Konzept „Jugend – Ausbildung und Arbeit“

ECKPUNKTEPAPIER DER KOALITIONSFRAKTION Auszüge aus dem Eckpunktepapier ‚Der Ausbildungsmarkt bekommt weitere Impulse‘: … Einzelheiten Gut ausgebildete Arbeitnehmer sichern Arbeitsplätze und geben Wachstumsimpulse. Sie sind ein Standortfaktor für innovative Unternehmen. Die bestmögliche Ausbildung unseres beruflichen Nachwuchses ist Voraussetzung für den Erhalt und die Steigerung der Wirtschaftskraft unseres Landes. Bildung ist die Grundlage für eine freie und aktive Lebensgestaltung, für Anerkennung und Wohlstand. Auf der Klausurtagung in Meseberg hat die Bundesregierung die Weichen gestellt, um die Grundlagen des Aufschwungs weiter zu stärken. Als Teil der „Nationalen Qualifizierungsoffensive“ leistet das vorliegende Konzept einen wichtigen Beitrag für die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland und eröffnet dem Einzelnen neue Perspektiven für seine Zukunft. Der Ausbildungsmarkt hat sich in den letzten Jahres positiv entwickelt. Die Bundesregierung und die Partner im Ausbildungspakt leisten gute Arbeit. Es ist viel erreicht worden. Dennoch gibt es weiteren Handlungsbedarf: Die Zahl der Ausbildungsplätze muss stärker steigen. Die Zahl der Altbewerber muss deutlich sinken. Jugendliche sollen frühzeitig bei der beruflichen Eingliederung begleitet und noch intensiver beraten werden. An diesen Punkten setzt das Konzept „Jugend – Ausbildung und Arbeit“ an. * Zu 1. „Ausbildungsbonus“ für die Schaffung zusätzlicher betrieblicher Ausbildungsplätze Die Zahl der für eine Berufausbildungsstelle gemeldeten Bewerber ist von 2002 bis 2006 von 711.393 auf 763.097 gestiegen. Im September 2006 stand dem eine Zahl von 576.153 neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen gegenüber. 2006 lag der Altbewerberanteil bei 50,5%, er ist binnen 5 Jahre um etwa 10% gestiegen. Ziel ist es aber, einen weiteren Anreiz für noch mehr Ausbildungsplätze zu schaffen. Dadurch soll die hohe Zahl von Altbewerbern beschleunigt abgebaut werden. Durch die zeitliche Befristung der Förderung zusätzlicher Ausbildungsplätze wird betont, dass es um die Schaffung eines höheren Niveaus der Anzahl der Ausbildungsplätze geht. Es wird von der Wirtschaft erwartet, dass sie die Zahl der Ausbildungplätze auf dem durch die Förderung erreichten hohen Niveau eigenständig erhält und fortführt. Die Ausbildung des eigenen Nachwuchses ist und bleibt eine originäre Aufgabe der Wirtschaft. Ein Ausbildungsplatz wird zusätzlich bereitgestellt, wenn der ausbildende Betrieb durch den neu abgeschlossenen Ausbildungsvertrag am 31. Dezember des Jahres des Ausbildungsbeginns mehr Auszubildende beschäftigt als im vorausgehenden Drei-Jahres-Durchschnitt. Der Ausbildungsbonus ist ein einmaliger pauschaler Zuschuss, der unkompliziert und unbürokratisch in zwei Teilbeträgen ausgezahlt werden soll. Es wird für die zum jeweiligen Auszahlungszeitpunkt vorhandene Anzahl an zusätzlichen Ausbildungsverhältnissen geleistet: 30% nach Ablauf der Probezeit aller in dem Ausbildungsjahr abgeschlossenen Ausbildungsverhältnisse, die restlichen 70% nach Ablauf der Hälfte der vertraglich vereinbarten Ausbildungsdauer aller in dem Ausbildungsjahr abgeschlossener Ausbildungsverhältnisse. Gefördert werden können ausschließlich betriebliche Berufsausbildungen, die in einem nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder dem Seemannsgesetz staatlich anerkannten Ausbildungsberuf durchgeführt werden. Der Ausbildungsbeginn muss bis zum 31. Dezember 2010 erfolgen. * Zu 2. „Erhöhter Ausbildungsbonus“ für die zusätzliche Ausbildung von individuell benachteiligten Altbewerbern Durch den erhöhten Ausbildungsbonus soll ein besonderer Anreiz geschaffen werden, individuell benachteiligte Altbewerber eine neue Chance zu geben. Die besondere Förderung soll nicht zu Lasten anderer Ausbildungsbewerber erfolgen. Daher ist die Förderung auch an das Merkmal der Zusätzlichkeit geknüpft. Als Altbewerber gelten Ausbildungssuchende, die sich bereits für das Vorjahr oder früher bei der Arbeitsverwaltung oder bei einem Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende vergeblich um einen Ausbildungsplatz bemüht haben oder den Nachweis von mindestens fünf abgelehnten Bewerbungen für Ausbildungsverhältnisse erbringen, die im Vorjahr oder früher hätten beginnen sollen. Als individuell benachteiligte gelten lernbeeinträchtigte (z.B. Auszubildende ohne Hauptschulabschluss, Abgänger aus Sonderschulen/Förderschulen für Lernbehinderte) oder sozial benachteiligte Auszubildende (z.B. ausländische Jugendliche, die aufgrund von Sprachdefiziten oder noch bestehender sozialer Eingewöhnungsschwierigkeiten einer besonderen Unterstützung bedürfen). * Zu 3. Einsatz von Ausbildungspaten Ein erfolgreicher Übergang von Schule in Ausbildung und Beschäftigung ist für jeden Jugendlichen ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem eigenverantwortlichen und selbständigen Leben. Angesichts der weiterhin angespannten Lage auf dem Ausbildungsmarkt ist dieser Schritt für viele Jugendliche jedoch mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Von den Hauptschulabsolventen des Schuljahres 2005/2006 strebten nach einer Schulabgängerbefragung des BIBB mehr als 90% eine Ausbildung im dualen System an. Tatsächlich gelang 35,7% der Jugendlichen der Übergang ins duale System, 10,0% mündeten in eine berufsfachschulische Ausbildung, weitere 10% setzten ihren schulischen Werdegang an einer allgemein bildenden Schule fort. 34,3% der Absolventen besuchten nach ihrem Schulabschluss eine Berufsfachschule, die nicht zu einem Berufsabschluss führt, oder nahmen an einem Berufsgrundbildungs- oder einem Berufsvorbereitungsjahr teil. Bereits heute existieren viele Ausbildungspatenschaftsprojekte, die z.B. von Verbänden, Vereinen, Kirchen, Gewerkschaften oder anderen Organisationen ins Leben gerufen wurden. In diesen stellen sich engagierte Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich als Patinnen und Paten zur Verfügung. Dieses vorbildliche Engagement soll aufgegriffen und noch mehr Jugendliche die individuelle Begleitung beim Übergang von der Schule in Ausbildung ermöglicht werden. Ziel ist der Einsatz von 1.000 Berufseinstiegsbegleitern an rund 750 Schulen, die während der Laufzeit insgesamt knapp 40.000 leistungsschwächere Schüler und Schülerinnen beim Übergang von Schule in Ausbildung / Qualifizierung begleiten sollen. Der Aufbau erfolgt stufenweise. Zielgruppen sind Schülerinnen und Schüler in den Vorabgangsklassen der allgemein bildenden Schulen mit Schulschwierigkeiten, die nach ihrem Schulabschluss eine betriebliche Ausbildung anstreben. Insbesondere Hauptschüler ab Klasse 8 sollen so unterstützt und aufgefangen werden. Als Berufseinstiegsbegleiter sollen Menschen mit Lebens- und umfangreicher Berufserfahrung aus unterschiedlichen Bereichen, z.B. Fach- und Führungskräfte aus der Praxis, Sozialpädagogen, Sozialarbeiter, ehemals selbständige Handwerksmeister, arbeitslose Ausbilder, Frührentner, den jungen Menschen zur Seite stehen. Zu den Aufgaben der Berufseinstiegsbegleiter gehört, die Jugendlichen zum Erreichen des Schulabschlusses zu motivieren, sie bei der Verbesserung des Sozialverhaltens (Ausbildungsreife), bei Berufsorientierung und –wahl, bei der Suche nach einer Ausbildungsstelle zu unterstützen und sie während der Ausbildung oder im Übergangssystem (schulische, betriebliche oder außerbetriebliche Berufsvorbereitung) zu begleiten. Die Förderung umfasst die Vergütung der Berufseinstiegsbegleiter zuzüglich des Gesamtsozialversicherungsbeitrags und des Beitrags zur Unfallversicherung sowie die Sach- und Personalkosten des Trägers für die Einstellung, Einweisung und Betreuung der Berufseinstigsbegleiter. Zielregionen sind die Programmgebiete des Bund-Länder-Programms „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – Soziale Stadt“ (Stadtteile mit komplexen Problemlagen beispielsweise im Hinblick auf Sozial- und Wirtschaftsstruktur, Arbeitsplatzangebot, Ausstattung mit sozialer und stadtteilkultureller Infrastruktur, baulicher Zustand, Qualität von Wohnungen, Wohnumfeld, Umwelt). * Zu 4: Verstärkung der personellen Ressourcen der Berufsberatung Die personelle Verstärkung der Berufsberatung und Ausbildungsvermittlung erfolgt durch Umschichtung von Stellen. Ergänzend richtet sie derzeit die Beratung und Ausbildungsvermittlung der unter 25-Jährigen neu aus, um Jugendliche mit hohem Unterstützungsbedarf besser in Orientierung, Beratung und Ausbildungsvermittlung einzubeziehen. Die Konzeptphase ist bereits abgeschlossen. Die flächendeckende Umsetzung soll bis Ende 2008 erfolgt sein. * Verfahrensmäßige Umsetzung Die Koalitionsfraktionen werden noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Maßnahmen 1.-3. im Dritten Buch Sozialgesetzbuch und im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch umsetzt. Die Änderungen sollen am 1. Juli 2008 und damit rechtzeitig zum Beginn des neuen Ausbildungsjahres in Kraft treten. Punkt 4 wird von der Bundesagentur für Arbeit realisiert. “

Quelle: Koalitionsfraktionen

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