Hartz IV: 15 bis unter 25 Jahre, hilfebedürftig, arbeitslos, nicht arbeitslos – Länder und Kreisvergleich

1,011 MILLIONEN JUNGE ERWERBSFÄHIGE HILFEBEDÜRFTIGE Wie viele junge Menschen im Alter von 15 bis unter 25 Jahren leben in SGB II- Bedarfsgemeinschaften? Wie viele davon sind erwerbsfähig und wie viele nicht? Wie viele dieser erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (Arbeitslosengeld II) sind eigentlich arbeitslos im Sinne der ‚Arbeitslosenstatistik‘? Erwerbsfähige und nicht erwebsfähige Hilfebedürftige im Alter von 15 bis unter 25 Jahren in SGB II-Bedarfsgemeinschaften und Arbeitslose unter 25 im Rechtskreis SGB II (Hartz IV): “ 1,011 Millionen jugen erwerbsfähige Hilfebedürftige – 22,9% davon zählen als Arbeitslose. Auf Kreisebene reicht diese Quote von 47,4% im LK Göttingen bis 2,8% in der Stadt Mannheim. Im September 2007 lebten in der Bundesrepublik Deutschland 10,9% (1,044 Millionen) der insgesamt etwa 9,6 Millionen jungen Menschen im Alter von 15 bis unter 25 Jahren in SGB II-Bedarfsgemeinschaften (Hartz IV). Die entsprechenden Quoten reichen in den Ländern von 22,7% in Berlin bis 4,6% in Bayern, in den 15 Großstadtkreisen von 22,7% in Berlin bis 5,5% in München und in den Kreisen von 27,2% in der Stadt Görlitz bis 1,4% im Landkreis Freising. 32.445 (3,1%) der 1,044 Millionen Hilfebedürftigen im Alter von 15 bis unter 25 Jahren gelten im Sinne des SGB II als „nicht erwerbsfähig“, 1,011 Millionen als „erwerbsfähig“. Im selben Monat (September 2007) wurden im Rechtskreis SGB II insgesamt 231.989 junge Arbeitslose (unter 25 Jahre) registriert. Dies entspricht einer rechnerischen „Quote“ von lediglich 22,9% der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen im Alter von unter 25 Jahren. In den Ländern reicht diese Quote von 26,4% in Brandenburg bis 17,2% in Hamburg, in den 15 Großstadtkreisen von 32,6% in Frankfurt am Main bis 12,0% in Düsseldorf und in den 429 Kreisen von 47,4% im Landkreis Göttingen bis lediglich 2,8% in der Stadt Mannheim. Hätten sich alle Kreise an der Quote im Landkreis Göttingen orientiert, würde die Zahl der im Rechtskreis SGB II arbeitslos registrierten Jugendlichen und jungen Erwachsenen von knapp 232.000 auf etwa 480.000 steigen. Hätten sich alle Kreise am „Erfolgsrezept“ („Best-Practice“) in der Stadt Mannheim orientiert, wären im Rechtskreis SGB II im September 2007 rechnerisch weniger als 30.000 Arbeitslose im Alter von unter 25 Jahren registriert worden – bei einer unveränderten Zahl von 1,011 Millionen auf Arbeitslosengeld II angewiesenen erwerbsfähigen jungen Menschen im Alter von 15 bis unter 25 Jahren. Das SGB II bietet hier, zusammen mit der Definition der Arbeitslosigkeit in § 16 SGB III, offenkundig einen erheblichen Gestaltungsspielraum. “

Quelle: Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ)

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