GEMEINSAME STELLUNGNAHME DER KIRCHLICHEN VERBÄNDE „Kritik an Gesetzentwurf zu aufenthalts- und asylrechtlichen Richtlinien der EU Scharf kritisieren der Deutsche Caritasverband und das Diakonische Werk der EKD in einer gemeinsamen Stellungnahme den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union vom 23. April 2007. Anlässlich der Beratung dieses Entwurfes im Deutschen Bundestag erklären die Präsidenten der beiden kirchlichen Verbände, Peter Neher und Klaus-Dieter Kottnik, der Gesetzentwurf werde in seiner jetzigen Fassung weder humanitären Standards noch den europäischen Vorgaben gerecht. ‚So wichtig es ist, dass der Entwurf eine gesetzliche Bleiberechtsregelung enthält, so unverständlich ist es, dass nach der vorgeschlagenen Regelung gerade die Menschen, für die wir uns immer besonders eingesetzt haben – kein Bleiberecht erhalten können‘, sagt Diakonie-Präsident Kottnik. Zwar enthalte der Gesetzentwurf auch einige Verbesserungen und Klarstellungen, insgesamt zeuge er jedoch von einer abwehrenden und von Misstrauen geprägten Haltung Zuwanderern gegenüber. Caritas und Diakonie beraten in zahlreichen Städten und Gemeinden Flüchtlinge und Zugewanderte und begleiten Integrationsprozesse in das Gemeinwesen. Die kirchlichen Wohlfahrtsverbände engagieren sich seit vielen Jahren für eine gesetzliche Verankerung der Integrationsmaßnahmen. ‚Der Gesetzentwurf in seiner vorliegenden Fassung fördert Integration nicht, er behindert sie‘, sagt Neher. Das werde schon daran deutlich, dass das Gesetzesziel der Förderung von Integration gestrichen werden soll.“
Quelle: Deutscher Caritasverband
Dokumente: 017_Langfassung_Stellungnahme_EURichtlinie_DCV_DW_160507_1_.pdf