Einführung der elektronischen Vergabe

BA WILL AB DEM ZWEITEN QUARTAL 2008 DIE E-VERGABE EINFÜHREN Das deutsche Vergaberecht wurde am 1.11.2006 novelliert. Seit der Novellierung können die Kommunikationsmittel zur Vergabe öffentlicher Aufträge frei gewählt werden. Bundesagentur für Arbeit (BA) beabsichtigt – voraussichtlich ab dem zweiten Quartal 2008 – die Einführung der e-Vergabe. “ Sämtliche Ausschreibungen von Arbeitsmarktdienstleistungen (AMDL) werden dann ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern (Vergabeplattform) durchgeführt. Zur Nutzung der Vergabeplattform muss sich jeder Bewerber registrieren. Auf der Homepage www.evergabe-online.de befinden sich entsprechende Hinweise zur Registrierung und den technischen Voraussetzungen. Mit Umstellung auf die e-Vergabe werden die Vergabeunterlagen (zum Beispiel Verdingungsunterlage und Angebotsvordrucke) nur noch elektronisch zur Verfügung gestellt. Des Weiteren hat dann die Angebotsabgabe ausschließlich über die Vergabeplattform mit der dort bereitgestellten Softwarekomponente „Angebotsassistent, AnA“ zu erfolgen. Diese kostenfreie Software kann nach Registrierung von der Vergabeplattform heruntergeladen werden. Der Angebotsassistent verschlüsselt das Angebot und ermöglicht die elektronische Übersendung an die Angebotsstelle. Die Übermittlung von Angeboten per Post oder Ähnlichem ist dann nicht mehr zugelassen. An die Stelle der persönlichen Unterschrift tritt eine elektronische Signatur. Die Vergabeplattform unterstützt sowohl die fortgeschrittene elektronische Signatur nach § 2 Nummer 2 Signaturgesetz (SigG) als auch die qualifizierte elektronische Signatur gemäß § 2 Nummer 3 SigG. Während bei der fortgeschrittenen elektronischen Signatur der Erwerb eines Software-Zertifikats ausreicht, sind bei der qualifizierten elektronischen Signatur unter anderem eine Chipkarte und ein Kartenlesegerät erforderlich. Nähere Informationen dazu finden Sie auf dem e-Vergabe Informations-Server des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern. Das Beschaffungsamt bietet allen interessierten Bewerbern Informationsveranstaltungen über die Nutzung der Vergabeplattform an. Termine für diese Veranstaltungen und weitere Themen rund um die e-Vergabe finden Sie unter www.evergabe-online.info. “ Die Arbeitsagentur verspricht aktuelle Informationen und weitere Hinweise zur Einführung der e-Vergabe für den Einkauf von Arbeitsmarktdienstleistungen zeitnah auf ihrer Homepage zu veröffentlichen.

http://www.evergabe-online.de
http://www.evergabe-online.info
http://www.arbeitsagentur.de

Quelle: Bundesagentur für Arbeit

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