Reform des Jugend(medien)schutzes beschlossen

Kinder und Jugendliche verbringen zunehmend Zeit im Internet und in sozialen Netzwerken. Die Corona-Krise hat diese Entwicklung befeuert. Doch die jungen Menschen sind im Netz Gefahren ausgesetzt. Über 40 Prozent der 10- bis 18-Jährigen haben im Internet bereits negative Erfahrungen gemacht; über 1 Million von ihnen haben etwas gesehen, das sie geängstigt hat. 800.000 der 10- bis 18-Jährigen wurden bereits im Netz beleidigt oder gemobbt. 250.000 Kinder wurden von Erwachsenen mit dem Ziel des sexuellen Missbrauchs kontaktiert und 70 Prozent der Mädchen und Frauen sind bei der Nutzung sozialer Medien von digitaler Gewalt betroffen. Das ist für die Bundesregierung inakzeptabel. Bundesjugendministerin Franziska Giffey legte daher einen Gesetzentwurf vor, um den Jugend(medien)schutz zu reformieren. Giffey spricht davon, mit dem neuen Gesetz den Jugendschutz aus dem Zeitalter von CD-Rom und Videokassette ins 21. Jahrhundert zu bringen. Der Bundestag hat die Reform beschlossen. Dabei wurden Anregungen aus dem Familienausschuss aufgegriffen.

Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) zu einer Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz weiterentwickelt wird. Zudem wird geregelt, dass die Bundeszentrale einen Beirat einrichtet, der sich „in besonderer Weise für die Verwirklichung der Rechte und den Schutz von Kindern und Jugendlichen“ einsetzt. Diesem zwölfköpfigen Gremium sollen auch zwei Vertreter*innen von Kinder- und Jugendverbänden angehören, die nicht älter als 17 Jahre alt sein dürfen.

Verpflichtende Voreinstellungen auf Onlineplattformen

Gemäß der Gesetzesnovelle sollen die Anbieter von Onlineplattformen zu Voreinstellungen verpflichtet werden, die Kinder und Jugendliche insbesondere vor Interaktionsrisiken wie Mobbing, sexualisierter Ansprache („Cybergrooming“), Hassrede, Tracking und Kostenfallen schützen. Sie sollen sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche etwa bei Spielen oder in sozialen Netzwerken von Fremden nicht mehr einfach gefunden und angesprochen werden können. Auch ist vorgesehen, Kostenfallen wie „Loot Boxes“ standardmäßig zu deaktivieren.

Zudem wird konkretisiert, dass zu den „entwicklungsbeeinträchtigenden Medien“ insbesondere „übermäßig ängstigende, Gewalt befürwortende oder das sozial-ethische Wertebild beeinträchtigende Medien“ zählen.

Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages

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