398 ABGEORDNETE STIMMTEN FÜR DEN GESETZENTWURF DER REGIERUNG “ Am Donnerstag, dem 14. Juni 2007, hat sich die Mehrheit der Abgeordneten für neue Regelungen im Aufenthalts- und Asylrecht ausgesprochen. Zu den Änderungen gehören Regelungen über die Familienzusammenführung, zum Daueraufenthalt, zur Aufnahme von Asylbewerbern und zu Zulassungsverfahren für ausländische Forscher. So sollen nach einer ‚Altfallregelung‘ Ausländer, die vorläufig geduldet werden, das Bleiberecht verlieren, wenn sie bis 2009 keinen Arbeitsplatz finden und damit für sich selbst sorgen können. Daher ist für sie ein ‚uneingeschränkter Zugang‘ zum Arbeitsmarkt vorgesehen, aber keine höheren Sozialleistungen. Finden sie bis 2009 Arbeit, können sie eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis bekommen. Der Nachzug von Ehepartnern soll nach dem Gesetzentwurf nur dann erlaubt sein, wenn die Partner mindestens 18 Jahre alt sind und sich ‚zumindest auf einfache Art‘ in deutscher Sprache verständigen können. Damit sollen Zwangsverheiratungen verhindert werden. Außerdem werden verpflichtende Integrationskurse eingeführt. Ausländer seien ‚gefordert, eigene Anstrengungen zu ihrer Integration zu leisten‘ und die Werteordnung des Grundgesetzes ‚verbindlich anzuerkennen‘. Ausländern, die sich den Integrationskursen verweigern, sollen die Sozialleistungen gekürzt werden. Bei der Visavergabe sollen Ausländer- und Sicherheitsbehörden künftig enger zusammenarbeiten. Der Bundesrat muss dem Gesetzentwurf noch zustimmen. “ Den Volltext des Gesetzentwurfs entnehmen Sie unter dem unten aufgeführtem Link.(Hinweis: es sind über 10KB und 517 Seiten) Die Ansicht der katholischen Jugendsozialarbeit ist in die Arbeit des Fachpolitischen Forums eingeflossen. Die Dokumentation einer entsprechenden Fachtagung lesen Sie in den Jugendsozialarbeit News vom 8. Mai 2007 ‚Kindeswohl und Menschenrechte für junge Flüchtlinge konsequent umsetzen‘.
http://dip.bundestag.de/btd/16/050/1605065.pdf
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/2007/donnerstag_kw24/index.html