Schlagwort: Flüchtlinge

Geflüchtete Frauen besser schützen

Der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) als Träger von Gewaltschutzeinrichtungen für Frauen und Kinder sieht dringenden Handlungsbedarf für besseren Schutz und geeignete Unterstützung von gewaltbetroffenen Flüchtlingsfrauen.

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Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher

Die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die unbegleitet nach Deutschland kommen und im Inland weder mit einem Personensorgeberechtigen noch einem anderen Erziehungsberechtigten zusammenkommen, steigt abhängig von internationalen Krisenherden und sich ausweitenden (Bürger-) Kriegsregionen. Die amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik weist bei denjenigen unbegleiteten ausländischen Minderjährigen, die von den Jugendämtern in Obhut genommen wurden, von 2010 zu 2013 eine Steigerung von bundesweit rund 133 Prozent aus. Im Jahr 2013 wurden insgesamt 6.583 unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche von den Jugendämtern in Obhut genommen. Zum Stichtag 31. Dezember 2014 beträgt die Anzahl der unbegleiteten ausländischen jungen Menschen vorläufigen Schutzmaßnahmen oder Anschlussmaßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe befanden, bundesweit 17.955. Örtlich zuständig für die Inobhutnahme eines unbegleiteten ausländischen Minderjährigen ist das Jugendamt, in dessen Bereich sich dieser vor Beginn der Maßnahme tatsächlich aufhält (§ 87 SGB VIII). Mancherorts sind die Kapazitätsgrenzen bereits so weit überschritten, dass eine dem Kindeswohl entsprechende Unterbringung, Versorgung und Betreuung der Kinder und Jugendlichen erheblich erschwert bzw. nicht mehr möglich ist. Vor diesem Hintergrund soll es ein bundesweites und landesinternes Verteilungsverfahren von unbegleiteten minderjährigen geben. Es geht darum, durch bessere Rahmenbedingungen für ein gelingendes Ankommen und einen gelingenden Start eines Lebens in Deutschland die Weichen für eine erfolgreiche Integration und damit für ein gutes Aufwachsen dauerhaft hier lebender junger ausländischer Menschen bundesweit zu stellen. Ein Gesetzentwurf greift die Eckpunkte auf und sieht konkrete Änderungen vor.

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Integration junger Geflüchteter in die berufliche Bildung – Stärken des dualen Systems nutzen

Wir können junge Geflüchtete in die berufliche Bildung integriert werden? Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) analysiert unter dieser Fragestellung das duale System in Deutschland. Das BIBB regt an, bestehende Regelungen der Flexibilisierung der dualen Ausbildung auszuschöpfen, Förderinstrumente bzw. -konzepte von der Berufsorientierung bis zur Nachqualifizierung weiterzuentwickeln sowie auszuweiten und diese mit einer durchgängigen, systematischen und berufsorientierenden Sprachförderung zu kombinieren. Potenzialanalysen und Kompetenzfeststellungsverfahren sollen künftig verbindlich und kontinuierlich im Rahmen der Berufsorientierung, Berufsberatung und Arbeitsvermittlung eingesetzt werden. Eine Schlüsselrolle bei der Integration nehmen laut BIBB-Papier insbesondere handlungsorientierte Angebote und betriebliche Phasen ein, wie zum Beispiel Einstiegsqualifizierungen, Praktika und Werkstatttage – besonders für die bereits über 18-Jährigen.

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Alter und Bildungsstand von Schutzsuchenden

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) typisierte Flüchtlingsgruppen nach Alter und Bildungsstand. Abhängig von den tatsächlichen Entscheidungen in den Asylverfahren werden derzeit für 2016 320.000 bis 390.000 Personen im erwerbsfähigen Alter mit anerkanntem Schutzstatus angenommen. Im Jahre 2015 wurden 1,1 Mio Flüchtlinge im elektronischen System zur Erstverteilung Asylbegehrender (EASY-System) erfasst. Fast die Hälfte der volljährigen Asylbewerber, die 2015 registriert wurden, hat ein Gymnasium, eine Fachhochschule oder Hochschule besucht (46%) – gewichtet in Abhängigkeiten von der Bleibewahrscheinlichkeit. 26% gaben an eine Mittel- oder Fachschule besucht zu haben. 25% besuchten keine oder eine Grundschule. Das Niveau der Schulbildung scheint höher als das der beruflichen Bildung. In Bezug auf die Integration in den Arbeitsmarkt besteht zumindest kurzfristig das größte Potenzial in Helferberufen. Angesichts des hohen Anteils von Personen, die angeben, vor ihrer Flucht ein Gymnasium oder eine Hochschule besucht zu haben, könnte eine erhebliche Zahl von Flüchtlingen ihre Bildungsbiografien an deutschen Hochschulen fortsetzen. Potenzial besteht auch für die berufliche Bildung. 30 Prozent der Flüchtlinge sind im Alter von 18 bis unter 25 Jahren. Allerdings müssen für viele dieser Personen durch eine Qualifizierung an allgemeinbildenden Schulen zunächst die Voraussetzungen für die Integration in Ausbildung geschaffen werden.

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UMF auch über die Volljährigkeit hinaus unterstützen

Ausbildung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen kann gelingen, doch es bestehen auch Risiken. In Deutschland treffen Jugendliche, die ohne Angehörige Schutz suchen, auf eine Aufnahmegesellschaft im Wandel. Seit 2008 wird das Ausbildungssystem für bislang ausgeschlossene Flüchtlingsgruppen schrittweise geöffnet, so auch für viele unbegleitete Minderjährige. Bei ihrer Integration und Ausbildung unterstützt die Jugendhilfe. Mit der Volljährigkeit entfällt diese Unterstützung aber häufig. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) präsentiert Befunde zu Chancen und Risiken bei der Ausbildung junger Flüchtlinge. Je nach Aufenthaltsstatus haben unbegleitete Minderjährige teils unterschiedlichen Zugang zu ausbildungsvorbereitenden Maßnahmen, Ausbildung und ausbildungsbegleitender Förderung. Würden die Zugänge weiter erleichtert, wären Betriebe und unbegleitete Minderjährige entlastet.

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Beratungspraxis in den JMD

Die Jugendmigrationsdienste haben in den letzten Jahren ihre Beratungskompetenzen stetig weiterentwickelt und an veränderte gesellschaftliche Bedingungen anpassen müssen. Angesichts superdiverser Zielgruppen, steigender Zuwanderungszahlen und zunehmend

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Deutschland auf dem Weg zu einem Integrationsgesetz

Die Eckpunkte für ein Integraionsgesetz sehen für Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive eine weitgehende Öffnung der etablierten Strukturen staatlicher Integrationsförderung vor. Flüchtlinge sollen in die bestehenden Regelsysteme des Förderns und Forderns einbezogen werden. Damit Asylbewerber mit anerkannten Flüchtlingen, anderen Drittstaatsangehörigen, die nicht aus humanitären Gründen nach Deutschland gekommen sind, aber auch mit Personen ohne Migrationshintergrund, die Hartz IV-Leistungen beziehen, gleichgestellt werden. Soziale Wohlfahrtsverbände mahnen an, dass Fordern das Fördern voraussetze und die entsprechenden Angebote nun massiv und passgenau ausgebaut werden müssten. Die Bundesregierung beabsichtigt, auf ihrer Klausurtagung am 24. Mai 2016 den Gesetzentwurf zu beschließen.

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