Abschlussbericht Projekt Jugendsozialarbeit und Justiz 2003 – 2006

ABSCHLUSSBERICHT „JUGENDSOZIALARBEIT UND JUSTIZ“ “ Das Bundesprojekt „Jugendsozialarbeit und Justiz“ der Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e. V. wurde zwischen dem 01.01.2003 und dem 31.12.2006 bei der Mitgliedsorganisation, der Arbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit in der Region Nord in Hannover, umgesetzt und war bundesweit tätig. Jugendliche Spätaussiedler/innen sind in der Jugendsozialarbeit, in polizeilichen Ermittlungen sowie im deutschen Jugendvollzug überrepräsentiert. Die bis jetzt untersuchten Strategien weisen auf, dass die Problematik nicht mit dem Instrumentarium einer Berufsgruppe allein gelöst werden kann. Die Notwendigkeit der Kooperation zwischen Jugendhilfe / Jugend(sozial)arbeit als einer positiven „Kraft“, die die destruktiven gesellschaftlichen Prozesse frühzeitig erkennt und darauf flexibel und vorbeugend handelt, mit den Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden wird als dringend klassifiziert. … Nach der Phase der Analyse der Hintergründe und Ursachen gescheiterter Integration und den darauf folgenden Entwicklungen der umsetzbaren Lösungen (z. B. im Rahmen von Veranstaltungen), wurde deutlich, dass nicht alle mit der Klientel befassten relevanten Akteure in die Kooperation einbezogen wurden. Es bestand die dringende Notwendigkeit, die Polizei als weiteren Kooperationspartner in die Arbeit einzubeziehen. Die Polizei bildet eine Schnittstelle zwischen der Jugendsozialarbeit und Justiz. Viele Jugendliche verwehren sich selbst durch grenzüberschreitendes Verhalten die Teilnahme an den Maßnahmen der Jugendhilfe und Jugendsozialarbeit. Des öfteren treten sie gleichzeitig bei polizeilichen Ermittlungen in Erscheinung. Die Zusammenarbeit zwischen Jugendsozialarbeit und der Polizei kann zu der Abwendung weiterer negativer Entwicklungen (z. B. Verurteilung und Jugendhaftstrafe) bei den Jugendlichen führen. Somit ergab sich erstmalig die Möglichkeit, alle am (Re)Integrationsprozess beteiligten relevanten Akteure gemeinsam zu erreichen. … … dass Misserfolge bei der (Re)Integration von Migrant/-inn/en durch folgende Maßnahmen verringert werden können: * Intensive, gezielte und transparente ressort- und bereichsübergreifende Kooperation * Verstärkte Informationsweitergabe in Form von Fachveröffentlichungen sowie Veranstaltungsdokumentationen u. a. m., Veröffentlichungen über die Zielgruppe und (re)integrationsunterstützende Angebote für die Kooperationspartner, die zeitnah und bedarfsorientiert erfolgen * Erweiterung der Fachkompetenzen der Mitarbeiter/innen durch Fachtagungen und Referate … Die Schaffung einer Basis für eine kooperative (Re)Integrationsarbeit bedarf weit mehr als nur der Bereitschaft zur Kooperation. Diese fördert eine erfolgreiche Arbeit, bedeutet aber auch einen um so größeren und intensiveren Einsatz aller Beteiligten. … 3. Ziele und Schwerpunkte … Durch eigenständige Ansätze der Jugendsozialarbeit und durch Kooperation mit anderen Fachdiensten, Institutionen und Behörden sollte der zunehmenden Delinquenz und Kriminalität junger Menschen wirksam begegnet und mit präventiven Maßnahmen vorgebeugt werden. Folgende Schwerpunkte fanden dabei Beachtung: * Bestandserhebung und Bedarfsermittlung * Übertragung der positiven Erfahrungen des Bundesmodells Brückenstelle * Auswertung von verschiedenen Handlungsansätzen und bundesweite Bereitstellung der Ergebnisse * Fachberatung für Verbände, Justiz und Träger bei der Einrichtung von Maßnahmen und Projekten für die Zielgruppe * Anregung neuer Projekte und Unterstützung bei der Konzeptentwicklung * Auswertung und Dokumentation sowie bundesweite Bereitstellung der Ergebnisse Die o. g. Schwerpunkte sowie die laufenden Ergebnisse der Projektarbeit sollten die Weichen zur Erreichung folgender Ziele stellen: * Aufbau sowie Verbesserung der existierenden Zusammenarbeit zwischen Jugendsozialarbeit, Justiz und Polizei * Erreichen von Nachhaltigkeit in der Präventionsarbeit als fester Bestandteil in den unterschiedlichen Handlungsfeldern und auf den jeweiligen Ebenen. * Sensibilisierung und Qualifizierung der potenziellen Träger für die Zielgruppe „delinquente jugendliche Aussiedler“ * Verankerung der BAG KJS als Bundesfachstelle im Bereich (Re)Integration, Prävention und Jugendkriminalität mit besonderer Berücksichtigung der Gruppe der jugendlichen Migrant/innen * Entwicklung der Kooperation zwischen BAG KJS / BAG Jugendsozialarbeit und dem Deutschen Forum Kriminalprävention (DFK) insbesondere durch Förderung von Vernetzung und Kooperation zwischen Jugendsozialarbeit und Polizei in der Gewaltprävention mit dem Ziel der Steigerung der (Re)Integrationschancen der straffälligen oder von Straffälligkeit bedrohten Jugendlichen Die Zielgruppe des Projektes bildeten an erster Stelle die Multiplikator/innen bei Trägern der Katholischen Jugendsozialarbeit, die Einrichtungen und Träger der Justiz sowie andere Einrichtungen der freien und öffentlichen Jugendhilfe. … 4. Aktivitäten / Umsetzung … 4.2. Kooperation, Qualifizierung und Fachberatung von Mitarbeiter/innen der Einrichtungen der Jugendsozialarbeit, der Justiz und der Polizei Während der Laufzeit des Bundesprojektes „Jugendsozialarbeit und Justiz“ konnten Aufgaben in der beratenden und unterstützenden Funktion, durch Fortbildung von Multiplikator/innen bei Veranstaltungen und Vorträgen, in den Bereichen (Re)Integration von straffälligen jugendlichen Aussiedlern und Migrant/innen und Prävention sowie in der Kooperation zwischen der Justiz und der Jugendsozialarbeit wahrgenommen sowie erweitert werden. Grundlagen für die Kooperation zwischen der Polizei und der Jugendsozialarbeit wurden entwickelt. Dazu gehörten: * das Einrichten eines eigenständigen Angebots der Jugendsozialarbeit in Kooperation mit der Straffälligenhilfe, * der Aufbau einer nachhaltigen Kooperation innerhalb der katholischen Trägergruppe sowie Anstoß neuer Kooperationen im Bereich „Migration- Integration-Prävention“, … * die Erweiterung und Ergänzung der Kooperation zwischen der Jugendsozialarbeit und der Justiz um den neuen Partner Polizei, * der Aufbau einer nachhaltigen Kooperation zwischen dem DFK und der BAG KJS, * der Aufbau von Kooperation innerhalb der katholischen Trägergruppe mit dem Schwerpunkt (Re)Integration junger straffälliger Aussiedler sowie Anstoß neuer Kooperationen, * die intensive konzeptionelle Mitwirkung bei der Entwicklung von Grundlagen für die Zusammenarbeit von Jugendsozialarbeit und Polizei im Bereich „Förderung von Vernetzung und Kooperation insbesondere durch Aus- und Fortbildung am Beispiel der Polizei und Jugendsozialarbeit in der Gewaltprävention“ – Arbeitskreis DFK * und die Weiterführung und Festigung der Kooperation zwischen Jugendsozialarbeit, Justiz und Polizei, die die Organisation, Durchführung und Dokumentation von Regionaltagungen der Veranstaltungsreihe »Weg-weisend« – Vernetzung der Angebote der Jugendhilfe, Justiz und Polizei zur (Re)Integration von straffälligen jugendlichen Migrant/innen“ an acht Standorten bundesweit umfasste. … 5. Erfahrungen und Ergebnisse Das Projekt „Jugendsozialarbeit und Justiz“ wurde als Bundesfachstelle mit dem Schwerpunkt (Re)Integration von jungen straffälligen Aussiedlern, Prävention und Jugendkriminalität konzipiert. Der Aufbau basierte auf den Erfahrungen des Bundesmodells „Brückenstelle Hameln“ und den daraus resultierenden Annahmen, die darauf hindeuteten, dass die (Re)Integrations- und Präventionsarbeit im Bereich der Jugendsozialarbeit nicht ohne den Erfahrungsaustausch und die Kooperation mit der Justiz stattfinden kann. Im Laufe des Projektes wurden fehlende Schnittstellen in der Kooperation identifiziert. Daher erfolgte das Einbeziehen eines weiteren Partners, der Polizei. Diese Zusammenarbeit ermöglichte das Erreichen der Institutionen Justiz und Polizei erstmalig gezielt, die vorher für die Jugendsozialarbeit nur marginal oder gar nicht erreichbar waren. … Wie wichtig und notwendig der Zusammenschluss aller drei Kooperationspartner war, zeigen die Erfolge der Veranstaltungsreihe »Weg-weisend«, die an acht Standorten bundesweit durchgeführt wurden. Das Ziel lag im Aufbau einer Zusammenarbeit, die die Eingliederung junger straffälliger Migrant/innen nach der Haft optimieren soll. Die Erfolge der Veranstaltungsreihe lassen sich wie folgt beschreiben: * die Mitarbeiter/innen der zuständigen Dienste auf allen Ebenen wurden erreicht * es fand eine intensive Kooperation vor, während und nach der Durchführung der Fortbildung statt * es wurde eine neutrale Kommunikations- und Kooperationsbasis für alle Akteure geschaffen … * die Kooperation wurde über die Veranstaltungen hinaus fortgeführt in Form von Schulungen für Mitarbeiter/innen der Kooperationspartner * die inhaltlichen sowie strukturellen Defizite in der Kooperation wurden erkannt, wie z. B. mangelnde Kenntnisse der Integrationsangebote für jugendliche Aussiedler/innen von Mitarbeiter/innen/n der Justiz und Polizei, negative Entwicklungen im Bereich der gewalttätigen und straffälligen jungen Frauen oder negative Entwicklungen in der Jugendszene, die das Jugendhilfenetz in den neuen Bundesländern nicht auffangen kann * es wurden Maßnahmen entwickelt, die diese Defizite ausgleichen helfen, wie z. B. die Broschüre für die Mitarbeiter/innen der Justiz und Polizei zum Thema Integration von jungen Aussiedlern in Deutschland oder der Bundesfachtag zur Thematik „Mädchen und Gewalt“ sowie die Vorschläge zur Stärkung der Kooperation in den neuen Bundesländern. Die Zusammenarbeit mit dem Partner Justiz erlaubte einen breiten Einblick in die Arbeit des Jugendvollzuges in Deutschland. Dabei wurde klar, dass die Liste der Problemlagen, die im deutschen Jugendstrafvollzug auftreten, lang ist. Die andauernden finanziellen Probleme, zu wenig Personal, dauerhafte Überbelegung, zum Teil mangelhaftes Maßnahmenangebot für Jugendliche werden in den letzten Jahren durch Privatisierungsvorhaben und das Inkrafttreten neuer rechtlicher Grundlagen erschwert. Die Umsetzung der Föderalismusreform, die sich direkt auf den Jugendstrafvollzug auswirkt, kann wegen fehlender bundesweiter Standards zur Verschlechterung der Re)Integrationschancen der jugendlichen Aussiedler und anderer Migrantengruppen führen. Als bedenklich einzustufen ist nach wie vor die in der öffentlichen Debatte zu beobachtende Entwicklung, die den Erziehungsauftrag des Jugendvollzuges häufig ausblendet und sich auf die Bestrafung und Sicherung beschränkt. … Wenn jedoch von Verschärfung im Bereich der vorzeitigen Entlassung und Lockerungen gesprochen wird, lässt dieses eher vermuten, dass der Sicherheitsgedanke gestärkt werden soll. Es entsteht manchmal der Eindruck, als ob vergessen wurde, dass eine Einrichtung des Jugendvollzuges nicht dazu dienen sollte, junge Menschen in ihren eigenen Strukturen dauerhaft zu integrieren, sondern u. a. zu einem straffreien Leben in der Gesellschaft zu befähigen. Jeder junge Straftäter (mit wenigen Ausnahmen) wird irgendwann wieder frei – diesen simplen Gedanken und den daraus folgenden gesellschaftlichen Konsequenzen sollte man mehr Beachtung schenken. In Anbetracht dieser Umstrukturierungen bleiben viele Forderungen, wie z. B. flächendeckende Fortbildungsangebote zum Thema Integration von Migrant/innen für die Mitarbeiter/innen, stärkere Einbindung der Eltern in den Re(Integrationsprozess der Jugendlichen, die Forderung nach Berater/innen/n, die vor, während und nach der Haft für die Jugendlichen zuständig sind oder nach Anpassung der Bildungsstruktur des deutschen Jugendvollzuges an die „draußen“ gültige, damit Maßnahmen oder Angebote nach der Entlassung nahtlos fortgeführt werden können, kaum erfüllt. Die Diskontinuität der Arbeit macht diese oft zunichte. Dies hat fatale Konsequenzen für die einzelnen Jugendlichen und auch für die gesamte Gesellschaft. Das sind u. a. Themen und Bereiche, bei denen die Kooperation an sichtbare Grenzen gestoßen ist und in ihrer Entwicklung zum Teil massiv gehindert wurde. Die erkannten Bedarfe, z. B. im Bereich Fortbildung und Informationsweitergabe wurden nichtsdestotrotz mit den zur Verfügung stehenden Mitteln positiv gestaltet, z. B. durch die Veröffentlichung der Informationsbroschüre „Weg-weisend“ für die Zielgruppe der Justiz und Polizei. … Ermöglicht durch die unkomplizierte Vorgehensweise bei der Projektdurchführung konnten auch früher unerkannte, aber sich abzeichnende gesellschaftspolitische Probleme bearbeitet werden. Somit erhielt auch die Thematik „Mädchen und Gewalt“ ihre Relevanz in der Tätigkeit des Projektes „Jugendsozialarbeit und Justiz“. Dass der Weg zur „normalen Behandlung“ der Gewaltbereitschaft von Mädchen noch weit ist, zeigen laufenden Diskussionen über die Novellierung des Jugendstrafvollzuges, in denen den jungen Täterinnen kaum Beachtung geschenkt wird. Es wird über Reformen gesprochen, obwohl zum Teil das bestehende Recht, z. B. Trennung von Erwachsenen und jugendlichen Straftäterinnen seit Jahrzehnten nicht oder nur mangelhaft umgesetzt wird. Der „Mädchen- Jugendvollzug“ findet in manchen Bundesländern unter der erdrückenden Mehrheit der straffälligen Jungen statt. Dies fängt bei der schon erwähnten Unterbringung an und mündet in die zum Teil unzureichende finanziellen Ausstattung von Maßnahmen für diese Zielgruppe. Dass dennoch viele der Mädchen einen Weg in ein gewalt- und straffreies Leben schaffen, ist vielfach der beispiellosen Arbeit und dem Engagement der zuständigen Fachkräfte zu verdanken. Fachtage wie „Mädchen und Gewalt – Realität oder Mythos“ können nur einen Auftakt für die weitere Arbeit bilden. Die Fragen nach den relevanten Maßnahmen, die während der Tagung gestellt wurden, verdienen eine ehrliche Antwort. Die Feststellung des Ist-Zustandes sollte nicht den Medien überlassen werden. Erforderlich ist eine fachlich fundierte Aufnahme der Maßnahmen und Angebote in und außerhalb des Jugendvollzuges sowie eine bundesweite Erfassung der tatsächlichen Zahlen der jungen Täterinnen. Ohne eine verlässliche Datenbasis sind die zu entwickelnden Maßnahmen, Projekte oder Programme zum Scheitern verurteilt. … 6. Schlusswort … Die durch das Projekt initiierte Zusammenarbeit auf der Bundes-, Länder- und der regionalen Ebene bis hin zu konkreter Problemlösung in kleineren Sozialräumen wie Landkreis oder auch Jugendhaftanstalt zeigen die Vielschichtigkeit des Projektes. Genauso komplex sind die erkannten Herausforderungen und Bedarfe, die in der zukünftigen Arbeit in diesem Bereich berücksichtig werden sollten. Dazu gehören insbesondere: * der dringende Bedarf der Stärkung der Integrationsarbeit der Jugendsozialarbeit in der Kooperation mit Polizei und Justiz in den neuen Bundesländern * die Aufhebung der Trennung der Zuwanderergruppen in Aussiedler/innen und andere * die Stärkung der interkulturellen Kompetenzen der Mitarbeiter/innen der Jugendhilfe, Polizei und Justiz als Basis für die Arbeit mit allen Migrantionsgruppen * Entwicklung einer Basis für die gemeinsame Angebote in der Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter/innen der Jugendhilfe, Polizei und Justiz, mit besonderem Schwerpunkt während der Erstausbildung * eine fachlich fundierte Erfassung der Lage der jugendlichen Straftäterinnen und von Straffälligkeit bedrohten jungen Frauen der Angebote, Bedarfe und die Erarbeitung von zeitnah umsetzbaren Maßnahmevorschlägen. Diese Bedarfe dienen als Grundlage für die Arbeit des neuen, anschließenden Bundesmodells zur Kooperation von Jugendsozialarbeit, Justiz, Polizei und anderen relevanten Institutionen Projekt IMUS Prävention und Integration von straffälligen Jugendlichen mit Migrationshintergrund und können sich maßgeblich auf die Verbesserung der Integrationsmöglichkeiten der jugendlichen Migrant/innen, den Aufbau von effektiven und effizienten Netzwerken auswirken und vor allem dazu beitragen, dass gefährdete Jugendliche nicht durch alle sozialen und Integrationsraster fallen. “ Es gibt eine umfassende praxisbezogene Arbeitshilfe zum Thema „Grundlagen der Integrationsarbeit mit jungen Aussiedler/inne/n in Deutschland“. Die Broschüre deckt ein sehr breites Spektrum von Informationen ab, angefangen bei einem geschichtlichen Abriss der Aus- und Übersiedlung über die soziale und politische Entwicklung Russlands, den gesetzlichen Grundlagen der Zuwanderung in Deutschland bis hin zu Angeboten der kath. Jugendsozialarbeit und Informationen zum Thema Sprachförderung, Suchtprävention sowie Therapiemöglichkeiten für jugendliche Aussiedler. Sie endet mit praktischen Hinweisen für den Umgang mit jugendlichen straffälligen Aussiedlern im Vollzug sowie mit der Thematik „Normen und Werte“. Das Aspekte-Heft Nr. 58 „Weg-weisend“ können Sie über die BAG Kath. Jugendsozialarbeit beziehen und kostet 10 Euro unter bagkjs@jugendsozialarbeit.de oder Tel. 0211-9 44 85-12. Der vollständige Bericht ist als Download unter dem aufgeführten Link zu finden.

http://www.nord.jugendsozialarbeit.de/index_start.php?screen=1024&seite=justiz_6&hg=hg1

Quelle: BAG KJS

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