Unzureichende Integration von Zuwanderern kostet den Staat jährlich 16 Milliarden Euro

SOZIALVERSICHERUNGEN DIE GRÖSSTEN VERLIERER – BILDUNG WICHTIGER INTEGRATIONSFAKTOR Im Auftrag der Bertelsmann Stiftung wurde untersucht, welche gesellschaftlichen Kosten entstehen, wenn Integration nicht gelingt. Zur näheren Untersuchung der Zusammenhänge zwischen Integrationsprozessen und gesellschaftlichen Kosten sowie zur Abschätzung des Potenzials an gesellschaftlichem Nutzen, welcher durch gezielte Integrationsmaßnahmen ausgelöst werden kann, hat die Stiftung ein Gutachten erstellen lassen, in welchem ein Konzept für die Messung der gesellschaftlichen Kosten unzureichender Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern entwickelt wurde. Der vorliegende Schlussbericht stellt die Resultate der empirischen Umsetzung dieses Konzepts dar. In der Studie des BASS gelten als Ausländer Zuwanderer der ersten Generation, Eingebürgerte der ersten Generation, Spätaussiedler der ersten Generation und Kinder der Zuwanderer (die zweite Generation). Während rund 75 Prozent der Zuwanderer der zweiten Generation als integriert bezeichnet werden können, sind es bei der ersten Generation nur rund 30 Prozent. Zur Berechnung der dargestellten Resultate wurden Personen verglichen, die das gleiche Geschlecht und Alter haben, derselben Zuwanderergruppe angehören und in demselben Bundesland wohnen. Zusammenfassung der zentralen Ergebnisse: “ Ziel des Forschungsprojekts war es, folgende Fragestellungen zu beantworten: – Wie hoch sind die gesellschaftlichen Kosten unzureichender Integration für das Jahr 2005 in Deutschland insgesamt zu veranschlagen? Auf welchen gesellschaftlichen bzw. staatlichen Ebenen fallen diese Kosten an? – Welches sind die mit der unterschiedlichen Arbeitsmarktbeteiligung der weniger integrierten Zuwanderungsbevölkerung zusammenhängenden gesellschaftlichen Kosten pro Kopf? Dabei werden insbesondere Steuereinnahmen, Sozialversicherungsbeiträge und Bezüge von Sozialtransfers betrachtet. – Zur Beantwortung dieser Fragestellungen sind im Voraus folgende beide Fragen zu beantworten. – Welcher Anteil der Personen mit Migrationshintergrund in Deutschland sind aufgrund eines Integrationsindexes, welcher aus den Bereichen Bildung, Sprache und soziale Integration gebildet wird, als weniger integriert zu bezeichnen? – Welches sind die statistischen Differenzen in der durchschnittlichen Arbeitsmarktbeteiligung zwischen gemäß Integrationsindex integrierten bzw. weniger integrierten Zuwanderinnen und Zuwanderern? Dabei werden der Erwerbsstatus und die erzielten Erwerbseinkommen untersucht. MODELL ZUR BERECHNUNG DER KOSTEN UNZUREICHENDER INTEGRATION Die Messung der gesellschaftlichen Kosten unzureichender Integration bezieht sich in der vorliegenden Untersuchung auf die Personen im Erwerbsalter (zwischen 16 und 64 Jahren). Die Kosten unzureichender Integration lassen sich anhand der Unterschiede in der Beteiligung der integrierten bzw. weniger integrierten Zuwanderinnen und Zuwanderer am deutschen Arbeitsmarkt messen. Dies geschieht in Form einer Fiskalbilanz der betreffenden Individuen (Steuern, Sozialversicherungen, öffentliche Sozialtransfers) gegenüber den verschiedenen staatlichen Ebenen Deutschlands (Kommune, Land, Bund, Sozialversicherungen). Dabei wird explizit die Arbeitsmarktbeteiligung von Frauen und Männern in Betracht gezogen in einer Analyse auf der Basis von repräsentativen Individualdaten des Sozioökonomischen Panels SOEP (2005). Ein wichtiger Faktor für eine erfolgreiche Integration von Personen im Erwerbsalter ist ihre Teilnahme am Arbeitsmarkt des Aufnahmelandes. Diese Teilnahme basiert allerdings meist auf gewissen Voraussetzungen der Integration in anderen Lebensbereichen. Für die Chancen auf dem deutschen Arbeitsmarkt ist es ausschlaggebend, ob die Personen mit Migrationshintergrund der deutschen Sprache mächtig sind und ein adäquates Bildungsniveau aufweisen. Andererseits ist es bei der Suche nach Arbeit hilfreich, wenn die Personen mit Migrationshintergrund ein soziales Netzwerk aufweisen. Diese Zusammenhänge werden in ein Wirkungsmodell integriert, welches den Berechnungen der Kosten unzureichender Integration von Zuwanderern in Deutschland zugrunde liegt. Das Wirkungsmodell konzentriert sich auf die Erklärung der monetären Aspekte der Arbeitsmarktbeteiligung. Als Vergleichsgruppe für die weniger integrierten Zuwanderer sollen die integrierten Zuwanderer dienen, nicht die Aufnahmebevölkerung. Dies aus dem Grund, dass diese den tatsächlich mittels Integration erreichbaren Zustand besser repräsentieren. ZUWANDERERGRUPPEN IN DEUTSCHLAND Die in die Untersuchung mit einzubeziehenden Gruppen von Zuwanderinnen und Zuwanderern werden wie folgt definiert (Anteile an der Bevölkerung im Erwerbsalter): – Ausländer/innen der ersten Generation (6,9 %) – Eingebürgerte der ersten Generation (4,0 %) – Spätaussiedler/innen der ersten Generation (1,7 %) – In Deutschland geborene Personen mit mindestens einem im Ausland geborenen Elternteil (zweite Generation, 2,7 %). Die betrachtete Bevölkerung ist hier nur ein Ausschnitt der Gesamtbevölkerung, nämlich die Personen im erwerbsfähigen Alter (insgesamt 53 Mio.). Daher beträgt der Gesamtanteil der Personen mit Migrationshintergrund nur rund 15 Prozent statt 19 Prozent wie in der Gesamtbevölkerung im Jahr 2005. Aufgrund der historischen Gegebenheiten ist es eine Eigenart Deutschlands, dass die Anteile der Zuwanderer an der Gesamtbevölkerung zwischen den alten und den neuen Bundesländern stark verschieden sind. Der Anteil der Zuwanderer im Gesamt der oben genannten Zuwanderergruppen beträgt in den alten Bundesländern 17,8 Prozent, in den neuen Bundesländern hingegen nur 5,4 Prozent. Die entsprechende Fallzahl von Zuwanderern aus den neuen Bundesländern im verwendeten SOEP-Datensatz für das Jahr 2005 beträgt 114. Ingesamt wurden die Berechnungen zu Kosten der unzureichenden Integration mit einem Sample von 2382 Zuwanderinnen und Zuwanderern durchgeführt. Des Weiteren ist die Herkunft der Zugewanderten ein wichtiges Merkmal. Je nach Herkunftsland ist auch die rechtliche Stellung der Zugewanderten (z. B. auf dem Arbeitsmarkt) eine andere. Der größte Teil der Zuwanderinnen und Zuwanderer ist in Deutschland selbst geboren (22 %). Danach folgt die Türkei als zweitwichtigstes Herkunftsland der Zuwanderinnen und Zuwanderer (19 %). Bezogen auf die Anteile der Zugewanderten nach Zuwanderergruppen (in Spalten) lässt sich feststellen, dass die größte Zuwanderergruppe in der verwendeten Stichprobe die Ausländer/innen der 1. Generation darstellen (43 %), gefolgt von den Eingebürgerten der ersten Generation (25 %). Die Zuwanderer der 2. Generation machen am Gesamt der zugewanderten Bevölkerung im Erwerbsalter einen Anteil von 22 Prozent aus. Die Aussiedler/innen der ersten Generation wiederum haben am Gesamt der Zuwanderer einen Anteil von 11 Prozent. INTEGRATION IN DEN BEREICHEN BILDUNG, SPRACHE UND SOZIALES Zur Unterscheidung von integrierten und weniger integrierten Zuwanderinnen und Zuwanderern wurde ein Integrationsindex gebildet. Dieser setzt sich aus Indikatoren in drei Bereichen zusammen, welche selber aus mehreren Merkmalen gebildet werden, und verdichtet diese zu einem Gesamtindex: – Bildung – Sprache – Soziale Integration Diese Zusammensetzung entspricht den festgestellten Haupteinflussgrößen auf die Zielvariablen im Bereich Arbeitsmarkt und Gesundheit. Es wurde bei der Konzeption der Indikatoren sowie des Gesamtindexes darauf geachtet, dass für die Zuordnung zu den Gruppen „Integrierte“ und „Weniger Integrierte“ möglichst klar definierte Merkmale identifiziert wurden. Dabei wurden im Rahmen der Vorstudie verschiedene Varianten geprüft, von welchen die mit den verfügbaren Daten am besten umsetzbare gewählt wurde. Die Abgrenzung wurde zudem so gewählt, dass der Gruppe der Integrierten aufgrund der Integrationsmerkmale grundsätzlich gleichwertige Chancen wie der Aufnahmebevölkerung attestiert werden können. BILDUNG Im Bereich Bildung wurden drei Bedingungen aufgestellt, welche alle erfüllt sein müssen, damit ein Individuum als bildungsintegriert bezeichnet werden kann: – ehr als neun Jahre Bildung, – mindestens Hauptschulabschluss, – mindestens zwei Jahre Bildung in Deutschland. Für eine erfolgreiche Integration in den deutschen Arbeitsmarkt ist auch von großem Vorteil, wenn zumindest ein gewisser Teil der Bildungszeit in Deutschland absolviert wurde. Damit ist sichergestellt, dass die zuletzt erworbene Qualifikation in Deutschland anerkannt ist und zudem gleichzeitig eine sprachliche Integration stattfinden konnte. Daher wurde als drittes Kriterium genommen, dass mindestens zwei Jahre der Bildungszeit in Deutschland absolviert worden sind. Insgesamt sind 28 Prozent der Zuwanderer nach den genannten Kriterien als bildungsintegriert zu bezeichnen, 61 Prozent sind bezüglich Bildung weniger integriert. Dabei muss angemerkt werden, dass es sich hier nicht um eine reine Beurteilung der Bildungsqualifikation handelt, sondern dass auch das Kriterium „zwei Jahre Bildung in Deutschland“ als relevant in Bezug auf das Integrationsmaß angesehen wird. Für 11 Prozent der Zuwanderer konnte der Integrationsgrad im Bildungsbereich nicht bestimmt werden. SPRACHE Im Bereich Sprache wurde die Selbsteinschätzung der Zuwanderer bezüglich des Beherrschens der deutschen Sprache als Indikator genommen. Es wurde sowohl die Selbsteinschätzung für – Sprechen der deutschen Sprache als auch – Schreiben der deutschen Sprache mit einbezogen. Als Kriterium wurde die Angabe von mindestens „gut“ entweder für das Sprechen oder das Schreiben der deutschen Sprache genommen. Dies vor dem Hintergrund, dass die nachgefragten Kompetenzen auf dem Arbeitsmarkt sowohl Sprechen als auch Schreiben sein können. Die Anteile der Sprachintegrierten sind je nach Zuwanderergruppe sehr unterschiedlich. Während nur 43 Prozent der Ausländer/innen der ersten Generation als sprachintegriert bezeichnet werden können, liegt der entsprechende Anteil bei den Zuwanderern der zweiten Generation bei 96 Prozent. Die Anteile der Sprachintegrierten in den Zuwanderergruppen der Eingebürgerten der ersten Generation sowie der Aussiedler/innen liegen systembedingt bei 100 Prozent. Insgesamt sind 74 Prozent der Zuwanderer nach den genannten Kriterien als sprachintegriert zu bezeichnen, 26 Prozent sind bezüglich Sprache weniger integriert. SOZIALE INTEGRATION Die soziale Integration der Zugewanderten in der Aufnahmebevölkerung ist über das Konzept des Sozialkapitals fassbar. Sozialkapital in seiner allgemeinen Form als Anzahl Kontakte pro Zeiteinheit mit Personen der Aufnahmebevölkerung war aufgrund der Datenlage als Integrationsindikator nicht operationalisierbar. Daher wurde auf eine institutionelle Form von Sozialkapital zurückgegriffen, die Tätigkeit in Freiwilligenorganisationen. Dabei wurden zwei institutionelle Formen von freiwilligem sozialem Engagement einbezogen, die ehren-amtliche Tätigkeit in Vereinen, Verbänden oder sozialen Diensten und die Beteiligung an Bürgerinitiativen, Parteien oder in der Kommunalpolitik. Bei Teilnahme an Bürgerinitiativen oder bei Angabe ehrenamtlicher Tätigkeit wurden die betreffenden Individuen als sozial integriert bezeichnet. Dies trifft auf insgesamt 24 Prozent der Personen mit Migrationshintergrund zu. ZUSAMMENFASENDER INTEGRATIONSINDEX Aus den drei Indikatoren für die Bereiche Bildung, Sprache und soziale Integration ein Integrationsindex gebildet, welcher eine Kombination aus den drei Einzel-Indikatoren darstellt. Dieser Integrationsindex soll dazu dienen, die Zuwanderinnen und Zuwanderer in zwei Gruppen einzuteilen, in integrierte und weniger integrierte Individuen. Die Zuordnung erfolgt nach einem einfachen Prinzip: Ist das Individuum in zwei der drei Bereichen als integriert zu bezeichnen, so gilt es insgesamt als integriert, andernfalls als weniger integriert. Ein wichtiges Anliegen bei der Konzeption war es sicherzustellen, dass keine Person mit Migrationshintergrund aus rein institutionellen Gründen als integriert bzw. weniger integriert bezeichnet wird, z. B. durch Einbürgerung oder durch den obligatorischen Besuch des Bildungssystems. In der spezifizierten Integrationsanforderung ist eine gewisse Leistungskomponente (Eigenleistung der Zugewanderten) enthalten, welche auf Freiwilligkeit beruht und damit auch die Motivation der Individuen widerspiegelt. 38 Prozent der Personen mit Migrationshintergrund sind als insgesamt integriert zu bezeichnen. Etwas mehr als die Hälfte, nämlich 55 Prozent der Zuwanderinnen und Zuwanderer, sind nach dem verwendeten Integrationsindex als weniger integriert zu bezeichnen. Bei 7 Prozent der Zuwanderinnen und Zuwanderer ist der Integrationsstatus nicht bestimmbar. Für diese Personen wird erwartet, dass sie auf dem deutschen Arbeitsmarkt in etwa adäquate Erwerbschancen aufweisen wie die autochthone Bevölkerung. Die Unterschiede in der Häufigkeit des Integrationsstatus „insgesamt integriert“ sind zwischen den Zuwanderergruppen groß. Am häufigsten sind die Zuwanderinnen und Zuwanderer der zweiten Generation als insgesamt integriert zu bezeichnen (75 %), am seltensten die Ausländer/innen der ersten Generation (18 %). Die Gruppen der Eingebürgerten der ersten Generation sowie der Aussiedler/innen weisen eine identische Häufigkeit der insgesamten Integration von 44 Prozent auf. Es zeigt sich also ein klarer Unterschied im Integrationsgrad der ersten und der zweiten Generation der Zugewanderten. Interessant ist, dass die Zuwanderer der ersten und der zweiten Generation einen sehr unterschiedlichen Zusammenhang zwischen Alter und Integrationsgrad aufweisen. Während bei der ersten Generation unter den älteren Zuwanderern der Anteil Integrierter geringer ist als bei den Jüngeren, steigt der Anteil der integrierten Personen bei den Zuwanderinnen und Zuwanderer der zweiten Generation mit steigendem Alter an. BERECHNUNG VON MODELLVARIANTEN Für die Berechnungen wurde ein Matching-Verfahren angewendet. Bei diesem werden zwei Gruppen von Individuen gebildet, welche sich in einer zentralen Größe (Integrationsstatus) unterscheiden. In der Berechnung werden Differenzen zwischen zwei Gruppen in definierten Zielvariablen gemessen, dies sind im vorliegenden Zusammenhang die Merkmale der Arbeitsmarktbeteiligung sowie der fiskalischen Beiträge und Belastungen. Beim Matching werden verschiedene Einflüsse auf die Zielvariablen „kontrolliert“, indem nur Individuen aus den beiden Gruppen mit identischen bzw. sehr ähnlichen Werten in den Kontrollvariablen verglichen werden. Es wurden mehrere Modellvarianten mit unterschiedlichen Kontrollvariablen durchgeführt. Schließlich wurden die drei am besten auf das Wirkungsmodell zutreffenden Modelle ausgewählt. Die Resultate aus den drei Modellen haben eine unterschiedliche Aussage: In Modell 1 wird ungeachtet der Herkunft und der Aufenthaltsdauer ermittelt, welche Unterschiede sich in der Arbeitsmarktbeteilung zwischen den integrierten und weniger integrierten Zuwanderern in Deutschland ergeben. Diese Unterschiede können als gesellschaftliches Brutto-potenzial der Integration betrachtet werden. In Modell 2 wird zusätzlich berücksichtigt, dass die Zuwanderer aus unterschiedlichen Herkunftsländern unterschiedliche Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integration in den deutschen Arbeitsmarkt mitbringen können. Die unter diesen Bedingungen bestehenden Unterschiede zwischen integrierten und weniger integrierten Zuwanderern können als gesellschaftliches Bruttopotenzial der Integration betrachtet werden, wenn die Herkunft der migrierten Personen als gegeben angesehen wird. Die Differenz in den Unterschieden zwischen Modell 2 und Modell 1 kann als durch eine nach Herkunftsländern diskriminierende Einwanderungspolitik beeinflussbares Potenzial der Integration betrachtet werden. In Modell 3 wird nicht nur die Herkunft der Zugewanderten als gegeben angesehen, sondern auch die Länge ihres Aufenthalts in Deutschland. Die Unterschiede, welche nach Berücksichtigung der unterschiedlichen Aufenthaltsdauer der Zugewanderten zwischen „Integrierten“ und „weniger Integrierten“ bestehen, stellen das Nettopotenzial der Integration dar, welches über Integrationsmaßnahmen erreicht werden kann. Integrationsmaßnahmen können den Integrationsprozess über die Zeit beschleunigen. ERWERBSEINKOMMEN Die Brutto-Erwerbseinkommen liegen sowohl im Gesamtdurchschnitt (Erwerbstätige, Erwerbslose und Nichterwerbstätige) als auch nur unter den Erwerbstätigen für die Gruppe der integrierten Zuwanderer bedeutend höher. Die Differenz zwischen integrierten und weniger integrierten Zugewanderten beträgt 5653 (Modell 3) bis 8178 Euro (Modell 1) pro Jahr im Durchschnitt über alle Zuwanderer im Erwerbsalter, bzw. 4780 (Modell 3) bis 7497 Euro (Modell 1) nur für erwerbstätige Zuwanderinnen und Zuwanderer. Der Unterschied im Erwerbseinkommen der Erwerbstätigen zeigt die unterschiedlichen beruflichen Chancen der integrierten und weniger integrierten Zugewanderten, gegeben dass sie eine Erwerbsarbeit haben. Der Unterschied im Erwerbseinkommen aller Personen im Erwerbsalter hingegen widerspiegelt zusätzlich, dass weniger integrierte Personen mit Migrationshintergrund zusätzlich eine geringere Wahrscheinlichkeit der Erwerbsbeteiligung aufweisen. FISKALBILANZ Die integrierten Zuwanderinnen und Zuwanderer liefern im Schnitt je nach Modell pro Jahr 1145 bis 1897 Euro mehr an Einkommenssteuern an die öffentliche Hand ab als die weniger integrierten Personen mit Migrationshintergrund. Zudem betragen die Beiträge der integrierten Zugewanderten an die Sozialversicherungen (Lohnabzüge) je nach Modell 844 bis 1297 Euro mehr als diejenigen der weniger integrierten Gruppe. Ingesamt werden je nach Modell durch die höheren Erwerbseinkommen der integrierten Zuwanderinnen und Zuwanderer pro Kopf 1989 bis 3079 Euro jährlich mehr an fiskalischen Beiträgen geleistet als durch die Erwerbseinkommen der weniger integrierten Zugewanderten. Unter den sozialen Transfers an das Individuum werden Leistungen des Arbeitslosengelds I, Mutterschaftsgeld, Ausbildungsbeiträge (BaföG) sowie Übergangszahlungen für den Altersruhestand zusammengefasst. Es lässt sich kein statistisch signifikanter Unterschied im Bezug dieser Leistungen zwischen den Gruppen der Integrierten und Nicht-Integrierten feststellen. Zu den sozialen Transfers an den Haushalt gehören Kindergeld, Wohngeld, Leistungen der Pflegeversicherung und Arbeitslosengeld II (Sozialhilfe). Sie wurden für die vorliegenden Berechnungen durch die Anzahl erwachsener Personen im Haushalt geteilt, um den individuellen Anteil an diesen Transfers zu bestimmen. Auch hier lässt sich kein statistisch signifikanter Unterschied im Bezug der Leistungen zwischen den Gruppen feststellen. Es wurden zudem Unterschiede zwischen den Gruppen in verschiedenen Gesundheitsmerkmalen untersucht: Beim Bezug von Leistungen des Gesundheitswesens, welche kostenrelevante Faktoren darstellen, konnten jedoch keine signifikanten Unterschiede festgestellt werden. Hingegen beurteilen die weniger integrierten Zugewanderten ihren Gesundheitszustand signifikant als schlechter als die integrierten Zugewanderten. Werden die höheren fiskalischen Beiträge der integrierten Zuwanderer in Form von Einkommenssteuern und Sozialversicherungsbeiträgen und die tieferen fiskalischen Belastungen in Form von Renten und weiteren Sozialtransfers zusammengefasst, ergibt sich eine Differenz in der fiskalischen Gesamtbilanz zwischen integrierten und weniger integrierten Zuwanderinnen und Zuwanderern von 3471 Euro in Modell 1, 3472 Euro in Modell 2 und 2624 Euro in Modell 3. Die dargestellten Zahlen stellen Mittelwerte aufgrund einer Stichprobenerhebung (SOEP 2005) dar. Es handelt sich um Schätzwerte, die nur mit der Angabe eines Konfidenzintervalls zu verwenden sind. Dieses gibt an, in welcher Bandbreite sich der wahre Wert der ermittelten Schätzgröße mit 90-prozentiger Wahrscheinlichkeit befindet. Für das Modell 1 liegt diese Bandbreite zwischen 2580 und 7054 Euro, für das Modell 2 zwischen 2636 und 6937 Euro und für das Modell 3 zwischen 576 und 5922 Euro. HOCHRECHNUNG Werden die oben ausgewiesenen Durchschnittswerte als Grundlage für eine Hochrechnung auf die gesellschaftlichen Gesamtkosten der unzureichenden Integration genommen, so müssen die Pro-Kopf-Werte mit der Anzahl an weniger integrierten Zuwanderern im Erwerbsalter in Deutschland multipliziert werden. Dies sind insgesamt 4,5 Millionen Personen, welche den 55 Prozent der Personen mit Migrationshintergrund im Erwerbsalter entsprechen, die nach dem verwendeten Integrationsindex als weniger integriert zu bezeichnen sind. Dies ergibt eine Gesamtsumme der Kosten unzureichender Integration von 11,8 Mrd. Euro (Modell 3) bis 15,6 Mrd. Euro pro Jahr (Modelle 1 und 2). Die berechneten Kosten der unzureichenden Integration fallen allerdings bei unterschiedlichen Finanzträgern an. Als Finanzträger wurden die Kommunen, die Länder, der Bund, die Sozialversicherungen sowie die Wirtschaft/Gesellschaft ermittelt. Es kann geschlossen werden, dass die dargestellten gesellschaftlichen Kosten unzureichender Integration ein großes Potenzial an Einsparungen für die öffentliche Hand darstellen, welches zumindest teilweise über gezielte Integrationsmaßnahmen erreicht werden kann. “ Die Ergebnisse der Studie im Volltext entnehmen Sie bitte dem Anhang oder über den aufgeführten Link.

http://www.bertelsmann-stiftung.de

Quelle: Bertelsmann Stiftung

Dokumente: Studie_Kosten_unzureichender_Integration.pdf

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