Die Integration als Dauerzustand in der Demokratie-Thesen zur Diskussion

DEMOKRATIEERZIEHUNG IN DER EINWANDERUNGSGESELLSCHAFT Elisabeth Khan, Projektreferentin in der BAG KJS hat sich in ihrer Diplomarbeit mit der „Integration von Menschen nichtdeutscher Herkunft in die Bundesrepublik Deutschland und ihren Partizipationsmöglichkeiten unter Machtaspekten“ beschäftigt. Im Folgenden erläutert sie einige Ihrer Thesen und stellt diese zur Diskussion. Zur Diskussion gestellt: Die Integration als Dauerzustand in der Demokratie “ Integration von Menschen nichtdeutscher Herkunft ist ein Dauerthema. Die Feststellung, dass die Bundesrepublik Deutschland ein Einwanderungsland ist und dies seit mindestens 30 Jahren, hat die Frage nach einem Integrationsprozess, bzw. die Frage, was Integration bedeutet, aufgeworfen. Es gibt unterschiedliche Integrationsvorstellungen, die in dieser Debatte aufgetreten sind auf der politischen Ebene ist das Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung zu nennen, weil es den Tatbestand des Einwanderungslandes klar festhält und die Notwendigkeit der Integration hervorhebt. Kapitel drei des Aufenthaltsgesetzes setzt sich mit der Förderung der Integration auseinander. § 43, Abs. 1 besagt, dass die „… Integration von rechtmäßig auf Dauer im Bundesgebiet lebenden Ausländern in das wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben in der Bundesrepublik Deutschland …“ (§ 43, Abs. 1 des  Aufenthaltsgesetzes) gefördert wird. Die darauf folgenden Paragraphen (§ 44-45) regeln einerseits den Anspruch auf Integrationskurse so wie auch die Verpflichtung zur Teilnahme an diesen. Des Weiteren besagt § 45, dass bei der Ausgestaltung eines Integrationsprogramms, das zusätzlich zu den Integrationskursen stattfinden soll, Akteurinnen und Akteure in diesem Feld von Bund, Ländern und Kommunen unterstützt werden. Integration hat jedoch auch schon vor dieser gesetzlichen Initiative stattgefunden insbesondere im pädagogischen und sozialen Bereich gab es dazu eine breite Debatte und zahlreiche verschiedene Konzepte wurden in diesen Feldern entwickelt. Allerdings hat Integration nicht nur im Bezug auf Menschen mit Migration stattgefunden. Denn wenn die Integration in das wirtschaftliche, kulturelle und soziale Leben Teilhabe und Teilnahme bedeutet, dann sollten die Adressaten dieser Förderung nicht nur Menschen mit Migrationshintergrund sein, sondern alle Gesellschaftsmitglieder. Es ist nicht so, dass sich Integrationsprozesse nur im Zusammenhang mit Migration und Einwanderung vollziehen. Gerade die in Deutschland einmaligen sozialen Sicherungssysteme stellen – wenn nicht sogar eines der größten – Integrationsmechanismen da. So wirft dies die durchaus berechtigte Frage auf, ob die „einheimische Bevölkerung“ ebenso an Integrationsmaßnahmen teilnehmen sollte oder nicht. Gleichzeitig wird in der Debatte angezweifelt, ob bestimmte „Kulturkreise“ überhaupt integrierbar sind. Immer wieder wird dabei außer Acht gelassen, dass nicht Kulturkreise oder/und Kulturen integriert werden sollen, sondern Menschen. Für eine erfolgreiche Integration ist es nicht wichtig, dass alle einer bestimmten Lebensweise und Einstellung folgen. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer Staat, der auf die Ideen der Konkurrenztheorie zurückgreift. Diese geht „… von der Existenz und Berechtigung unterschiedlicher Interessen aus.[…] Aufgrund der Vielfalt der Meinungen und der sozialen Konflikte kann es eine absolut richtige Lösung nicht geben. Das Mehrheitsprinzip gilt daher als Grundlage für Entscheidungen“ (Jesse 2000, 2). Das Volk wählt hierbei – in Vertretung für sich – Personen, die die einzelnen Interessen im Parlament in Konkurrenz zu anderen repräsentieren und vertreten sollen. Es gibt also kein vordefiniertes Ziel, sondern die dauernde Aufgabe, sich über die unterschiedlichen Interessen auszutauschen und über diese zu verhandeln. Auch finden sich in der Konkurrenztheorie bestimmte Wertvorstellungen in Bezug auf die Bürgerin/den Bürger wieder. „In der Demokratie gilt jedes Individuum als `Person´ mit den gleichen (Menschen-) Rechten und der gleichen sozialen Würde (vgl. Bobbio 1995a, S. 14f). Diese Orientierung am Individuum geht mit der Überzeugung einher, „dass der Staat für das Individuum gemacht ist und nicht das Individuum für den Staat“ (Bobbio 1997, S. 104). Mit dem Recht auf eine individuelle Entfaltung „… bestehen zentrale politische Aufgaben, die kulturelle Entfaltung und Partizipation von Individuen und Gruppen zu ermöglichen, bestehende Ungleichheiten zwischen Mehrheits- und Minderheitskulturen abzubauen, Prozesse des kulturellen Austauschs zu fördern und Mechanismen der Regelung und Integration von Konflikten zu Verfügung zu stellen“ (Schulte 2000, 255). Somit könnte man auch sagen, dass in einer Demokratie ein jeder ein Recht auf Integration hat, jedoch nicht die Pflicht, bzw. kann dahingehend kein Zwang ausgeübt werden – egal ob es sich um Menschen mit Migrationshintergrund handelt, Obdachlose, Arbeitslosengeld-II-Empfänger, Frauen, Kinder usw. Dies kann als eine gewagte These aufgefasst werden – eine Aufforderung, bzw. als die Billigung einer Anarchie-ähnlichen Gesellschaftsordnung. Dies ist jedoch nicht Hintergrund vielmehr wird die aktiv gewollte wie auch passiv erlebte Nicht-Teilhabe und Nicht-Teilnahme an gewissen Vergesellschaftlichungsprozessen als kritische Haltung zur gegebenen Gesellschaftsordnung wie auch das Ergebnis von Diskriminierung angesehen. Man muss sich die Frage stellen, warum Menschen ausgeschlossen werden, bzw. nicht an einigen gesellschaftlichen Systemen teilnehmen können oder möchten. Das Hinterfragen dieser Gegebenheiten kann dazu führen, dass Veränderungen stattfinden, dass für selbstverständlich gehaltene Ausschlussmechanismen kritisch betrachtet werden und Diskriminierungsmechanismen deutlich gemacht werden. Wenn ein jeder und eine jede in einer Gesellschaft für wertvoll und vor allem für gleich wertvoll gehalten wird, wird man nicht umhinkommen sich dieser Frage zu stellen und die Möglichkeiten zur Integration dieser Einstellungen und Lebensweisen zu beleuchten. Denn inwieweit jemand – um ein Beispiel zu nennen – freiwillig daran beteiligt ist, keine Arbeitsstelle zu bekommen, sei dahingestellt. In welchem Ausmaß spielt die ethnische, soziale sowie religiöse Herkunft dabei eine Rolle? Welche Möglichkeiten zur Beschäftigung bestehen für Menschen mit schlechten oder keinen Abschlüssen, für Menschen mit Behinderungen, für Menschen, die als zu alt für den Arbeitsmarkt gelten? Ist es nicht ein Recht – ein Ausdruck des freien Willens – dass man in der Gesellschaftsordnung, wie sie jetzt besteht, nicht „mitspielen“ möchte? Dass man sozusagen streikt, um sein Nicht-Einverständnis dazu auszudrücken? Es gibt viele Gründe, warum Menschen ausgeschlossen werden, bzw. sich ausschließen, sich nicht integrieren. Wichtig im Zusammenhang mit dem Recht auf Integration ist es, kritische zu hinterfragen und Menschen Gehör zu schenken, die keine starke, bzw. gar keine Lobby haben. Dies ist auch ein wichtiges Feld in der Sozialen Arbeit. Welche Chancen und Lösungsmöglichkeiten bietet da ein demokratischer Blick auf das Themenfeld „Integration“? Je vielfältiger und breit verstreuter die Lebenslagen in einer Gesellschaft sind, desto mehr Veränderungen bedeuten sie. Als eine Reaktion auf diese Dynamik der modernen Gesellschaften und somit des sozialen Wandels – in Bezug zur Einwanderungsgesellschaft – gibt es unterschiedliche Reaktionsweisen. Zum einen in Form der Bemühungen zur Herstellung eines Nationalitätsbewusstseins, wie das die Diskussion um die deutsche „Leitkultur“ zeigt. Zum anderen Abwehrdiskurse, die versuchen „… Einheit und Identität dort zu schaffen …, wo beides nicht (mehr) existiert. Das Bild vom imaginären �Ausländer‘ dient so zur Konstruktion eines imaginären Bildes vom �Deutschen‘, auf das sich die Gesellschaft sonst, d.h. ohne �Ausländer‘, nicht zu verständigen in der Lage wäre“ (Soeffner/Zifonun 2005, 403). Beide Mechanismen vertragen sich nicht mit der Idee der Demokratie. In einer Demokratie im Sinne der Konkurrenztheorie halten die beiden demnach dem Anspruch einer demokratischen Grundordnung nicht statt. Forderungen, sich an die deutsche „Leitkultur“ anzupassen sind „…mit dem pluralistischen Charakter der Kultur in einem demokratischen Verfassungsstaat unvereinbar“ (Oberndörfer 1999, 48). Sie können nur als Forderungen für die gesamte Gesellschaft formuliert werden, weswegen Integration im demokratischen Sinne Teilhabe und Teilnahme aller Gesellschaftsmitglieder an allem bedeutet. Ein demokratisch aufgebauter Staat kann keine Vorgaben hinsichtlich Lebensführung und -gestaltung machen – dies unterscheidet eine Demokratie von autoritären Systemen, die eine kulturelle Doktrin im Bezug auf die Lebensgestaltung ihrer Bürgerinnen und Bürger von Staats wegen vorschreiben. Wenn man also die Demokratie als Grundlage für Integration festhält, sind Konzepte gefragt, die die Gesellschaft als Ganzes in den Fokus der Betrachtung ziehen, und daraus Schlüsse für die Möglichkeiten der Integration jedes einzelnen Menschen in diese Gesellschaft ziehen. Für die Integrationsarbeit würde dies die „Rückkehr“ zu den Grundzügen der soziologischen Betrachtungslinien in Bezug auf Gesellschaft bedeuten – und keine Konzepte und Bildungsangebote, die sich damit auseinandersetzen, wie man z.B. mit puertoricanischen Jugendlichen umgehen soll. Wenn der durch äußere Erscheinungsbilder geprägte Blick auf Ethnien wegfällt, können die Themen, die schon immer bei Integrationsprozessen eine Rolle gespielt haben, in den Vordergrund treten. Darunter wären zu nennen: Die soziale Zusammensetzung einer Gesellschaft, soziale Ungleichheiten, Chancengleichheit und Exklusions- und Inklusionsprozesse in einer Gesellschaft. Es würde zu einer Entkulturalisierung der Integrationsdebatte führen. Es braucht also keine Konzepte hinsichtlich des Umgangs mit den unterschiedlichen ethnischen, sozialen und religiösen Lebensweisen – viel mehr an demokratischen Grundgedanken orientierte Handlungsweisen. Gerade der demokratische Blick sowie ein demokratisches Handeln bietet die Chance, Vorurteile abzubauen. Denn wenn Demokratie als Teilhabe und Teilnahme aufgefasst wird, wird es unumgänglich die von Vorurteilen Betroffenen zu fragen – nach ihrer realen Lebensführung, Einstellungen, Ideen usw. Zusammenfassend kann man festhalten, dass Gemeinsamkeit wie auch Ziel in demokratischen Gesellschaften die Gestaltung des Zusammenlebens ist. „Der Kitt der heutigen hochkomplexen Gesellschaften kommt nicht so sehr von der dünnen Deckschicht der dominanten gesellschaftlichen Kultur, sondern vor allem vom Willen der Einzelnen, trotz aller Unterschiede weiter zusammen zu leben und zusammen zu handeln“ (Bizeul 2004, 138). Demokratisches Zusammenleben bedeutet die Möglichkeit zur Teilhabe an den gesellschaftlichen Ressourcen sowie die Teilnahme und Mitgestaltung an gesellschaftlichen Prozessen. Demokratie kann deswegen auch als ein immerwährend zu gestaltender Prozess bezeichnet werden. Damit dieser Prozess „lebendig bleibt“, benötigt man eine „… Beteiligung möglichst vieler an möglichst vielem“ (Bertelsmann Stiftung 2004, 19). Allerdings stellt sich die Frage, nach welchen Regeln, bzw. wie das Zusammenleben aktiv gestaltet werden kann. „In einer mehrkulturellen Nation muss geklärt werden, welche gemeinsamen Werte und Normen verbindlich und welche beliebig sind. … Dabei wird es nicht mehr darum gehen, zu einem alles umfassenden Konsens zu kommen“ (Freise 2005, 93-94). Diese Aushandlungsprozesse müssen demokratisch gestaltet werden. Damit sind bestimmte Menschenrechte verbunden – um die wichtigsten zu nennen: Gleichwertigkeit, Gleichheit und Freiheit des Menschen und damit auch seiner Meinungen und Einstellungen. Damit könnte ein möglicher Konsens darin bestehe, dass ein transparent gemachter Demokratieprozess stattfindet. Ein Demokratieprozess, in dem Konflikte nicht in Form von Schließung und Abwehr ausgeblendet werden, sondern durch Konfliktaustragung Möglichkeiten zum Konsens gefunden werden. Gleichzeitig bedeutet es, dass die „Spielregeln“ in einer demokratischen Gesellschaft offen gemacht und auch zielgruppengerechte Zugänge möglich werden. „Was anstelle einer statischen Leitkultur in der mehrkulturellen Gesellschaft gebraucht wird, ist die Entstehung einer Streitkultur“ (Freise 2006, 94). Integrationsprozesse sind sozusagen Aushandlungsprozesse verschiedener Interessen. Des Weiteren nehmen auch Anerkennungsprozesse in diesem Prozess eine entscheidende Rolle ein: „Je universaler eine faire gegenseitige Anerkennung über die unterschiedlichen Begabungen und Anlagen der Menschen sowie über ihre sozialisationsbedingten, geschlechtspezifischen, ethnisch –…, nationalen und religiösen Differenzen oder über die verschiedenen physischen oder psychischen Ausstattungen hinweg entwickelt werden kann, desto größere Chancen hat das Modell der Demokratie „wenn man Demokratie als ein Projekt und als eine Idee des individuell erträglichen und insgesamt gemeinschaftsförderlichen Zusammenlebens der Menschen sowie der sozialkooperativen Bewältigung von praktischen Problemen ansieht“ (Himmelmann 2002, 65). Die Herstellung, bzw. das Bemühen zur Herstellung von Chancengleichheit und die Förderung von zivilgesellschaftlichen Prozessen sind demnach unabdingbar. Chancengleichheit, die sich im Zugang zu den Ressourcen Nahrung, Kleidung, Unterkunft, Bildung, politische und soziale Teilhabe niederschlägt, sollte dauernde Aufgabe sein und darf nicht Barrieren unterliegen, die nur auf die Zugehörigkeit zu einer bestimmten ethnischen, kulturellen, sozialen Gruppe fokussiert sind. In Bezug auf die Zivilgesellschaft meint dies, „… den Raum der Zivilgesellschaft [als einen pluralistischen Raum, A.V.] … von Öffentlichkeiten, Netzwerken und freiwilligen Vereinigungen, die Interessen artikulieren und miteinander interagieren, [anzuerkennen, A.V.] (Bizeul 2004, 170). Einen gesellschaftlichen Konsens und Möglichkeiten für Teilnahme und Teilhabe aller Gesellschaftsmitglieder an Ressourcen und Prozessen zu schaffen, wäre ein demokratisches Integrationskonzept. Eine demokratische Gesellschaft zeichnen sich vor allem auch dadurch aus, dass sie nie statisch ist, sondern sich immer im Prozess befindet, so stellt auch die Integration einen Dauerzustand in einer Demokratie dar. In Zusammenhang mit dem Einwanderungsland Deutschland gestellt, kann man sagen, dass es bei der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund nicht darum geht, für diese „spezielle Gruppe“ spezielles Kulturwissen, spezifische kulturelle, interkulturelle, transkulturelle etc. Techniken anzueignen, sondern demokratisch zu denken und zu handeln, sich also so genannte „Demokratiekompetenzen“ anzueignen. “ Autorin: Elisabeth Khan, Projektreferentin im Projekt der BAG KJS „Demokratie Leben Lernen. Herausforderungen für die Jugendsozialarbeit in ländlichen Räumen“ Düsseldorf/Köln, 18.01.2008 Literaturhinweise: Bertelsmann Stiftung (Hrsg.): Politische Partizipation in Deutschland, in: Bundeszentrale für politische Bildung, Verlag Bertelsmann Stiftung, Gütersloh, 2004. Bizeul, Yves: Kulturalistische, republikanische und zivilgesellschaftliche Konzepte für die Integration von Immigranten, in: Bizeul, Yves (Hrsg.): Integration von Migranten Französische und deutsche Konzepte im Vergleich, Deutscher Universitätsverlag, 1. Auflage, Wiesbaden, 2004, S. 137-192. Freise, Josef: Interkulturelle Soziale Arbeit. Theoretische Grundlagen – Handlungsansätze – Übungen zum Erwerb interkultureller Kompetenz, Wochenschau Verlag, Schwalbach/Ts., 2005. Himmelmann, Gerhard: Leitbild Demokratieerziehung. Vorläufer, Begleitstudien und internationale Ansätze zum Demokratie-Lernen, Dirk Lange/ Detlef Eichner (Hrsg.), Wochenschau Verlag, Schwalbach/Ts., 2006. Jesse, Eckhard: Was ist Demokratie? In: Parlamentarische Demokratie 1, Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.), Informationen zur politischen Bildung Nr. 227, Neudruck 2000, Bonn, S. 2. Oberndörfer, Dieter: Was ist ein integrierter Deutscher?, in: Zeitschrift für Kulturaustausch, Jahrgang 49, Nr. 3, 1999, S. 46-49. Schulte, Axel: Partizipation in der Einwanderungsgesellschaft als Herausforderung der Demokratie, in: iza Zeitschrift für Migration und Soziale Arbeit (Hrsg.): Partizipation und Migration, Ausgabe 2, Frankfurt am Main, 2002 S. 16-31. Soeffner, Hans-Georg/Zifonun, Darius: Integration – eine wissens-soziologische Skizze, in: Heitmeyer, Wilhelm/ Imbusch, Peter (Hrsg.): Integrationspotenziale einer modernen Gesellschaft, Verlag für Sozialwissenschaften, 4. überarbeitete Auflage, Wiesbaden, 2005, 391-407.

Quelle: BAG KJS

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