Wirtschaftspolitische Vorschläge für eine reduzierte Ungleichheit

Auszüge aus dem IMK-Report Was tun gegen die Ungleichheit?:
„(…) Viele beklagen das gegenwärtige Ausmaß an Ungleichheit von Einkommen und Vermögen in Deutschland, andere halten es für gerechtfertigt. Festzustellen ist, dass nach Jahrzehnten relativer Gleichgültigkeit in Verteilungsfragen diese nunmehr wieder an Brisanz gewonnen haben. Dies ist ein starkes Indiz dafür, dass die als gerecht angesehene Verteilung von Einkommen und Vermögen neu verhandelt werden muss. Und es geht dabei nicht nur um Gerechtigkeit, sondern auch um gesamtwirtschaftliche Dynamik und gesamtwirtschaftliche Stabilität.

Die beschriebenen Vorschläge – (…) – zeigen, dass es ökonomische und politische Instrumente gibt, die die Verteilung signifikant beeinflussen. Wenn es also eine künftige Bundesregierung für politisch geboten hält, sich Verteilungsfragen zu widmen, so gibt es zahlreiche Möglichkeiten, dies in durchgreifender Weise zu tun. Ungleichheit ist kein Schicksal, sondern politisch gestaltbar. (…)

EINE POLITIK GEGEN UNGLEICHHEIT
Ungleichheit kann nicht mit einer einzelnen Maßnahme reduziert werden. Erforderlich ist vielmehr ein Bündel politischer Entscheidungen, die die Regeln wirtschaftlichen Handelns so verändern, dass einerseits die wirtschaftliche Dynamik erhalten bleibt, anderseits die Ungleichheit vermindert wird.

Das im Folgenden entwickelte Maßnahmenbündel, mit dem die Ungleichheit der verfügbaren Haushaltseinkommen reduziert werden soll, fußt auf drei Säulen: Es soll die Starken beteiligen, die Mitte stärken und die Armut vermindern. Der Katalog konzentriert sich auf wesentliche und verhältnismäßig schnell umsetzbare Maßnahmen. Es werden aber auch längerfristige Perspektiven durch zusätzliche Vorschläge aufgezeigt. Der Katalog ist als eine Palette von Möglichkeiten zu verstehen, aus der die Elemente auch einzeln verfolgt werden können.

Die Starken beteiligen ## Unternehmensgewinne effektiver besteuern
## Finanztransaktionen besteuern
## Private Steuerhinterziehung verfolgen
## Kapitalerträge wieder progressiv besteuern
## Spitzensteuersatz wieder anheben
## Reaktivierung der Vermögensteuer
## Erbschaft- und Schenkungsteuer ohne Privilegien
## Reform der Grundsteuer hin zu einer Bodenwertsteuer
Die Mitte stärken ## Das Tarifsystem stärken
## Staatsausgaben verteilungsgerecht gestalten
## Mehr Kindergeld statt Familien- oder Ehegattensplitting
## Ein bedingungsloses Kapitaleinkommen

Die Armut vermindern ## Mindestlohn schneller steigern – (…) Bei einer Vollzeittätigkeit bietet der Mindestlohn zwar für Alleinstehende ohne Kinder ein monatliches Nettoeinkommen, das in etwa dem Existenzminimum entspricht, welches auch für den steuerlichen Grundfreibetrag Anwendung findet (Steffen 2015). Die daraus resultierende gesetzliche Rente liegt jedoch deutlich unter einem solchen Existenzminimum, während der Mindestlohn keine Kapazitäten für eine private Vorsorge zur Deckung der Lücke gewährleistet. Leben zusätzlich Kinder im Haushalt, wird die existenzsichernde Schwelle auch angesichts des derzeit gültigen Kindergeldsatzes nicht erreicht. Angesichts der kräftigen Steigerung der Mietpreise in Ballungsräumen in den vergangenen Jahren ist obendrein nicht davon auszugehen, dass der Mindestlohn in solchen Gebieten eine faktische Existenzsicherung gewährleistet.
Will man das aktuelle Niveau der Ungleichheit reduzieren, wäre es hilfreich, wenn die Löhne im unteren Bereich für einige Jahre stärker steigen würden als der Medianlohn. Dies könnte durch die alle zwei Jahre anstehende Anpassung des Mindestlohns durch die Mindestlohnkommission forciert werden. Aktuell orientiert sich die Mindestlohnkommission an der Entwicklung eines Tarifindex. Darüber könnte sie für einige Zeit hinausgehen und einen zusätzlichen Aufschlag beschließen.
## Prekäre Beschäftigung eindämmen – (…) Um prekäre Beschäftigung einzudämmen, sollten Regelungen vermieden werden, die Anreize schaffen, dass atypische Beschäftigungsformen nur deshalb gewählt werden, weil der Lohnsatz niedriger als im Normalarbeitsverhältnis ist. Ein solches Vorgehen erlaubt dann sowohl Arbeitgebern als auch Beschäftigten, atypische Beschäftigung weiterhin aus Gründen betrieblicher oder persönlicher Flexibilität zu wählen. Es verhindert aber, dass sie nur als Instrument dient, die generelle Lohnentwicklung zu dämpfen. (…) Die Bundesregierung (…) könnte ein Verbot sachgrundloser Befristung von Arbeitsverhältnissen beschließen. Dies stärkt die Verhandlungsposition von Beschäftigten. Wichtig wäre außerdem, dass alle Gebietskörperschaften sich als Arbeitgeber verpflichten, keinerlei prekäre Beschäftigungsformen mehr anzubieten und atypische Beschäftigung nur noch, wenn dies aus Gründen betrieblicher Flexibilität unabwendbar ist oder den Wünschen der Beschäftigten entspricht. (…)
## Gesetzliche Rente stärken – (…)
## Langzeitarbeitslose nicht zurücklassen – Langzeitarbeitslose, die Arbeitslosengeld 2 (ALG2) beziehen, stehen am unteren Ende der Einkommensverteilung. In der öffentlichen Debatte wird vor diesem Hintergrund zwar immer wieder über die Höhe des Regelsatzes und dessen Angemessenheit diskutiert. Es wird aber wenig beachtet, dass der derzeitig praktizierte Anpassungsmodus gleichsam einen Automatismus zu einer verstärkten Ungleichheit enthält.
Gegenwärtig werden die Regelsätze mit Blick auf die Preisentwicklung angepasst. Grundlage für die Neuberechnung der Regelsätze ist die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS), die alle fünf Jahre vom Statistischen Bundesamt durchgeführt wird. Die Höhe der Regelsätze richtet sich nach den Lebensverhältnissen der einkommensschwächsten Haushalte in Deutschland. Als Vergleichsmaßstab für Familienhaushalte werden dabei die Konsumausgaben der unteren 20 % der Haushalte herangezogen, bei Alleinstehenden sind es die unteren 15 %.
Mit diesem Vorgehen sichert man zwar die Kaufkraft des so definierten Existenzminimums, lässt aber die Bezieher von ALG 2 in Zeiten gesamtwirtschaftlich steigender Reallöhne, was in unterschiedlichem Ausmaß in der Regel der Fall ist, in der Einkommensverteilung immer weiter zurückfallen. Von daher muss unter diesen Umständen, unter sonst gleichen Bedingungen, die Ungleichheit steigen.
Das könnte verhindert werden, in dem die Anpassung stärker an die Entwicklung der Reallöhne gekoppelt wird. Um nicht in Konflikt mit dem Lohnabstandsgebot zu kommen, bietet sich an, sich an der jeweiligen Erhöhung des Mindestlohns zu orientieren. Dann bliebe der Abstand zum geringsten Lohn unvermindert und würde sich nicht tendenziell erhöhen. (…)“

Link: https://www.boeckler.de/index_imk.htm

Quelle: Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung; epd

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