allgemeinen Arbeitsmarkt integrierbar. … gesundheitlich Beeinträchtigten sowie anderen eingeschränkt Leistungsfähigen kann Teilhabe durch Arbeit meist nur durch dauerhaft subventionierte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung1 ermöglicht werden. Hier besteht in der Praxis ein großer und dringlicher Bedarf, ebenso bei Arbeitslosen, die sich als nicht integrationswillig zeigen. * Nicht Vermittelbare integrieren Bei Menschen, die nach Definition des Gesetzgebers erwerbsfähig, die aber faktisch nicht im allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelbar sind, kann durch langfristige und geduldige Begleitung und Qualifizierung in öffentlich geförderter Beschäftigung die Vermittelbarkeit (wieder) erreicht werden. Das Konzept des „lebenslangen Lernens“ findet so auch Anwendung auf Langzeitarbeitslose einer latenten Diskriminierung von Arbeitslosen durch die Darstellung von Arbeitslosigkeit als persönliche Fehlleistung wird aktiv entgegengewirkt. Subventionierte Arbeit erweist sich nach diesem Verständnis als lohnend für alle Seiten das Ziel, den Übergang in den regulären Arbeitsmarkt zu schaffen, wird durch öffentlich geförderte Beschäftigung nicht aufgegeben. Dies gilt ganz besonders für junge Menschen ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz, die im Mittelpunkt aller Bemühungen stehen müssen. * Begleitung ermöglichen Arbeitsmarktintegrative Maßnahmen für die beschriebenen Gruppen müssen stets fachliche und sozialpädagogische Begleitung in individuell angemessenem Umfang beinhalten. Auch deswegen ist die enge Kooperation zwischen öffentlichen Leistungsträgern, gewerblichen Arbeitgebern und freien Trägern eine wichtige Voraussetzung für gelingende Integration. * Arbeit finanzieren Gemäß dem Ziel, dass einzelfallorientierte Finanzierung von Arbeit stets besser ist, als die Finanzierung von Arbeitslosigkeit, sollen Möglichkeiten geschaffen werden, individuell das Arbeitslosengeld 2, die Leistungen für Unterkunft und Heizung, die Sozialversicherungsbeiträge sowie einen Teil der Verwaltungskosten zusammenzuführen und daraus einen dauerhaften, sozialversicherungspflichtigen, begleiteten Arbeitsplatz in einem arbeitsmarktunschädlichen Bereich zu schaffen. … * Der Gesetzgeber ist gefordert Derartige finanzielle Umschichtungen zu ermöglichen und abzusichern, setzt den Willen des Gesetzgebers im Bund voraus. … * Europäische Förderung Die Schwerpunkte in der Förderperiode 2007 bis 2013 des Europäischen Sozialfonds bieten beste Voraussetzungen zur unterstützenden Förderung derartiger Modelle. Diese sind auch in Bayern in praktische Politik für Arbeitsmarktbenachteiligte umzusetzen. Die LAG Ö/F erhofft sich von der bayerischen ESF-Fondsverwaltung eine in diesem Sinne eindeutige und an konkreten regionalen Bedarfen ausgerichtete Förderpolitik und -praxis. * Alle Möglichkeiten ausschöpfen Alle Instrumentarien der Beschäftigungsförderung im SGB II und SGB III müssen also unter Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Finanzierungsquellen ausgenutzt werden. Das SGB II bietet insbesondere in § 16 Möglichkeiten, Langzeitarbeitslosen individuelle Hilfen zu gewähren, die den oben genannten Kriterien entsprechen: sowohl durch die sonstigen weiteren wie durch die flankierenden Leistungen. Gerade hier setzt die LAG Ö/F auch weiterhin auf die Bereitschaft der Kommunen wie der Agenturen für Arbeit zu konstruktiver, wirksamer und zielgerichteter Hilfe für die einzelnen Betroffenen, indem die gesetzlichen Spielräume vollständig genutzt werden. * Angebote individuell beschreiben In der jeweiligen Eingliederungsvereinbarung sind Ziel, Dauer, Qualifizierungsanteil etc. einer Maßnahme so festzulegen, dass sie auch für arbeitsmarktferne Personen ein dauerhaftes und realistisches, stabilisierendes und ermutigendes, an lokale Verhältnisse angepasstes Angebot beschreiben. “ Das Plädoyer im Volltext entnehmen Sie bitte dem Anhang.
Quelle:
Dokumente: Menschen_brauchen_Arbeit_LAG_OeF_070313.pdf