Berufliche Weiterbildung für Erwerbslose

ANTWORT DER BUNDESREGEIERUNG AUF DIE KLEINEN ANFRAGEN DER LINKSFRAKTION In zwei Kleinen Anfrafgen erkundigte sich die Linksfraktion nach den Entwicklungstendenzen in der beruflichen Weiterbildung für Erwerbslose, deren Beantwortung durch die Bundesregierung nun vorliegen. Zum einen fragte sie nach deren Umfang und Maßnahmedauer (16/5069) und (16/5458), zum anderen nach der Integrationswirkung, der Qualitätssicherung und der Evaluation (16/5078) und (16/5459). Auszüge aus der Antwort der Bundesrgierung zu Integrationswirkungen, Qualitätssicherung und Evaluation der beruflichen Weiterbildung Erwerbsloser: “ Vorbemerkung der Fragesteller Die berufliche Weiterbildungnimmt einen zentralen Stellenwert in der Verminderung des individuellen Arbeitslosigkeitsrisikos ein. Im Jahr 2003 wurden erhebliche Veränderungen in der Praxis der beruflichen Weiterbildung vorgenommen. Hier seien nur die Einführung von Bildungsgutscheinen und der hohe Stellenwert der prognostizierten Verbleibsquote genannt. Diese Veränderungen haben zu neuen Formen der Zuweisung und Vergabe von Maßnahmen der beruflichen Weiterbildungg geführt, den Wettbewerb zwischen den Trägern erhöht, die Trägerlandschaft insgesamt sowie Preise und Qualität der Weiterbildungsmaßnahmen beeinflusst – inklusive der Situation für die Beschäftigten in dieser Branche. Auch der seit Bestehen des Sozialgesetzbuches II (SGB II) eingeführte sog. Aussteuerungsbetrag hat Auswirkungen darauf, wie viele und welche Erwerbslose eine Maßnahme der beruflichen Weiterbildung bewilligt bekommen. Hinzu kommt, dass der Bundesrechnungshof kritisiert, dass es erhebliche Mängel bei der Qualitätsprüfung der beruflichen Weiterbildung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) gebe, weswegen sie ihren seit 2003 bestehenden gesetzlichen Auftrag nur unzureichend umgesetzt habe. Im Sinne der Förderung der Erwerbslosen ist aber gerade eine qualitativ hochwertige Weiterbildung von hoher Bedeutung. Aus den beschriebenen tiefgreifenden Veränderungen im Bereich der beruflichen Weiterbildung leiten sich verschiedene Fragen an die Bundesregierung ab. … 1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Auswirkungen der Reformen am Arbeitsmarkt im Bereich der Weiterbildung (Bildungsgutscheine, zunehmender Kostendruck, Verbleibsquote) auf die Anbieter und die Trägerlandschaft vor? Welche positiven bzw. negativen Auswirkungen sind der Bundesregierung diesbezüglich besonders aufgefallen? Antwort: Mit einer stärkeren Orientierung der Arbeitsmarkt- und beruflichen Weiterbildungsförderung auf die Beschäftigungs- und Integrationswirkung, der Einführung des Bildungsgutscheins und der Verlagerung der Träger- und Maßnahmezulassung auf externe fachkundige Stellen haben sich die Rahmenbedingungen für solche Weiterbildungsanbieter verändert, die Teilnehmer ausbilden, die nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch gefördert werden. Die Reformen am Arbeitsmarkt waren für sie mit Anpassungsprozessen und stärkeren Anstrengungen bei der Teilnehmergewinnung, der Gestaltung der Angebotsstruktur und der Qualitätssicherung verbunden. Rückläufige Eintrittszahlen zwischen 2003 und 2005 und damit verbundene Umsatzeinbußen haben auch zu Kosteneinsparungen, Standortschließungen, Insolvenzen und zu Personalabbau geführt. Die wirtschaftliche Lage der Bildungsanbieter hat sich auch nach den Ergebnissen der Begleitforschung zu den Gesetzen für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Zuge der Reformen eher verschlechtert (siehe hierzu auch Bundestagsdrucksache 16/3928, S. 106). Die Veränderungen haben sich allerdings nicht auf alle Weiterbildungsanbieter gleichermaßen und nicht auf alle negativ ausgewirkt. Es konnten sich auch Weiterbildungsanbieter profilieren. Insgesamt kann davon ausgegangen werden, dass es zu einer stärkeren Diversifizierung des Weiterbildungsmarktes mit einer Verbesserung der Marktposition leistungsstarker und flexibler, qualitativ hochwertiger Weiterbildungsanbieter gekommen ist. … 3. a) Wie hat sich nach Ansicht der Bundesregierung die Einführung von Bildungsgutscheinen auf den Wettbewerb zwischen den Weiterbildungsträgern ausgewirkt? Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wie sich ein verstärkter Wettbewerb auf die Qualität der Maßnahmen auswirkt und anhand welcher Kriterien bewertet sie dies? Antwort: Die Einführung des Bildungsgutscheines und rückläufige Teilnehmerzahlen in den Jahren 2003 bis 2005 haben zwangsläufig zu einem stärkeren Wettbewerb zwischen den Weiterbildungsanbietern mit verstärkten Anstrengungen bei der Teilnehmergewinnung geführt. Inhaber eines Bildungsgutscheins haben die Möglichkeit, einen Weiterbildungsanbieter auch nach Qualitätsgesichtspunkten frei zu wählen. Darüber hinaus war es generelles Ziel der Neuausrichtung der Weiterbildungsförderung, insbesondere durch die Einführung eines verpflichtenden und jährlich zu überprüfenden Qualitätssicherungssystems einen Prozess nachhaltiger Qualitätsentwicklung in Gang zu setzen. Erhebungen des Bundesinstituts für Berufsbildung zeigen, dass Weiterbildungsanbieter Qualitätsfragen hohen Stellenwert beimessen. Danach sind über 90 Prozent aller Weiterbildungsanbieter der Auffassung, dass ein Qualitätsmanagement die Leistungsfähigkeit von Weiterbildungsanbietern verbessert. Über 50 Prozent stehen den Formen der Qualitätssicherung, wie sie mit den Modernisierungsgesetzen eingeführt wurden – Wahlfreiheit der Teilnehmer, Konkurrenz zwischen Anbietern, Zertifizierung der Anbieter und Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems – positiv gegenüber. … b) Wie schätzt die Bundesregierung den Nutzen der Bildungsgutscheine für Erwerbslose ein? Wie viel Beratung erfahren sie, um für sich persönlich einen geeigneten Weiterbildungsträger zu finden? Inwiefern kann ein Bildungsgutschein angesichts relativ unübersichtlicher Weiterbildungsmärkte eine Überforderung für Erwerbslose darstellen? Antwort: Mit dem bereits im Jahre 2003 eingeführten Bildungsgutschein wird dem Teilnehmenden das Vorliegen der Voraussetzungen für eine berufliche Weiterbildungsförderung durch die Bundesagentur für Arbeit bescheinigt. Damit verbunden ist das Recht, entsprechend dem im Bildungsgutschein ausgewiesenen Bildungsziel den Bildungsanbieter frei zu wählen. Dies stärkt die Verantwortung der Teilnehmer für eine erfolgreiche berufliche Eingliederung. Eine berufliche Weiterbildungsförderung und die Ausgabe eines Bildungsgutscheines dürfen bereits nach den gesetzlichen Regelungen nur erfolgen, wenn der Teilnehmer zuvor von der Bundesagentur für Arbeit beraten wurde. Im Rahmen dieser Beratung wird der individuelle Handlungsbedarf bei jedem Arbeitssuchenden durch ein umfangreiches Profiling (Eignungsfeststellung) bzw. eine Standortbestimmung festgestellt. In einer Eingliederungsvereinbarung wird gemeinsam mit dem Arbeitssuchenden festgelegt, durch welche eigenen Bemühungen und unterstützenden Förderleistungen eine berufliche Eingliederung ermöglicht werden kann. Auf der Grundlage dieser Feststellungen erfolgt auch die Ausgabe eines Bildungsgutscheins im Einzelfall. Die Agenturen für Arbeit geben auch Hilfe bei der Suche nach einem Bildungsträger, wie allgemeine Informationen, Verweise auf die Weiterbildungsdatenbank KURS und die Ausgabe von Trägerlisten. 4. Gibt es Erkenntnisse der Bundesregierung, dass die prognostizierte Verbleibsquote (erwartete Wiedereingliederungschancen) zu einer Vorauslese führt und gerade Erwerbslose, die aufgrund ihrer niedrigen Qualifikation eine Maßnahme benötigen würden, nicht in den Genuss eines Bildungsgutscheins kommen? Antwort: Nach wie vor gehören geringqualifizierte Arbeitslose und Arbeitnehmerinnen zu den förderberechtigten Personengruppen für eine berufliche Weiterbildung nach dem SGB III und SGB II. Die geschäftspolitische Vorgabe der Bundesagentur nach einer prognostizierten Verbleibsquote von 70 Prozent für die Zulassungvon Maßnahmen der beruflichen Weiterbildungund die Ausgabe eines Bildungsgutscheins ist bereits seit 2005 entfallen. … 7. a) Welche Anreize – insbesondere hinsichtlich der Bewilligung von Maßnahmen für sog. Betreuungskundinnen und -kunden – werden nach Ansicht der Bundesregierung durch den Aussteuerungsbetrag gesetzt? b) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, wonach der Aussteuerungsbetrag dazu führt, dass sich vor allem für Betreuungskundinnen und -kunden die Bewilligung von Maßnahmen für die BA häufig aus eher betriebswirtschaftlichen Gründen nicht rechnet, wenn die Kosten für die Maßnahme hoch sind und den Erwerbslosen nur geringe Chancen auf dem Arbeitsmarkt zugesprochen werden? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu den Fragen Nr. 7a–b: Der Aussteuerungsbetrag verfolgt das Ziel, einen Anreiz für die Bundesagentur für Arbeit zu schaffen, Maßnahmen möglichst frühzeitig zu ergreifen, um Arbeitslose noch während des Bezugs von Arbeitslosengeld beruflich einzugliedern. Betreuungskunden sind nach der Kundendifferenzierung der Bundesagentur für Arbeit solche arbeitslosen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, mit denen voraussichtlich weder durch Instrumente des Förderns noch des Forderns eine unmittelbare berufliche Eingliederung erreicht werden kann, weil gravierende Vermittlungshemmnisse einer Arbeitsaufnahme entgegenstehen. Um die Eingliederungschancen von Betreuungskunden unabhängig von der Zugehörigkeit zu einem Rechtskreis zu verbessern, hat die Bundesagentur für Arbeit für diese Personengruppe neben dem wirkungsorientierten Einsatz der Fördermittel, der auf eine berufliche Eingliederung möglichst vor Übertritt in den Rechtskreis des SGB II abzielt, für die Jahre 2006 und 2007 besondere Programme konzipiert. Im Sonderprogramm „Integrationsfortschritte für Betreuungskunden“ stehen 2007 insgesamt 200 Mio. Euro Ausgabemittel zur Verfügung, von denen mit 18 500 Eintritten in arbeitsmarktpolitische Maßnahmen bereits etwa die Hälfte eingesetzt werden konnte. … “ Den Volltext der Antwort der Bundesregierung, auch auf die Fragen nach Umfang und Maßnahmedauer entnehmen Sie in der eletronischen Vorabfassung dem Anhang.

Quelle: Pressedienst der Deutschen Bundestages

Dokumente: 1605459.pdf

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