Ausführungsbestimmungen der BA zu den gesetzlichen Änderungen des SGB II und SGB III

GESCHÄFTSANWEISUNGEN DES BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT LIEGEN VOR Die gesetzlichen Änderungen zur Verbesserung der Qualifizierung und Beschäftigungschancen von jüngeren Menschen mit Vermittlungshemmnissen und zur Jobperspektive (Beschäftigungsförderung) treten zum 1.10.2007 in Kraft. Die Bundesagentur für Arbeit hat zu den Änderungen des SGB III unter der Nr. 35 eine Geschäftsanweisung heraus gegeben. Zu Leistungen zur Beschäftigungsförderung nach §16a SGB II liegt der Entwurf einer Arbeitshilfe vor, die in Kürze endgültig verabschiedet werden soll. Es gilt abzuwarten, in wie Weit die Ausführungsbestimmungen dem Anliegen des Gesetzgebers dienlich sein werden. Vor allem beim Programm Jobperspektive ist zu prüfen, ob die im Entwurf der Arbeitshilfe beschriebene Praxis nachhaltige Veränderungen zulässt. Beide Dokumente stehen im Anhang als Download zur Verfügung. Des Weiteren steht im Anhang eine Synopse zum Download bereit, welche die ab 1. Oktober 2007 geltenden gesetzlichen Änderungen verdeutlicht.

http://www.projektinnovation.de
http://www.arbeitsagentur.de

Quelle: Bundesagentur für Arbeit Projektinnovation SH GmbH

Dokumente: Synopse_Aenderungen_SGB_II_und_SGB_III.pdf

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