Kindeswohl und Menschenrechte für junge Flüchtlinge konsequent umsetzen

DOKUMENTATION ZUM FACHPOLITISCHEN FORUM Das Fachpolitische Forum hatte zum Ziel, den spezifischen Unterstützungsbedarf für junge Flüchtlinge ohne sicheren Aufenthaltsstatus sowie die sich daraus ergebenden Anforderungen für die jugend- und ausländerrechtliche Praxis und Gesetzgebung aufzuzeigen. So forderten die Veranstalter bei der Bleiberechtsregelung Vorrang von Kindeswohl und Berücksichtigung der spezifischen Lebenslagen der Kinder und Jugendlichen sowie ihrer Familien. Als vordringliche Aufgabe wurde zudem angesehen, jungen Flüchtlingen eine Arbeitserlaubnis und einen gleichrangigen Zugang zur Ausbildung, Qualifizierung und Arbeitsmarkt zu gewährleisten. Die VeranstaltungsteilnehmerInnen forderten weiterhin eine kindgerechte Ausgestaltung des aufenthaltsrechtlichen Clearing und jugendgerechte Unterbringung und Betreuung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz. Die Forderungen richteten sich an die Jugendpolitik, Innenpolitik, Wirtschaft und Gewerkschaften und Träger der Kinder- und Jugendhilfe sowie die Wohlfahrtsverbände und kommunalen Spitzenverbände. Die Veranstalter sahen sich in ihrem bereits 2005 gemeinsam veröffentlichten “Forderungen zur Verbesserung der Situation minderjähriger Flüchtlinge in der Bundesrepublik Deutschland“ bestätigt. Die Dokumentation des Fachpolitischen Forums sowie des Workshops mit den Jugendlichen stehen als PDF Datei zum Download bei der BAG Jugendsozialarbeit und beim Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge zur Verfügung. Die BAG Jugendsozialarbeit e.V. wird zum 30. Juni 2007 aufgelöst. Die Dokumentationen sowie weitere bei der BAG Jugendsozialarbeit eingestellten Dokumente zum Themenfeld Migration/Integration werden weiter zugänglich sein und zwar ab dem 1. Juli diesen Jahres unter: www.jugendmigrationsdienste.de. Auszüge aus der Dokumentation * GRUSSWORT Prof. Dr. Maria Böhmer „… Wir brauchen rechtliche Regelungen in Deutschland, die das Migrationsgeschehen der letzten 20 Jahre aufnehmen und integrationspolitische Pfade in unsere Gesellschaft weisen. Hierzu gehört es, den als Kindern geflüchteten, nunmehr Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen aus Ex-Jugoslawien, Bosnien-Herzegowina, Afghanistan, dem Libanon, dem Irak und der Türkei eine faire Chance zu geben, wenn sie sich hier integriert haben. Ebenfalls zeitgemäß ist es, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge bis zu ihrer Volljährigkeit möglichst frühzeitig dem Schutzbereich der Kinder- und Jugendhilfe zu übergeben. In diese Richtung weisen die mit dem Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz – „KICK“ – vorgenommenen Änderungen im SGB VIII. …“ * RECHTE VON JUNGEN FLÜCHTLINGEN AUS DER SICHT DER JUGENDHILFE Markus Schnapka “ … Die Verdrängungspolitik der Bundesregierungen beweist eine Kontinuität, die wir uns international und national nicht weiter leisten können. Umdenken scheint allmählich einzusetzen: Die jüngste Bereicherung des KJHG ist der erste eindeutige gesetzgeberische Schritt, dem die weiteren im Bereich der Ordnungspolitik folgen werden. (…) Katalog der Konzepte – liegt längst vor – Kinder- und Jugendhilfe ° Clearingstellen und Clearingverfahren ° kind- und jugendgerechte Erziehung und Betreuung ° Schulische und berufliche Förderung °Geeignete Vormundschaften – Kostenträger Überörtliche Kostenerstattung – siehe BAGLJÄ Mit der Umsetzung der UN-Konvention wäre eine Hauptbarriere, die konsequentes Handeln in Politik und Sozialwesen verhindert, beiseite geräumt. Katalog der Kozepte – liegt längst vor – Politik ° Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention im Bundesrecht – Verfahrensfähigkeit ab Volljährigkeit – Keine Zurückweisung ° Altfallregelung ° Bleiberecht nach 2 Jahren ° keine Haft, keine Lager ° Schulpflicht ° einheitliches Verfahren für alle Bundesländer “ * BLEIBERECHT – ZUSAMMENFASSUNG DER ERGEBNISSE „… – Bleiberechtsregelung muss die besondere Situation von schutzbedürftigen Gruppen berücksichtigen (Traumatisierte, chronisch Kranke, Familien, UMF, Minderjährige, Ältere) – Bleiberechtsregelung muss einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Ausbildungsmöglichkeiten eröffnen – Eine Bleiberechtsregelung muss Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen ermöglichen – Keine Trennung von Familien bei Erreichung der Volljährigkeit – Kein pauschaler Ausschluss von Staatsangehörigen bestimmter Herkunftsländer – Perspektivwechsel . Flüchtlinge sind keine Gefährdung für dieGesellschaft, sondern bedeuten ein Potential für die Gesellschaft. “ * ZUGANG ZUR BERUFLICHEN ERSTAUSBILDUNG UND ZU QUALIFIZIERUNGSANGEBOTEN – ZUSAMMENFASSUNG DER ERGEBENISSE “ 1. Zentrale Forderungen der Jugendlichen mit ungesichertem Aufenthaltsstatus • Aufenthaltserlaubnis und eine Arbeitserlaubnis • Zugang zu beruflicher Ausbildung, Arbeitsmarkt incl. Ausbildungsförderung • Gleichbehandlung … 4. Forderungen aus der Mitte des Forums • Gleichbehandlung • Ausbildung (schulische, beruflich und Studium) für Geduldete statt Alimentierung durch das Asylbewerberleistungsgesetz (eine Kostenanalyse erstellen / fiskalische und volkswirtschaftliche Kosten) • Zum Bleiberecht: Die Eigenständigkeit der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge anerkennen und keine Prüfung der Arbeitsbedingungen durch die Bundesagentur für Arbeit, die ja sonst auch nicht prüft (Zustimmungsfreiheit) • Durchlässigkeit herstellen zu den Regelinstrumenten des SGB II und III und zur Sprachförderung • Gesundheitliche Rehabilitation der bisher vom Arbeitsmarkt ausgeschlossenen • Psychosoziale Folgen der Ausgrenzung junger Flüchtlinge vom Arbeitsmarkt untersuchen • Das Asylbewerberleistungsgesetz aufheben • Die Residenzpflicht streichen “ * AUFENTHALTSRECHT „LIGHT“ – KINDGERECHTE GESTALTUNG DES AUFENTHALTSRECHTLICHEN CLEARINGS – ZUSAMMENFASSUNG DER ERGEBNISSE „… Als Forderungen wurden daher durch die Jugendlichen aufgestellt: • Das Clearing braucht Zeit und Vertrauen • Die betroffenen Jugendlichen wollen in erster Linie als Jugendliche behandelt werden. • Weitere Möglichkeiten neben dem Asylverfahren müssen in Ruhe geprüft werden können: Weiterreise in ein anderes Land, Rückkehr in das Herkunftsland, Aufenthaltserlaubnis durch die Ausländerbehörde. … 1. Für die Jugendlichen ist Zeit und Vertrauen notwendig, d.h. 6 Monate Klärungsphase mit Aufenthaltserlaubnis sowie mit Schulbesuch ab dem Zeitpunkt der Einreise. Dabei müssen neben einem möglichen Asylantrag auch weitere Möglichkeiten geprüft werden wie die Möglichkeit einer festen Aufenthaltserlaubnis, Weiterreise in ein anderes land oder die Rückkehr in das Herkunftsland. Bei allen Entscheidungen sind die Jugendlichen mit ein zu beziehen. 2. Auf lokaler Ebene sinnvoll: Runder Tisch zur Klärung, ob ein Asylverfahren eingeleitet werden soll (vgl. Modellprojekt in Zirndorf). 3. Die Betroffenen sollen in erster Linie als Jugendliche angesehen werden, das Wohl des Kindes muss oberste Maxime im Verfahren sein. In diesem Zusammenhang wird noch einmal die Rücknahme der Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention gefordert (Jugendhilferecht bricht Ausländerrecht) sowie die Streichung der 16-Jahres-Grenze. Die Zuständigkeiten der Jugendämter muss klarer umgesetzt werden. Außerdem müssen den Jugendlichen erfahrene Privatvormünder sowie BetreuerInnen als Vertrauenspersonen zur Seite gestellt werden. 4. Falls ein Asylverfahren eingeleitet wird, müssen folgende Punkte beachtet werden: Das Asylverfahren muss den Jugendlichen verständlich erklärt werden. Im Verfahren selbst muss es eine kindgerechte Anhörung geben, d.h., dass z.B. besonders geschulte EinzelentscheiderInnen die Anhörung durchführen und später auch entscheiden müssen. Weitere Forderungen in diesem Zusammenhang waren: Streichung der Residenzpflicht, Schulbesuch muss während des Verfahrens möglich sein und es darf keine Haftunterbringung für Jugendliche geben.“ * ERSTVERSORGUNG VON JUNGEN FLÜCHTLINGEN GEMÄß SGB VIII – ZUSAMMENFASSUNG DER ERGEBNISSE “ … – Es muss auch für die 16-18 jährigen unbegleiteten Minderjährigen eine jugendgerechte Unterbringung und Betreuung gewährleistet sein, d.h. eine Unterbringung in einer Jugendhilfeeinrichtung. Es sollte auf Bundes- und Landesebene in naher Zukunft evaluiert werden, inwieweit dies der Fall sei, denn es gäbe in einigen Bundesländern erkennbar die Tendenz, die Jugendlichen aus Kostengründen in Einrichtungen mit geringeren Standards unterzubringen. – Es müssten zukünftig mehr Einzel- bzw. Vereinsvormünder für die Unbegleiteten Minderjährigen zur Verfügung stehen. Amtsvormünder seien häufig aufgrund der großen Zahl der zu Betreuenden überlastet oder stünden möglicherweise in einem Interessenkonflikt mit ihrem Amt. Andererseits hätten diese aber – bei entsprechendem Engagement – auch besondere Einflussmöglichkeiten. – Beim Umgang der Behörden mit unbegleiteten Minderjährigen ist die vorrangige Zuständigkeit des Jugendamtes zu beachten. Andere Behörden (etwa Grenzbehörde, Ausländerbehörde, Polizei) müssen unmittelbar das Jugendamt einschalten, wenn sie mit neu eingereisten minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen in Kontakt kommen. Die Minderjährigen sind vorrangig als Kinder – und nicht als AusländerInnen – anzusehen. “ * EINFÜHRUNGSSTATEMENT DER PODIUMSDISKUSSION KINDESWOHL IM AUFENTHALTSRECHT Lothar Krappmann “ Zunächst werde ich einige Sätze zur besonderen Bedeutung der Kinderrechtskonvention für Flüchtlingskinder sagen, mich dann mit dem Vorbehalt der Bundesrepublik gegen die volle Übernahme der Konvention beschäftigen und im dritten Teil auf eine dem Kindeswohl entsprechende Behandlung der Flüchtlingskinder eingehen, insbesondere auf ihr Recht auf Bildung, das eng mit dem langfristigen Wohl dieser Kinder verbunden ist. … Ein zentraler Punkt ist nach den Erfahrungen des Ausschusses die fortzusetzende schulische und anschließend auch berufliche Bildung dieser Kinder. Schule und Unterricht sollten nicht erst nach Monaten wieder beginnen und nicht von der Entscheidung abhängig sein, ob das Kind und mit welchem Status es im Lande bleiben kann. Jugendlichen nach der Schule keine Möglichkeit einer beruflichen Qualifizierung zu geben, sondern sie ohne Perspektive sich selbst zu überlassen, ist gegenüber jungen Menschen und der Gesellschaft unverantwortlich. …“ * PODIUMSDISKUSSION … An die Adresse der politischen Entscheidungsträger richteten die PodiumsteilnehmerInnen die Forderung nach einer Bleiberechtsregelung auf hohem Niveau. Danach sollen Kettenduldungen endlich abgebaut und ein Bleiberecht für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge bereits nach zwei, für begleitete junge Flüchtlinge nach drei Jahren ausgesprochen werden. Zudem müssten – entgegen den bisherigen Vorschlägen – die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge und Familien als besonders schutzbedürftige Gruppen ausdrücklich berücksichtigt werden. Als vordringlich wurde angemerkt, dass junge Flüchtlinge eine Arbeitserlaubnis und einen gleichrangigen Zugang zu Ausbildung, Qualifizierung und Arbeitsmarkt erhalten. Der Zugang zu Fördermöglichkeiten wie das BAföG und die Instrumente des SGB III soll ebenfalls geprüft werden. Die weiteren Forderungen bezogen sich auf die kindgerechte Ausgestaltung des aufenthaltsrechtlichen Clearing für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Vorgeschlagen wurde u. a. ein sicherer Aufenthaltsstatus während der Klärungsphase. Zudem wurde der Anspruch auf Handlungsfähigkeit ab Volljährigkeit formuliert. Darüber hinaus soll überprüft werden, ob die verpflichtende jugendgerechte Unterbringung und Betreuung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz auch umgesetzt wird. … Zusammenfassung der wesentlichen Forderungen aus den vier Foren: 1. Bleiberecht • Nach 2 Jahren Aufenthalt Bleiberecht für Kinder und Jugendliche, die integriert sind • Bleiberechtsregelung muss die besondere Situation von schutzbedürftigen Gruppen berücksichtigen (Traumatisierte, Chronisch Kranke, Minderjährige, UMF, Familien) • Bleiberechtsregelung muss einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Ausbildungsmöglichkeiten eröffnen. 2. Ausbildung • schulische, berufliche Ausbildung und Studium statt Alimentierung nach Asylbewerberleistungsgesetz • Vorschlag: Kostenanalyse • eine Durchlässigkeit herstellen zu den Regelinstrumenten des SGB, des BAFöG, der Sprachförderung • Strategie: SGB III und BAFöG-Ausschluss stärker aufgreifen • psychosoziale Folgen und fiskalische Kosten der Ausgrenzung junger Flüchtlinge von Ausbildung und Arbeit untersuchen. 3. Clearingverfahren • Zeit und Vertrauen, d.h. 6 Monate Klärungsphase mit Aufenthaltserlaubnis • Auf lokaler Ebene: Runder Tisch zur Klärung, ob Asylverfahren eingeleitet werden soll • Handlungsfähigkeit im Asylverfahren auf 18 Jahre heraufsetzen. 4. Erstversorgung • § 42 KJHG bedeutet vor allem: jugendgerechte Unterbringung und Betreuung sicherstellen Umsetzung auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene überprüfen • mehr – qualifizierte – Einzel/Vormünder bzw. Vereinsvormünder • ernst nehmen: unmittelbare Zuständigkeit des Jugendamtes – Minderjährige als Kinder wahrnehmen.“ * SCHLUSSWORT Hermann Laubach „… Wenn auch junge Flüchtlinge in den klassischen Aufgabenfeldern der Jugendsozialarbeit (Jugendberufshilfe, Jugendwohnen, schulbezogene Arbeit usw.) heute nicht mehr die Hauptzielgruppe bilden, bleibt dennoch unsere Verantwortung für sie einzustehen und ihnen adäquate Hilfen anzubieten. Ausgangspunkt unserer Betrachtungen müssen die Lebenslagen und Bedürfnisse aller jungen Flüchtlinge sein, insbesondere derjenigen, die keinen gesicherten Aufenthaltsstatus haben. Schon der zehnte Kinder- und Jugendbericht fordert für diese jungen Menschen, dass „Flüchtlings- und Asylbewerberkinder … von keinen Leistungen ausgeschlossen werden dürfen. Das Kinder- und Jugendhilferecht muss Vorrang vor dem Ausländerrecht haben“. Der sechste Familienbericht der Bundesregierung stellt deutlich klar, dass „Unterbrechungen in der Ausbildung von Kindern und Jugendlichen … unter allen Umständen zu vermeiden“ sind (Kap. VIII, Nr. 11). … Allgemein verbindliche kind- und jugendgerechte Richtlinien fehlen. Zum Teil widersprechen sich rechtliche Normen und Handlungsweisen. Die „gesamtgesellschaftliche“ Haltung, die häufig von Ablehnung, Misstrauen bis hin zu juristischem Ausschluss geprägt ist, trägt maßgeblich mit dazu bei, dass Orientierungs- und Perspektivlosigkeit die Lebenssituation von jungen Flüchtlingen in Deutschland bestimmen. … • Politik anerkennt, dass jugendliche Flüchtlinge einen wichtigen Teil ihres Lebens hier in Deutschland verbringen und daher Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe an allen gesellschaftlichen Bereichen haben, • der Vorrang des Kindeswohls und die Bestimmungen des BGB auch für Flüchtlingskinder unter 18 Jahren volle Gültigkeit erhalten, • die internationalen Standards (UN-Kinderrechtskonvention (KRK), Genfer Flüchtlingskonvention (GFK), Haager Minderjährigen Schutzabkommen (MSA) eingehalten und die deutsche Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention gestrichen wird, • das Ausländer- und Asylrecht unter dem Gesichtspunkt des Kindeswohl novelliert und Widersprüche zum KJHG aufgehoben werden, • die juristische Handlungsfähigkeit minderjähriger Flüchtlinge auf 18 Jahre angehoben wird, • jugendliche Flüchtlinge einen eigenen Aufenthaltsstatus erhalten, d.h.: asylunabhängiges Aufenthaltsrecht für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach 2 Jahren und Niederlassungserlaubnis nach 5 Jahren Aufenthalt, • die Aufnahme und Erstunterbringung von Flüchtlingskindern in Clearingstellen erfolgt – vor der Einleitung eines asylrechtlichen Verfahrens bzw. Zurückweisung/Abschiebung an der Grenze. … Aufgrund der besonderen Lebenslagen und Problematik der jugendlichen Flüchtlinge ist die Jugendsozialarbeit gemäß ihrem Auftrag und Selbstverständnis aufgefordert tätig zu werden bzw. tätig zu bleiben, unabhängig von ihrer Organisationsform als BAG Jugendsozialarbeit oder Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit. Sie muss dazu beitragen, Restriktionen abzubauen und am Kindes- und Jugendwohl orientierte Lebensbedingungen zu schaffen. Mein besonderer Dank gilt zum Schluss den Veranstaltern dieses Forums. Stellvertretend für die vielen engagierten Mitarbeiter/-innen in der Vorbereitung und Durchführung lassen Sie mich hier Brigitte Mies- van Engelshoven von der BAG Jugendsozialarbeit und Albert Riedelsheimer vom Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nennen. Es ist Ihnen gelungen, uns erneut den Spiegel vorzuhalten und die gemeinsamen Forderungen zur Verbesserung der Situation junger Flüchtlinge in der Bundesrepublik Deutschland mit Leben zu füllen. “

http://www.jugendmigrationsdienste.de
http://www.bag-jugendsozialarbeit.de/

Quelle: BAG Jugendsozialarbeit

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