Richtlinien für die Förderung der Berufsorientierung in überbetrieblichen und vergleichbaren Berufsbildungsstätten veröffentlicht

BEKANNTMACHUNG DES BMBF ZUM NEUEN PROGRAMM BERUFSORIENTIERUNG “ Zur weiteren Senkung der hohen Jugendarbeitslosigkeit und der Zahl von unversorgten Ausbildungsbewerbern, die sich nach dem Verlassen der Schule in Ersatzmaßnahmen im Übergangssystem befinden, besteht die Notwendigkeit, frühzeitige Prävention durch eine erweiterte, schon während der Schulzeit einsetzende Berufsorientierung in praxisnahen Berufsbildungsstätten auszubauen. Eine frühzeitige, d. h. in der Regel in Klasse 8 einsetzende, individuelle Berufsorientierung in der Ausbildungspraxis hilft den Jugendlichen, realistische Vorstellungen über die Berufswelt und die eigenen Fähigkeiten und Interessen zu entwickeln, und erleichtert es den Betrieben, qualifizierten Fachkräftenachwuchs zu gewinnen. … Die Berufsorientierung dient auch dazu, eine zielgenaue, an den individuellen Fähigkeiten und Neigungen der Schüler ausgerichtete Auswahl eines Betriebspraktikums zu ermöglichen. Eine passgenauere Berufswahl soll auch die Zahl der Ausbildungsabbrüche, die derzeit bei ca. 20 % liegt, deutlich senken. Dazu soll vor allem die Einsicht in den praktischen Nutzen schulischen Lernens beitragen und damit die Motivation zum Schulabschluss gefördert werden. Die enge Abstimmung und Rückkoppelung des Ergebnisses der Berufsorientierung mit Schule und Eltern ermöglicht es, zu Tage getretene Defizite rechtzeitig zu beheben. Antragsberechtigt sind * juristische Personen des öffentlichen Rechts, * im Sinne der Abgabenordnung gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, die Träger von Berufsbildungsstätten sind und in mindestens drei Berufen überbetriebliche Lehrlingsunterweisung anbieten oder über eine entsprechende Erfahrung in der beruflichen Erstausbildung verfügen. Kooperationen mit anderen Bildungsstätten, die eine entsprechende Erfahrung in der beruflichen Erstausbildung haben, sind möglich. Die Richtlinien geben Auskunft über die Zuwendungsvoraussetzungen, Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen sowie das Verfahren. Zu den „vergleichbaren Berufsbildungsstätten“ zählen auch die außerbetrieblichen Ausbildungsstätten, die z.B. außerbetriebliche Ausbildung für benachteiligte Jugendliche anbieten. Förderanträge für Berufsorientierungsmaßnahmen werden beim Bundesinstitut für Berufsbildung, 53142 Bonn, schriftlich eingereicht. Sie müssen die Konzeption unter Berücksichtigung der Zuwendungsvoraussetzungen enthalten. Etwaige einschlägige Erfahrungen mit der Durchführung von Berufsorientierungsmaßnahmen sollen dargestellt werden. Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse http://www.bibb.de/ abgerufen oder unmittelbar beim BIBB angefordert oder dem Anhang entnommen werden. “

http://www.bmbf.de
http://www.bibb.de/
http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular.html
http://www.kp.dlr.de/profi/easy/
http://www.foerderdatenbank.de/

Quelle: BMBF

Dokumente: programm_berufsorientierung_richtlinien.pdf

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