Rein in die Ausbildung, raus aus der Armut?

Für viele Jugendliche bleibt das bis heute utopisch, weil ungleiche Lebensverhältnisse auch ungleiche Bildungs- und Ausbildungschancen bedeuten. Wem der Übergang in eine Ausbildung und ein qualifizierter Berufsabschluss nicht gelingt, hat dauerhaft schlechtere Aussichten auf ein auskömmliches und selbstbestimmtes Leben. So wird aus Jugendarmut häufig lebenslange Armut. Ein Recht auf Ausbildung verbunden mit einer konkreten Ausbildungsplatz- und Fördergarantie könnte entscheidend dazu beitragen, die Perspektivlosigkeit und Armut junger Menschen zu beenden. Der neue Politikbrief Jugendarmut der Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e. V. fasst die aktuelle Lage von Armut betroffener junger Menschen zusammen.

Gleichberechtigte Teilhabe statt Jugendarmut

Die BAG KJS setzt sich für gerechte Bildungschancen, eine inklusive berufliche Bildung und die Bekämpfung der Jugendarmut ein. Sie begrüßt die neu eingeführte Regelung zur Mindestausbildungsvergütung. Aber sie mahnt auch eine teilhabeorientierte Kinder- und Jugendgrundsicherung an und empfiehlt dringend eine Änderung der Regelungen für Jugendliche und junge Erwachsene im SGB II, dahin gehend, dass ihnen Selbständigkeit und Qualifikation in vollem Maße möglich werden.

Damit der Weg aus der Jugendarmut gelingt fordert die BAG KJS:

  • Das Recht auf Ausbildung ist gesetzlich zu verankern und konsequent mit einer Ausbildungsgarantie umzusetzen.
  • Für die schulischen Ausbildungsberufe in den Bereichen Gesundheit, Pflege und Erziehung muss dringend ein angemessenes Ausbildungsentgelt die Regel werden.
  • Die Assistierte Ausbildung muss individuell ausge­staltet und jungen Menschen mit höherem Unterstüt­zungsbedarf verlässlich zur Verfügung gestellt werden.
  • Schulsozialarbeit ist im SGB VIII zu verankern, flächen­deckend auszubauen und dauerhaft zu gewährleisten.
  • Der bestehende Rechtsanspruch für junge Menschen bis 27 Jahre auf Unterstützung und Begleitung auf dem Bildungsweg und beim Übergang in den Beruf (§ 13 SGB VIII) ist einzulösen.
  • Das sozialpädagogisch begleitete Jugendwohnen nach § 13 (3) SGB VIII ist auszubauen, um Bildungsmobilität und den Ausbildungserfolg zu fördern.
  • Junge Geflüchtete brauchen während ihrer Bildungs- und Ausbildungszeit einen sicheren Aufenthaltsstatus und Zugang zu allen Regelangeboten der Arbeits- und Sprachförderung.

Quelle: BAG KJS

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