AUSSCHREIBUNG AUFGEHOBEN – NACHPRÜFUNGSANTRAG ZURÜCK GEWIESEN “ Ein einzig vorliegendes Angebot für die Durchführung von Eingliederungsmaßnahmen wurde ausgeschlossen, weil das Konzept des Anbieters bei dem Wertungskriterium I.1 (Zu beschreiben sind alle regionalspezifischen arbeitsmarktrelevanten Kontakte/Vernetzungen insbesondere zu Arbeitgebern, die einen Erfolg der Gesamtstrategie unterstützen. Sofern bisher keine Kontakte bestehen, ist darzustellen, wie diese hergestellt werden sollen.) mit Null beurteilt wurde. Die Ausschreibung wurde mangels Vorliegens eines den Ausschreibungsbedingungen entsprechenden Angebots nach § 26 Nr. 1 a)VOL/A aufgehoben. Im Nachprüfungsverfahren wurde der ausschreibenden Instanz aufgegeben, die Wertung des Angebots entsprechend der Rechtsauffassung der Vergabekammer zu wiederholen. Im Übrigen wurde der Nachprüfungsantrag zurückgewiesen. “ Den Volltext des Beschlusses der 3. Vergabekammer des Bundes entnehmen Sie bitte dem Anhang.
Quelle: Bundeskartellamt
Dokumente: VK3_13_07.pdf