BA Beitrag zum Ausbildungspakt

VERLÄNGERUNG DES AUSBILDUNGSPAKTES UND BEITRAG DER BA ZUM AUSBILDUNGSPAKT Informationen/Weisungen des Zentralbereichs SP III Auszüge aus der entsprechenden e-Mail Info: “ BA-PAKTBEITRAG 1. Die Vereinbarungen zur gemeinsamen Nachvermittlung der AA und Kammern, der Führung einer gesonderten Paktstatistik und der gemeinsamen Berichterstattung werden auch im neuen Pakt fortgeführt. … 2. Um einen Beitrag zur Verbesserung der auch künftig noch angespannten Ausbildungsmarktlage zu leisten und insbesondere Jugendlichen mit eingeschränkten Vermittlungschancen Perspektiven für den beruflichen Einstieg zu eröffnen, hat die BA eine Fortführung der „ausbildungsfördernden Maßnahmen“ mit folgendem Inhalt zugesagt: – „Die außerbetriebliche Ausbildung Benachteiligter auf mindestens gleicher Höhe wie 2006 fortsetzen (einschließlich SGB II-Bereich Arbeitsgemeinschaften), – im Herbst 2007 zur weiteren Entlastung des Ausbildungsmarktes und zur Verbesserung der Situation jugendlicher Migranten einmalig zusätzlich zur ursprünglichen Planung 7.500 außerbetriebliche Ausbildungsplätze für diesen Personenkreis bis zum Ende der Ausbildung finanzieren, – ausbildungsbegleitende Hilfen zugunsten von benachteiligten Jugendlichen ausweiten, insbesondere auch zugunsten von jungen Migranten sowie von behinderten und schwerbehinderten jungen Menschen, – berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen einschließlich der Maßnahmen für behinderte Jugendliche auf hohem Niveau fortführen, – die BA wird bei Bedarf die betriebliche Einstiegsqualifizierung im Falle von lernbeeinträchtigten und sozial benachteiligten Jugendlichen mit sozialpädagogischer Begleitung bei Berufsausbildungsvorbereitung flankieren, – zur Verbesserung der Berufsorientierung und Ausbildungsreife von Schulabgängern verstärkt die vertiefte Berufsorientierung, die frühzeitig schon in den Schulen zum Einsatz kommt, ausweiten. Hierfür ist die Kofinanzierung Dritter, insbesondere der Länder von mindestens 50 %, erforderlich.“ 3. Damit sind zusätzlich zu der im Rahmen der geschäftspolitischen Ziele 2007 der BA beschlossenen Neuausrichtung der Beitrag der BA zum Ausbildungspakt hin zu einer wirkungsorientierten Steuerung …, auch weiterhin bedarfsgerecht Maßnahmeplätze für BvB, BaE und abH bereitzustellen. Der mit der BA eingegangene Paktbeitrag schließt den SGB II Bereich ein. 4. … Für BaE wurde nach aktuellem Informationsstand eine rechnerische Lücke von 4.300 Plätzen ermittelt (900 SGB III, 3.400 SGB II). Diese wurden als Orientierungsgröße nach den Eintrittszahlen des Vorjahres auf die RDen heruntergerechnet. Die RDen prüfen, ob der so ermittelte zusätzliche Bedarf im Bereich SGB III mit dem tatsächlichen Bedarf an weiteren BaE-Plätzen übereinstimmt. Auch wenn der Beitrag der BA zum Ausbildungspakt 2007 in einzelnen AA eine Aufstockung der bisher eingeplanten Kapazitäten angezeigt erscheinen lässt, ist im Sinne der Wirtschaftlichkeit die Zahl der zur Verfügung zu stellenden Plätze streng bedarfsorientiert zu planen. Da im Rechtskreis SGB II diese Maßnahmen auch dezentral eingekauft werden können, liegen zu eingekauften Teilnehmerplätzen und einem möglichen Mehrbedarf für diesen Bereich derzeit keine vollständigen Informationen vor. Für BvB ist von den RDen zu prüfen und ggf. zu korrigieren, ob die in der Tabelle genannten Größen mit den bereits eingekauften Teilnehmerplätzen übereinstimmen. Analog zur Berechnung der Nutzung von Teilnehmerplätzen bei der Benachteiligtenförderung kann davon ausgegangen werden, dass ein BvB-Teilnehmerplatz 1,5-fach genutzt wird. … V. BMWi Programm „Passgenaue Vermittlung Auszubildender an ausbildungswillige Unternehmen“ Ziel des auf drei Jahre angelegten Förderprogramms des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie ist es, eine passgenaue Beratungs- und Vermittlungsleistung für kleine und mittlere Unternehmen insbesondere im Handwerks- und Dienstleistungsbereich sicherzustellen. Gefördert werden Beratungsleistungen von Angestellten der Handwerks- sowie Industrie- und Handelskammern, die kleinen und mittleren Unternehmen im Hinblick auf eine passgenaue Auswahl Auszubildender erteilt werden.“ Die Förderrichtlinie zum Programm ‚Passgenaue Vermittlung Auszubildender an ausbildungswillige Unternehmen‘ finden Sie im Anhang bereitgestellt.

Quelle: www.arbeitsagentur.de

Dokumente: E_Mail_Info_SPIII_30032007_Info_BA_Ausbildungspakt.pdf

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