DEN GLEICHBEHANDLUNGSGRUNDSATZ IN EINRICHTUNGEN DER KINDER- UND JUGENDHILFE IN DER TÄGLICHEN ARBEIT UMSETZEN “ Zur konsequenten Umsetzung der EU-Richtlinie zur Gleichbehandlung hat die hessische Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf vorgelegt. ‚Wenn die Landesregierung schläft, muss der Landtag hell wach sein. Wir haben deshalb zum Plenum einen Entwurf für ein hessisches Gleichbehandlungsgesetz eingebracht‘, erklärte der rechtspolitische Sprecher der hessischen Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Dr. Andreas Jürgens. Die EU-Gleichbehandlungsrichtlinien, die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz in Bundesrecht umgesetzt worden seien, müssten auch von den Bundesländern umgesetzt werden. ‚Niemand darf wegen seiner Rasse oder ethnischen Herkunft, seines Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität benachteiligt werden. Dieser europäische Gleichbehandlungsgrundsatz gilt nach den EU-Richtlinien auch für den Bereich der Bildung, für die nach dem Grundgesetz die Länder zuständig sind. Wir wollen ihn deshalb im hessischen Schulgesetz, im Hochschulrecht und bei der Weiterbildung verankern‘ erläuterte der Abgeordnete. Zugleich sollten die Schulen und die Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe verpflichtet werden, den Gleichbehandlungsgrundsatz in der täglichen Arbeit umzusetzen und den ihnen anvertrauten Kindern und Jugendlichen zu vermitteln. ‚Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist Teil einer europäischen Identität. Wir sind gespannt, wie die Mehrheitsfraktion zu unserem Gesetzentwurf stehen wird. Hessen ist europarechtlich verpflichtet, Landesrecht anzupassen‘, so Andreas Jürgens. “ Den Gesetzentwurf in voller Textlänge entnehmen Sie bitte dem Anhang.
http://www.gruene-fraktion-hessen.de
Quelle: http://www.kobinet-nachrichten.org Aktion Mensch
Dokumente: 195069_gesetzentwurf_fuer_ein_gesetz_zur_umsetz.pdf