Richtlinien des BMFSFJ für Projektförderung

ZUSCHÜSSE UND LEISTUNGEN FÜR AUFGABEN DER GLEICHSTELLUNG Das BMFSFJ hat auf der Grundlage der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie der Nr. 15. 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO … im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und nach Anhörung des Bundesrechnungshofs … Richtlinien erlassen. Diese beinhalten: 1. Förderziele und Allgemeine Fördergrundsätze 2. Gegenstand der Förderung 3. Zuwendungsempfänger 4. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung 5. Verfahren 6. Sonstiges 7. Inkrafttreten Die Richtlinien sind im Februar 2008 in Kraft getreten. Auszüge aus den Förderrichtlinien: „1. Förderziele und allgemeine Fördergrundsätze … 1.2 Die Maßnahmen, die auf der Grundlage der Richtlinien gefördert werden, müssen das Ziel haben, die Gleichstellung von Frau und Mann voranzubringen. Der Vielfalt der Lebenssituationen ist Rechnung zu tragen. Besondere Aufmerksamkeit bedürfen z. B. Schwangere, von Gewalt betroffene Frauen, Frauen mit Migrationshintergrund, ältere Frauen und Frauen mit Behinderung. 1.3 Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens. Die Gewährung der Zuwendung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel. … 2. Gegenstand der Förderung … 2.1 Bundesweit relevante gleichstellungspolitische Verbands- und Organisationsförderung Zu den gleichstellungspolitisch relevanten Aufgaben gehören alle Vorhaben und Maßnahmen von gesellschaftspolitischen Akteurinnen und Akteuren, die die Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel haben. Das Bundesministerium fördert diese Verbände und Organisationen zur Wahrnehmung insbesondere folgender Aufgaben a) Aufarbeitung, Begutachtung und Auswertung von gleichstellungspolitisch bedeutsamen Gesetzesvorhaben und -vorschlägen und der diesbezüglichen öffentlichen Debatte. b) Erarbeitung eigener Positionen und Konzeptionen unter Hinzuziehung verbandseigener Fachausschüsse Erarbeitung von Stellungnahmen, Positionspapieren und Fachbeiträgen. c) Vertretung der Positionen bei Anhörungen der relevanten Bundestagsausschüsse sowie bei Gesprächen mit Regierungsvertreterinnen und Regierungsvertretern, Parteien und Fraktionen. d) Information der Öffentlichkeit über gleichstellungspolitische Vorstellungen und Forderungen durch Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, durch Kampagnen und Veranstaltungen. e) Information der Mitglieder bzw. Mitgliedsorganisationen über gleichstellungspolitisch relevante Gesetzesvorhaben und Erarbeitung von Stellungnahmen. f) Vertretung der Organisationen und ihrer Mitglieder in nationalen, europäischen und internationalen Gremien und Verbänden. g) Durchführung von Projekten zu zukunftsgerichteten, gleichstellungspolitisch relevanten Themenstellungen. h) Durchführung von in erheblichem Bundesinteresse liegenden überregionalen Tagungen und Seminaren, die zum Ziel haben, die Verwirklichung der Gleichstellung von Frau und Mann in der Gesellschaft durchzusetzen. Nicht gefördert werden Maßnahmen oder Veranstaltungen, die der verbandsinternen Arbeit satzungsmäßiger Gremien dienen … . 2.2 Gleichstellungspolitische Vernetzungsarbeit Ein zentraler Teil der bundesweiten Arbeit gleichstellungspolitischer Akteurinnen und Akteure bezieht sich auf die Formulierung und das Sichtbarmachen gleichstellungspolitisch wichtiger Themen. Kennzeichnend für diese Arbeit ist einerseits die basisorientierte Diskussion in unterschiedlichen Strukturen und auf unterschiedlichen Ebenen und andererseits die Organisation und das Ermöglichen eines wechselseitigen und bundesweit angelegten Kommunikationsprozesses. Um diese Arbeit zu unterstützen und mögliche Synergieeffekte zu nutzen, fördert das BMFSFJ die Vernetzungsarbeit gleichstellungspolitisch relevanter Akteurinnen und Akteure. 2.3 Sonder- und Großveranstaltungen von bundesweiter Bedeutung sowie Wettbewerbe, Publikationen oder Arbeitsmaterialien Für Sonder- und Großveranstaltungen sowie Wettbewerbe, Publikationen oder Arbeitsmaterialien können Zuwendungen … gewährt werden, wenn sie in erheblichem Bundesinteresse liegen. 2.4 Modellprojekte Modellprojekte und die damit verbundene wissenschaftliche Begleitung sind zeitlich begrenzte Vorhaben, in deren Verlauf u.a. auch die Übertragbarkeit von Erkenntnissen auf andere Organisationen oder Förderbereiche geprüft werden sollte. Zentrale Ansätze von Modellprojekten sind a) die Entwicklung, Erprobung, Überprüfung und Weiterentwicklung von Methoden und Konzeptionen sowie b) die Notwendigkeit und Ausgestaltung gesetzgeberischer Regelungen. 2.5 Kofinanzierung von EU-Projekten Das BMFSFJ fördert Projekte, die im Rahmen von EU-Programmen durchgeführt werden sollen. Hier gelten jeweils die Rahmenbedingungen der EU-Programme. 2.6 Nicht gefördert werden – der Druck von Dissertationen – Druckkostenzuschüsse (z.B. zu Buchpublikationen), – die Erstellung von Filmen als eigenständige Projekte, – laufende Publikationen (z.B. Verbandszeitschriften), soweit sie nicht als Dokumentation einer geförderten Fachtagung zu werten sind. 3. Zuwendungsempfänger Zuwendungsempfänger sind gleichstellungspolitisch tätige Akteurinnen und Akteure … . Frauenorganisationen und andere Zusammenschlüsse gleichstellungspolitisch tätiger Akteurinnen und Akteure legen ihre Arbeit auf Dauer an und orientieren sich in der Regel am Bedarf ihrer Mitglieder sowie an politischen Diskussionsprozessen. Sie wenden sich mit ihren Angeboten auch an Nichtmitglieder. Sie fördern die politische und gesellschaftliche Partizipation ihrer Mitglieder und tragen zur Stärkung der staatsbürgerlichen Verantwortung bei. Die Förderung durch das BMFSFJ setzt voraus, dass • Akteurinnen und Akteure gleichstellungspolitisch relevante Arbeit nach eigener Satzung oder Ordnung leisten, • Akteurinnen und Akteure in der Geschäftsführung und in der Verwendung der ihnen zur Verfügung stehenden Mittel eigenständig sind. 4. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung 4.1 Zuwendungsart Zuwendungen werden als Projektförderung zur Deckung von Ausgaben des Zuwendungsempfängers für einzelne abgegrenzte Vorhaben gewährt. 4.2 Finanzierungsart Die Zuwendungen werden als Teilfinanzierung im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen gewährt. In geeigneten Fällen kann Festbetragsfinanzierung erfolgen. Als Festbetragsfinanzierung werden gefördert: Seminare und Tagungen. 4.3 Umfang und Höhe der Förderung … 4.3.1 Seminare und Tagungen a) Diese Veranstaltungen werden im Wege der Festbetragsfinanzierung gefördert. Mit dem pro Veranstaltungstag – je tatsächlich anwesender Teilnehmerin bzw. anwesendem Teilnehmer – gewährten Zuschuss sind alle Ausgaben (einschl. Personal- und Sachkosten) abgegolten. … – Fahrtkosten: … – Unterkunft und Verpflegung: Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung für Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie für Referentinnen und Referenten. … – Honorare für Referentinnen und Referenten: Honorarzahlungen an hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie nicht ehrenamtlich tätige Vorstandsmitglieder der veranstaltenden Organisationen können nicht als zuwendungsfähig anerkannt werden. – Kinderbetreuung: … Festbetragsfinanzierung • für Unterkunft und Verpflegung für Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie für Referentinnen und Referenten maximal folgenden Höchstbeträge: – bis zu 34,- € pro Tag und Person. Für den ersten und letzten Tag der Veranstaltung kann jeweils ein voller Tag angesetzt werden. • für Fahrtkosten ein einmaliger Festbetrag i. H. v. 51.- € • für Honorarzahlungen an Referentinnen und Referenten pro Tag (ganztägige Mitarbeit) höchstens 256,- € • für Kinderbetreuung einen Festbetrag bis zur Höhe von 150,- € pro Tag. Ausgaben für das Entgelt der Kinderbetreuung, Fahrtkosten, Verpflegung und Übernachtung sind damit abgegolten. b) In geeigneten Fällen können Seminare und Tagungen auch im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung bezuschusst werden. Dabei ist die Förderung von Unterkunft und Verpflegung sowie Honoraren und Kinderbetreuung auf die Festbeträge beschränkt. … 4.3.2 Modellprojekte Für Modellprojekte werden Zuwendungen auf der Grundlage von Kosten– und Finanzierungsplänen gewährt. … Modellmaßnahmen werden nur im Rahmen des im Bewilligungsbescheid festgelegten Zeitraumes gefördert. Eine Anschlussfinanzierung ist nicht möglich. 4.3.3 Sonstige Einzelprojekte … können nur unter folgenden Voraussetzungen gefördert werden: a) Sonder- und Großveranstaltungen von bundesweiter Bedeutung mit erheblichem Bundesinteresse: Dabei handelt es sich um überregionale Tagungen und Veranstaltungen zu Themen mit gleichstellungspolitisch relevanten Aspekten. Themenstellung, Programm und Arbeitsmethoden müssen so angelegt sein, dass die Veranstaltung einen konkreten, direkt nach außen wirkenden Beitrag leisten kann. Die Maßnahme soll eine möglichst große Außenwirkung entfalten. … b) Wettbewerbe, Publikationen oder Arbeitsmaterial In begründeten Ausnahmefällen ist eine Förderung von Wettbewerben, Publikationen oder Arbeitsmaterial möglich. Im Rahmen von Wettbewerben sind auch Preisgelder zuwendungsfähig. 5. Verfahren 5.1 Fristen für die Antragstellung zu Sonder- und Großveranstaltungen, Seminaren und Tagungen … geplante Vorhaben sind bis spätestens Ende Januar eines jeden Kalenderjahres anzumelden. Aus dieser Anmeldung muss ersichtlich sein, welche Veranstaltungen vorgesehen sind und wie hoch der voraussichtliche Zuschussbedarf ist. Die vollständigen förmlichen Anträge sind spätestens 12 Wochen vor Beginn der Maßnahme beim BMFSFJ einzureichen. … 5.2 Antrag Den Anträgen ist bei allen Maßnahmearten ein Finanzierungsplan, Erläuterung zu Zielen und Zweck der Maßnahme, Satzung des Vereins bzw. Verfassung o.ä. … beizufügen. Ebenso beizufügen ist eine verbindliche Erklärung über Eigen- bzw. Drittmittel sowie eine Erklärung, dass die Gesamtfinanzierung der Maßnahme gesichert ist 5.2.1 Anträgen für Sonder- und Großveranstaltungen, Tagungen sowie Seminare sind zusätzlich beizufügen – … vorläufiges Programm sowie die voraussichtliche Teilnehmendenzahl und die Veranstaltungstage … – Aufstellung über die Referentinnen und Referenten. 5.2.2 Anträgen für Modellprojekte sind beizufügen – das Konzept der vorgesehenen Maßnahme/n, … – Aufstellungen über Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ihren tariflichen Eingruppierungen, – Tätigkeitsbeschreibungen und –bewertungen, – eine verbindliche Erklärung, in welcher Höhe Eigenmittel eingebracht werden können. 5.3 Bewilligung Zuwendungen werden durch schriftlichen Zuwendungsbescheid – …– gewährt. 5.4 Verwendungsnachweis Die bestimmungsgemäße zweckentsprechende Verwendung der Zuwendung zur Projektförderung ist mit einem Verwendungsnachweis ohne Vorlage von Belegen … nachzuweisen. Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis nach Nr. 6.2 AN-Best-P. … Dem Nachweis ist eine tabellarische Belegübersicht beizufügen, in der die Ausgaben nach Art und in zeitlicher Reihenfolge getrennt aufgelistet sind (Beleglisten). Für den Verwendungsnachweis sind entsprechende Formblätter vorgegeben. “ Anträge sind zu richten an: BMFSFJ Abteilung 4 53107 Bonn Die Förderrichtlinien im Volltext sowie entsprechende Formblätter entnehmen Sie bitte dem Anhang.

Quelle: BMFSFJ

Dokumente: foerderrichtlinie_gleichstellungpropertypdfbereichsprachederwbtrue__2_.pdf

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