Zahl der Schülerinnen und Schüler ohne Schulabschluss soll weiter verringert, wenn möglich halbiert werden

HANDLUNGSRAHMEN ZUR REDUZIERUNG DER ZAHL DER SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER OHNE SCHULABSCHLUSS SICHERUNG DER ANSCHLÜSSE VERRINGERUNG DER ZAHL DER AUSBILDUNGSABBRECHER Der Präsident der Kultusministerkonferenz, Prof. Dr. Jürgen Zöllner, erklärte: „Die Länder unternehmen konkrete Anstrengungen, um die Zahl der Jugendlichen ohne Abschluss weiter zügig und wirksam zu verringern. In einer offenen Gesellschaft, in der die Bedeutung von Bildung ständig wächst, muss jeder die Chance auf eine berufliche Ausbildung bekommen. Wir legen großen Wert auf die Zusammenarbeit mit der beruflichen Praxis, auf die Weiterentwicklung pädagogischer Konzepte zur Verbesserung der Ausbildungsreife und den Übergang von allgemein bildenden Schulen in die Berufswelt. Dabei werden wir die bewährten Partnerschaften mit der Wirtschaft, der Bundesagentur für Arbeit und den Trägern der Jugendhilfe weiter stärken und ausbauen.“ Der Handlungsrahmen sieht Maßnahmen u.a. zur individuellen Förderung insbesondere von benachteiligten Kindern und Jugendlichen und von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund vor. Der Ausbau der Ganztagsangebote wird speziell für besonders förderungsbedürftige Schülerinnen und Schüler verstärkt fortgesetzt. In der Sekundarstufe I werden die Begegnungen mit der Arbeitswelt intensiviert. Netzwerke von schulischen und außerschulischen Partnern sollen die Förderarbeit unterstützen. Die Aus- und Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern soll in lerntheoretischer und lernpsychologischer Hinsicht verbessert werden. Schülerinnen und Schülern, deren Abschluss gefährdet ist, sollen spezielle Hilfsangebote zum Erreichen des Hauptschulabschlusses gemacht werden. Die Berufsorientierung wird vertieft. Auszüge aus dem Handlungsrahmen: „Individuelle Förderung insbesondere von benachteiligten Kindern und Jugendlichen Benachteiligte Jugendliche werden hier verstanden als Schülerinnen und Schüler, die ohne besondere Unterstützung keinen Schulabschluss erreichen werden. Häufig ist es bereits in der Grundschule erkennbar, wenn Kinder beginnen, den Anschluss an das Lernen zu verlieren. Ohne frühzeitige intensive Unterstützung … sowie eine präventive und ergänzende Förderung durch Förderschullehrkräfte kann sich Schulversagen entwickeln, … . Um das zu vermeiden, muss der Unterricht in den Grundschulen und in allen weiterführenden Schulen auf die Akzeptanz von Vielfalt ausgerichtet werden. Frühzeitige individuelle Förderung ist daher erforderlich. Diese setzt bereits ein mit einer grundlegenden Sprachförderung schon in der Kindertagesstätte. In der Sekundarstufe I werden individuelle Förderung und Dokumentation der Stärken vor allem durch Maßnahmen gewährleistet wie präventive Maßnahmen zur Vermeidung eines Frühabbruchs in Schulen mit dem Bildungsgang Hauptschule … – Programme zur Unterstützung von Schülerinnen und Schülern von Förderschulen, die in Schulen mit dem Bildungsgang Hauptschule wechseln, – Lernstandsdiagnostik und individuelle Förderplanung mit Diagnoseverfahren zu Beginn der Sekundarstufe I, – individuelle Förderpläne/individuelle Lernvereinbarungen auf der Grundlage individueller Kompetenzprofile, – Ergänzung der Zeugnisse durch Einführung von Portfolios, um individuelle Stärken besser nachzuweisen und zu beschreiben. Besondere Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund Zentrale Aufgabe in der Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund ist die Verbesserung der Sprachkenntnisse. Die Länder legen übereinstimmend einen besonderen Schwerpunkt auf Bildung und den frühzeitigen Erwerb der deutschen Sprache bereits im Elementarbereich. Das Konzept der Sprachförderung beinhaltet vor allem die Maßnahmen – Kooperation Kindertagesstätte – Grundschule, damit grundlegende Sprachförderung bereits im Elementarbereich erfolgt, – erbindliche Vorlaufkurse für Kinder, bei denen im Rahmen der Schulanmeldung keine ausreichenden Sprachkenntnisse festgestellt worden sind, – Einrichtung von Intensivklassen/Intensivkursen für Seiteneinsteiger/innen ohne bzw. mit nur geringen Deutschkenntnissen, – Deutsch-Förderkurse für Schülerinnen und Schüler, die die deutsche Sprache in Wort und Schrift noch nicht in dem Umfang beherrschen, dass sie die Anforderungen des Regelunterrichts erfüllen können, – Zertifizierung der Kenntnisse von Herkunftssprachen. Das umfassende Konzept zur Sprachförderung beinhaltet zusätzliche Maßnahmen, die von den Ländern in Kooperation mit außerschulischen Partnern umgesetzt werden können, zum Beispiel – „Deutsch & PC‘, ein Kooperationsprojekt mit der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung zur intensiven Förderung der Deutsch-Kenntnisse von Kindern in Kleingruppen, – Sprache und Integration, ein Kooperationsprojekt mit der Bundesagentur für Arbeit zum Abbau von Chancennachteilen von Jugendlichen mit Migrationshintergrund beim Übergang von der Schule zur Berufsausbildung mittels individueller Sprachförderung, Sozialkompetenztraining, Methodentraining und Berufsorientierung, – Einsatz herkunftssprachlicher Lehrkräfte als „kulturelle Mittler“, – Sprachkurse in Zusammenarbeit von Bildungsträgern und Schulen, um Jugendlichen beim Übergang in die berufliche Bildung Fachsprache näher zu bringen. Ganztagsförderung Der Ausbau der Ganztagsangebote (bis zu 5 Nachmittage) wird speziell für besonders förderungsbedürftige Schülerinnen und Schüler entweder in – offener Form (Freiwillige Anmeldung – Pflichtteilnahme) oder – gebundener Form (Pflichtunterricht) verstärkt fortgesetzt. Die pädagogischen Konzepte der Ganztagsangebote berücksichtigen die Interessen und den besonderen Förderbedarf der benachteiligten Schülerinnen und Schüler. Der erweiterte Zeitrahmen kann auch für Maßnahmen der vertieften Berufsorientierung und der Übergangsbegleitung genutzt werden. Der Bund unterstützt die Einrichtung von Ganztagsschulen und wird das Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“ (IZBB) zur finanziellen Unterstützung des kontinuierlichen Ausbaus bis zum Jahr 2009 in vereinbartem Umfang fortsetzen. Verstärkte Begegnung mit Arbeitswelt und Wirtschaft In der Sekundarstufe I werden die Begegnung mit der Arbeitswelt und das Zusammenwirken mit den Betrieben besonders durch Maßnahmen wie – Einführung eines schulspezifischen Curriculums „Berufsorientierung‘, – Einführung eines Berufswahlportfolios (z.B. Berufswahlpass des Nordverbundes), – Partnerschaften und Vereinbarungen zwischen Schule und Betrieb, Bereitstellung von Praktikumsplätzen, Unterrichtstage in Unternehmen, Jobbörsen, – Betriebspraktika und Informationen über die betriebliche Praxis zur frühzeitigen und umfassenden Auseinandersetzung mit der Arbeitswelt und den Ausbildungsmöglichkeiten (z.B. Schnuppertage, Betriebserkundungen, Experten im Unterricht, Blockpraktika, Besuch von Ausbildungsmessen), – stärkere Verknüpfung von Schulunterricht und Praxiserfahrung (z.B. im Rahmen von Praxisklassen und kontinuierlichen Praxistagen), – Kompetenzfeststellungsverfahren/Potenzialanalysen zur Feststellung der sozialen, persönlichkeitsbezogenen, kognitiven und beruflichen Kompetenzen (Erstellung individueller Kompetenzprofile), Einsatz von stärkenorientierten Verfahren, – verbessertes Übergangsmanagement (z. B. durch Berufswahlbegleiter zur Betreuung von Jugendlichen im Rahmen einer beruflichen Orientierung, Vorbereitung auf den Übergang Schule/Beruf, Vermittlung der Jugendlichen in geeignete Praktika sowie die Hilfe bei der Suche und Aufnahme eines Praktikumplatzes, einer Berufsausbildung oder einer Beschäftigung), – Einführung eines Qualitätssiegels für Berufsorientierung, – breite Umsetzung und Nutzung der „Leitlinien zur Modernisierung und Strukturverbesserung der beruflichen Bildung“ des Innovationskreises berufliche Bildung, nachhaltig sichergestellt. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung prüft, vorhandene Kapazitäten von überbetrieblichen Bildungsstätten gezielt für eine frühzeitige Berufsorientierung von Schülerinnen und Schülern allgemein bildender Schulen zu nutzen. Die Förderinstrumente von Bund, Ländern und Regionen, insbesondere die Benachteiligtenförderungsmaßnahmen der Berufsausbildungsvorbereitung, werden in einem abgestimmten und praxisnah ausgerichteten Gesamtkonzept zusammengeführt. Zudem werden SGB III und SGB II um notwendige sozialpädagogische Begleitung Benachteiligter bei Berufsvorbereitung sowie Einstiegsqualifizierungen und die administrative und organisatorische Unterstützung von Klein- und Mittelbetrieben bei Berufsausbildungsvorbereitung, Berufsausbildung und Einstiegsqualifizierungen von benachteiligten Jugendlichen ergänzt. … Netzwerkarbeit – Möglichkeit der Förderung durch Bündelung von personellen und finanziellen Ressourcen schulischer und außerschulischer Partner Die gesamtgesellschaftliche Aufgabe verlangt eine enge Zusammenarbeit der Verantwortungsbereiche Bildung, Arbeit, Jugend, Familie und Wirtschaft auf den unterschiedlichen Ebenen. Hierdurch besteht die Möglichkeit eines ganzheitlichen Lösungsansatzes. Deshalb ist Netzwerkarbeit auf allen Ebenen erforderlich und bedarf einer professionellen Moderation und Umsetzung. Dabei können konzertierte Regionalinitiativen und -netzwerke zur Optimierung und Koordinierung der Benachteiligtenförderung unterstützend wirken. Beispiele hierfür sind – das „Handlungskonzept Schule & Arbeitswelt“ (Schleswig-Holstein), das die Bausteine Potenzialanalyse, Berufsfelderprobung, Coaching (Übergangsbegleitung), Qualifizierungsbausteine sowie unterrichtliche und außerunterrichtliche individualisierte Förderung durch Bildungsträger in flexiblen Übergangsphasen an Schulen mit dem Bildungsgang Hauptschule, Förderzentren und Berufseingangsklassen der berufsbildenden Schulen mit einbezieht, eine Bündelung und Fokussierung von Mitteln des Europäischen Sozialfonds des Bildungs- und des Arbeitsministeriums und zusätzlicher Mittel der Bundesagentur für Arbeit für Jugendliche beim Übergang von der allgemeinbildenden Schule in die berufliche Bildung erreicht, – das Modellprojekt Niedersachsens mit der Bundesagentur für Arbeit „Abschlussquote erhöhen, Berufsfähigkeit steigern“ mit den Kernelementen Kompetenzfeststellungsverfahren und begleitende Berufswegeplanung, – das Netzwerk Berliner Schülerfirmen, bei dem benachteiligte Jugendliche durch die Arbeit in Schülerfirmen betriebliche Prozesse erfahren und für eine bessere Berufswahl nutzen können. … Hilfen zum Erreichen des Schulabschlusses für Schülerinnen und Schüler, deren Abschluss gefährdet ist, sowie zum nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses Das Ziel der Reduzierung des Anteils von Jugendlichen ohne Schulabschluss beinhaltet die Verpflichtung der Schule, die schulische Laufbahn der Schülerinnen und Schüler zu beobachten und gegebenenfalls steuernd einzugreifen. Zeichnet sich ein Schulversagen ab, kann durch die Zuweisung in besonders praxisorientierte Lerngruppen, wie – „Lernen und Arbeiten in Schule und Betrieb“, – „Produktives Lernen‘, – „Beruf und Schule“, – „Flexible Übergangsphase“ eine Chance zum Erreichen eines Schulabschlusses oder auf die Vermittlung eines Arbeitsplatzes gewahrt werden. Zur Verringerung der Zahl der Schulabbrecher führt der Bund ein Modellprogramm „Schulverweigerung – Die 2. Chance“ durch, das sich vor allem auf Schülerinnen und Schüler an Hauptschulen konzentriert, um dauerhafte Verweigerinnen und Verweigerer wieder in die Schulen zu integrieren und ihre Chancen auf einen Schulabschluss zu verbessern. Für Schülerinnen und Schüler bestehen nach Absolvieren der allgemeinen Schulpflicht folgende Möglichkeiten zum Erreichen des Hauptschulabschlusses: – Berufs- oder Ausbildungsvorbereitungsjahr (BVJ, AVJ), berufs- und ausbildungsvorbereitende Maßnahmen an berufsbildenden Schulen, – Anerkennung des Hauptschulabschlusses nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung, – Eingliederung in die Berufs- und Arbeitswelt (EIBE), ein durch Mittel des Europäischen Sozialfonds gefördertes Kooperationsprojekt von Schulen und Trägern der Schulsozialarbeit für Jugendliche aller Nationalitäten zwischen 16 und 19 Jahren, die der verlängerten Vollzeitschulpflicht unterliegen, ihr Recht auf Berufsschulbesuch geltend machen, keine Ausbildungsstelle – gefunden haben, berufliche Orientierung benötigen und denen keine anderen Bildungsgänge offen stehen, Abendschulen zum nachträglichen Erwerb des Haupt-, Real- und Gymnasialabschlusses, – Prüfung für Nichtschülerinnen und -schüler zum Erwerb des Hauptschulabschlusses oder des Mittleren Schulabschlusses (Realschulabschluss) (Prüfungsvorbereitung erfolgt durch freie Träger). Werbung für die verstärkte Nutzung von Anschlussmöglichkeiten an den Hauptschulabschluss Oberstes Ziel muss die Gewährleistung der Anschlussfähigkeit nach dem Hauptschulabschluss in die duale Berufsausbildung oder in weiterführende Bildungsgänge sein. Deshalb müssen die Übergänge in weiterführende Schulen oder in Ausbildung auch mit dem Ziel, den nächst höheren Bildungsabschluss zu erreichen, stärker verbunden und durch Schullaufbahnberatung gefördert werden. Die Anschlussmöglichkeit ist gegeben durch – den Übergang nach dem Hauptschulabschluss in einen Bildungsgang zum Erwerb des Mittleren Schulabschlusses (Realschulabschluss), – die Anerkennung des Mittleren Schulabschlusses nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung und Nachweis eines qualifizierten Ergebnisses im Abschlusszeugnis der Berufsschule in allen Bundesländern, – die Möglichkeit zum Erwerb der Fachhochschulreife und Hochschulreife, aufbauend auf einer Berufsausbildung und dem Mittleren Schulabschluss durch Besuch der Fachoberschule und/oder der Berufsoberschule, – den Übergang in die gymnasiale Oberstufe (Abschluss: Allgemeine Hochschulreife) mit dem Mittleren Schulabschluss gemäß Vereinbarung der Kultusministerkonferenz über die gymnasiale Oberstufe. Die Anschlussmöglichkeiten sind im Rahmen von Berufs- und Schullaufbahnberatung den Schülerinnen und Schülern verstärkt bekannt zu machen. Im Hinblick auf die Gruppe der Altbewerber im Übergangssystem sind seitens des Bundes zusätzliche und eigenständige Maßnahmen vorgesehen. … (Vertiefte) Berufsorientierung und vernetzte Unterstützung bei notwendiger Umorientierung Über die Förderung der benachteiligten Jugendlichen in allgemein bildenden Schulen hinaus sollen Ausbildungsabbrüche durch folgende Maßnahmen reduziert werden: Prävention, Weiterqualifizierung im Berufsbildungssystem, Auf- und Ausbau eines vernetzten Unterstützungssystems zwischen der Berufsberatung den Agenturen für Arbeit, den Kammern, den Trägern der Grundsicherung, den Trägern ausbildungsbegleitender Hilfen (abH), den allgemein bildenden Schulen und Berufsschulen sow ie den Kompetenzzentren. Der hohen Zahl der Ausbildungsabbrecher bereits vor der Ausbildung präventiv zu begegnen, gewährleisten Maßnahmen wie – Schulveranstaltungen durch die Berufsberatung der Agenturen für Arbeit (verstärkte Konzentration auch auf Konfliktfelder in der Ausbildung), – vertiefte Berufsorientierung nach § 33 SGB III (50%-ige Co-Finanzierung), mit den Zielen der vertieften Eignungsfeststellung, der Verbesserung des Entscheidungsverhaltens sowie der Vertiefung berufs-/betriebskundlicher Kenntnisse und Erfahrungen und unter Berücksichtigung von Maßnahmen wie dem frühzeitigen Einsatz von Kompetenzfeststellungsverfahren, auf die Ergebnisse der Kompetenzfeststellung ausgerichtete individuelle Förderplanung, der sozialpädagogischen Begleitung und der Einbindung des Lernortes Betrieb, – Umsetzung und Nutzung des von den Partnern des Nationalen Ausbildungspaktes gemeinsam mit der Kultusministerkonferenz erarbeiteten „Handlungsleitfadens zur Stärkung von Berufsorientierung und Ausbildungsreife“ sowie des von den Paktpartnern erarbeiteten „Kriterienkatalogs Ausbildungsreife“, – individuelle berufsspezifische Eignungsdiagnose durch den ärztlichen und psychologischen Dienst der Agenturen für Arbeit, – individuelle Betriebspraktika, – „peercounseling“ durch Auszubildende als Brückenfunktion in die Ausbildung. Während der Ausbildung erfolgt bildungsgangbezogene Beratung durch die berufsbildenden Schulen und Ausbildungsbetriebe, ein ggf. notwendiger gezielter Einsatz ausbildungsbegleitender Maßnahmen erfolgt durch die Agenturen für Arbeit. Eine wichtige Rolle spielen dabei – die Beobachtung des Leistungsverhaltens im Betrieb wie auch in der Berufsschule, – bei drohendem Ausbildungsabbruch eine enge Zusammenarbeit zwischen Betrieben, Berufsschulen, Agenturen für Arbeit und den Trägern ausbildungsbegleitender Hilfen (abH), – Förderprogramme wie die Qualifizierte Ausbildungsbegleitung in Berufsschule und Betrieb (QABB) des Europäischen Sozialfonds, – Stützunterricht zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten und zur Förderung des Erlernens von Fachpraxis und Fachtheorie (abH), – sozialpädagogische Begleitung (abH). “

http://www.kultusministerkonferenz.de/aktuell/home.htm

Quelle: Kultusminisrerkonferenz

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