KLEINE ANFRAGE DER FDP FRAKTION Nach der Auswertung von Eingliederungsmaßnahmen für so genannte Altbewerber erkundigt sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (16/6688). Die Liberalen fragen unter anderem danach, ob die Bundesregierung auf die Qualitätsprüfung der Maßnahmen nur begrenzten Einfluss hat, weil in erster Linie die Kammern zuständig sind. Auszüge aus der Kleinen Anfrage: “ Evaluation der Eingliederungsmaßnahmen von Altbewerbern in den Prozess der beruflichen Bildung Laut Berufsbildungsbericht 2007 der Bundesregierung hat sich der Anteil der noch nicht vermittelten Bewerber und Bewerberinnen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (30. September 2005) um 22,1 Prozent erhöht. Trotz eines Anstiegs der zu vergebenen Ausbildungsplätze wurde die rechnerische Lücke zwischen den noch verfügbaren gemeldeten Ausbildungsplätzen und den unvermittelten Bewerbern und Bewerberinnen größer. Bei genauerer Betrachtung der sog. Altbewerber fällt auf, dass es sich keineswegs um eine homogene Gruppe handelt. Offensichtlich beeinflussen Geschlecht, Migrationshintergrund, Wohnort, Ausbildungsstatus und andere Faktoren die Chance, eine Aussicht auf eine reguläre berufliche Ausbildungsstelle zu bekommen. Gerade deswegen ist es wichtig, bei der Betrachtung der staatlichen Unterstützungsangebote und der Überprüfung deren Wirksamkeit, diese Parameter im Blick zu behalten. Schließlich sollen die zur Verfügung gestellten Mittel möglichst effektiv zur Eingliederung derjenigen eingesetzt werden, die sonst nur schlechte Aussichten auf die Erlangung eines beruflichen Abschlusses haben. In diesem Zusammenhang stellt sich vor allem die Frage, in welcher Weise die von der Bundesregierung angepriesenen Einstiegsqualifizierungen Jugendlicher (EQJ) tatsächlich eine erfolgreiche Brücke in die Berufsausbildung bilden. Obwohl der Bundesrechnungshof die Integrationserfolge in die betrieblichen Ausbildungsverhältnisse eher gering einschätzt, hält die Bundesregierung an dem eingeschlagenen Weg fest und baut die Förderung der subventionierten Prak- tika für Jugendliche ohne Lehrstelle zudem noch aus. Auch die Kritik der Bundesagentur für Arbeit, dass eine stärkere Fokussierung auf die Zielgruppen (Jugendliche mit geringer Ausbildungsbefähigung) vorgenommen werden müsse, scheint die Bundesregierung in ihrem Handeln nicht maßgeblich beeinflusst zu haben. … 3. Worauf ist der Anstieg der Altbewerberzahlen, in Anbetracht der florierenden Wirtschaft, zurückzuführen? 4. Wie lässt sich die heterogene Gruppe der Altbewerber so untergliedern, dass Maßnahmen zur Integration in die berufliche Bildung an den spezifischen Erfordernissen ausgerichtet werden können? Welche Unterscheidungsmerkmale werden berücksichtigt? 5. Durch welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, die Altbewerber bei der Suche nach einem regulären Ausbildungsplatz zu unterstützen bzw. Eingliederungshilfe zu leisten? 6. Welches konkretes Ziel hat sich die Bundesregierung hinsichtlich der Reduktion der Zahl der Altbewerber für den kommenden Berichtszeitraum gesetzt? Wird sie sich daran messen lassen? 7. Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik des Bundesrechnungshof und der Bundesagentur für Arbeit am Programm Einstiegsqualifizierungen Jugendlicher (EQJ)? 8. Inwiefern ist der Vorwurf der Beauftragten der Arbeitnehmer berechtigt, dass im Rahmen der EQJ Jugendliche mit gutem mittleren Bildungsabschluss, Abitur oder abgebrochener Hochschulausbildung gefördert würden, während „Jugendliche ohne Ausbildungsbefähigung [würden] deshalb bei EQJ keine Chance haben“ (Berufsbildungsbericht 2007)? 9. Über welche empirischen Daten hinsichtlich der Bildungsabschlüsse von EQJ-Teilnehmern verfügt die Bundesregierung? 10. Über welche Bildungsabschlüsse verfügten diejenigen EQJ-Teilnehmer, die erfolgreich in die berufliche Bildung integriert werden konnten? 11. Findet sich eine signifikante Korrelation zwischen der Art des Bildungsabschlusses des EQJ-Teilnehmers und der Wahrscheinlichkeit, einen Anschluss in die berufliche Ausbildung zu finden? 12. Inwiefern können EQJ-Maßnahmen dazu beitragen, die Chancen für Jugendliche ohne Bildungsabschluss oder eingeschränkter Ausbildungsbefähigung zu verbessern? In welchem Umfang? 13. Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass das um 124,5 Mio. Euro aufgestockte Sonderprogramm Einstiegsqualifizierung tatsächlich der Zielgruppe der Jugendlichen mit eingeschränkter Ausbildungsbefähigung zugute kommt? 14. Trifft es zu, dass für die Prüfung der Qualität der Einstiegsqualifikationsmaßnahme primär die Kammern (z. B. IHK/HwK) zuständig sind und die Bundesregierung deswegen nur begrenzten Einfluss auf die Qualitätssicherung hat? … “ Den Volltext der Anfrage entnehmen Sie bitte dem Anhang oder über aufgeführten Link.
http://dip.bundestag.de/parfors/parfors.htm
Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages
Dokumente: 1606688.pdf