Berliner Senat lässt Volksbegehren ‚Pro Reli‘ zu

WAHLFREIHEIT GEFORDERT “ Der Berliner Senat hat die Zulässigkeit des beantragten Volksbegehrens zur Aufwertung des Religionsunterrichts festgestellt. Nach Zählung durch die Bezirksämter seien 34.472 gültige Unterschriften dafür abgegeben worden, meldete der Landespressedienst am Dienstag nach einer Senatssitzung. Zugleich wandte sich die Landesregierung erneut gegen das Ziel des Volksbegehrens, den Schülern in Berlin die Abwahl des Ethikfachs zugunsten des Religionsunterrichts zu ermöglichen. Ende November hatte die Bürgerinitiative ‚Pro Reli‘ 37.389 Unterschriften an Landeswahlleiter Michael Kube übergeben. 20.000 gültige Unterschriften hätten ausgereicht, um das Volksbegehren auf den Weg zu bringen. Der von CDU und Kirchen unterstützte Verein will erreichen, dass Religion ein gleichberechtigtes Alternativfach zu Ethik wird. Bislang ist der Religionsunterricht an den Schulen nur ein freiwilliges Zusatzangebot der Kirchen. Nun muss sich das Abgeordnetenhaus in den kommenden vier Monaten erneut mit der Frage befassen. Der Vorsitzende von ‚Pro Reli‘, Christoph Lehmann, rief die Parteien auf, ihre Abgeordneten vom Fraktionszwang zu befreien. Unterstützung oder Ablehnung des Volksbegehrens seien eine Gewissensfrage, betonte er. Wenn das Parlament das Volksbegehren ablehne, werde der Verein die zweite Stufe des Verfahrens einleiten, kündigte Lehmann an. Ein Volksbegehren kommt zustande, wenn danach in vier Monaten 170.000 wahlberechtigte Berliner dies fordern. Dann wird die Frage allen Wahlberechtigten zum Volksentscheid vorgelegt. Der CDU-Fraktionschef im Abgeordnetenhaus, Friedbert Pflüger, sicherte der Initiative die weitere Unterstützung der Christdemokraten zu. In einer an das Abgeordnetenhaus gerichteten Stellungnahme lehnte der Senat erneut eine Abwahlmöglichkeit ab. Dies wäre einer gemeinsamen Vorbereitung der Schüler unterschiedlicher Religionen auf ein friedliches Zusammenleben abträglich, erklärte die Landesregierung. Zugleich betonte sie, den Religionsunterricht und die Lebenskunde des Humanistischen Verbands nicht von der Schule verdrängen zu wollen. Der Senat räumte ein, es sei nicht immer einfach, die das Ethikfach besuchenden Schüler auch für den freiwilligen Unterricht zu gewinnen. Die Kirchen könnten jedoch die gesetzlich verankerten Kooperationen mit dem Ethikfach nutzen, um dort das Interesse der Schüler für ihre Angebote zu wecken. “

http://www.pro-reli.de

Quelle: KNA Newsletter Nordost 05-08

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