Schlagwort: Arbeitsförderung

Alle Jugendlichen aus einer Hand fördern: Armutskarrieren beenden

Viele junge Menschen gehen immer noch leer aus auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz. 65 Prozent der unter 25-jährigen Arbeitslosen sind ohne Berufsabschluss. Ihnen bleiben Chancen verwehrt. Häufig sind sie von Armut betroffen oder bedroht. Oft setzt sich das über Generationen fest. Solchen Armutskarrieren will der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit (BA) ein Ende setzen. Auch das Hin- und Herschieben zwischen Jobcenter und Arbeitsagentur soll ein Ende haben. Denn jenachdem, ob die Eltern gerade in Arbeit sind oder nicht, wechselt die Zuständigkeit der Behörden. Damit werden die Jugendlichen immer wieder mit neuen Ansprechpersonen konfrontiert. Bieziehen ihre Eltern Hartz IV, sind die Jobcenter für die Jugendlichen zuständig. Ist dies nicht der Fall, sind die Arbeitsagenturen ihr Ansprechpartner. Die Arbeitgeber und die Gewerkschaften (beide im BA-Verwaltungsrat) schlagen vor, dass zukünftig alle jungen Menschen von den Arbeitsagenturen betreut werden, sofern sie unter 25 Jahren sind und noch keine Erstausbildung abgeschlossen haben. Diese Betreuung soll aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung bezahlt werden. Außerdem sollen die Arbeitsagenturen die alleinige Zuständigkeit für Rehabilitanden erhalten. Der BA-Verwaltungsrat verspricht sich durch die Beseitigung der Schnittstellenprobleme eine effiziente Beratung, Betreuung und Eingliederung die dem Sozialsystem langfristig erhebliche Kosten erspart.

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Integration Geflüchteter und Geringqualifizierter in den deutschen Arbeitsmarkt

Um geflüchtete Menschen und Geringqualifizierte bestmöglich in den deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren, ist eine große gesamtgesellschaftliche Anstregung unerlässlich. Viele dieser Menschen finden nicht von heute auf morgen den Weg in den erstern Arbeitsmarkt. Fehlende Sprachkenntnisse und Qualifizierungsunterschiede sind wesentliche Hürden für eine nachhaltige Beschäftigung. Deshalb haben sich der Vorstand und Verwaltungsrat der BA, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) auf ein neues Kooperationsmodell verständigt, das auf bewährten Förderansätzen aufbaut. Damit erwerbsfähige, nicht mehr berufsschulpflichtige Personen mit Migrationshintergrund und mit erheblichen Sprachdefiziten besser und schneller in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt integriert werden können, setzt die Regionaldirektion und der Zusammenschluss der Arbeitgeber in Baden-Württemberg auf eine modulare Teilqualifizierung. Flächendeckend soll in Baden-Württemberg die Integrationsqualifizierung Sprache und Beruf (IQSB) umgesetzt werden. Für die Umsetzung der IQSB wurden die fachtheoretischen und fachpraktischen Inhalte der Module, die sich am Ausbildungsrahmenplan des jeweiligen Berufes orientieren, mit der Vermittlung von Fachsprache und (Arbeits)Kultur angereichert. Die Maßnahme dauert sechs Monate.

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Welche Ein-Euro-Jobber werden qualifiziert?

Die Qualifizierung von Maßnahmeteilnehmer ist ähnlich wahrscheinlich, wie die Qualifizierung regulärer Beschäftigter. 23 Prozent der Ein-Euro-Jobber in Betrieben erhielten Qualifizierungsmaßnahmen. Bei regulär Beschäftigten nahmen circa 26 Prozent an Weiterbildung teil. (Datenbasis 2010). Ein-Euro-Jobber auch in ihrer persönlichen und beruflichen Ausbildung zu fördern bzw. zu qualifzieren, ist eine freiwillige Entscheidung der Betriebe. Sie können dafür Bewerbertrainings einsetzen, das Nachholen eines Schulabschlusses anbieten, soziale Kompetenzen fördern oder (fach)berufliche Qualifikationen vertiefen. Die Ergebnisse einer IAB-Untersuchung zeigen, dass jüngere Teilnehmer eher an Weiterbildung und Qualifizierung teilnehmen als ältere. Die Teilnahmewahrscheinlichkeit steigt zudem mit der Anzahl der Ein-Euro-Jobber in einem Betrieb an. Für die Qualifikationswahrscheinlichkeit ist nicht das Geschlecht entscheidend, sondern die auszuübende Tätigkeit.

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Alter und Bildungsstand von Schutzsuchenden

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) typisierte Flüchtlingsgruppen nach Alter und Bildungsstand. Abhängig von den tatsächlichen Entscheidungen in den Asylverfahren werden derzeit für 2016 320.000 bis 390.000 Personen im erwerbsfähigen Alter mit anerkanntem Schutzstatus angenommen. Im Jahre 2015 wurden 1,1 Mio Flüchtlinge im elektronischen System zur Erstverteilung Asylbegehrender (EASY-System) erfasst. Fast die Hälfte der volljährigen Asylbewerber, die 2015 registriert wurden, hat ein Gymnasium, eine Fachhochschule oder Hochschule besucht (46%) – gewichtet in Abhängigkeiten von der Bleibewahrscheinlichkeit. 26% gaben an eine Mittel- oder Fachschule besucht zu haben. 25% besuchten keine oder eine Grundschule. Das Niveau der Schulbildung scheint höher als das der beruflichen Bildung. In Bezug auf die Integration in den Arbeitsmarkt besteht zumindest kurzfristig das größte Potenzial in Helferberufen. Angesichts des hohen Anteils von Personen, die angeben, vor ihrer Flucht ein Gymnasium oder eine Hochschule besucht zu haben, könnte eine erhebliche Zahl von Flüchtlingen ihre Bildungsbiografien an deutschen Hochschulen fortsetzen. Potenzial besteht auch für die berufliche Bildung. 30 Prozent der Flüchtlinge sind im Alter von 18 bis unter 25 Jahren. Allerdings müssen für viele dieser Personen durch eine Qualifizierung an allgemeinbildenden Schulen zunächst die Voraussetzungen für die Integration in Ausbildung geschaffen werden.

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Wachsende Ungleichheit gefährdet den sozialen Zusammenhalt

Paritätischer zieht negative Gesamtbilanz in seinem Jahresgutachten. Eine armutspolitisch „ungenügende“ und insgesamt „alarmierende“ Gesamtbilanz attestiert der Paritätische Wohlfahrtsverband der Bundesregierung. Trotz anhaltend guter Wirtschaftsentwicklung verharre die Armut in Deutschland auf hohem Niveau und verfestige sich die ungleiche Verteilung von Einkommen und Vermögen, so die Analyse ausgewählter sozioökonomischer Indikatoren. Jüngste Gesetzesmaßnahmen drohten die bestehende Ungleichheit sogar noch zu verschärfen, so das Ergebnis des Gutachtens. Der Paritätische formuliert in seinem Jahresgutachten Handlungsempfehlungen an die Politik und fordert u.a. den Ausbau öffentlich geförderter Beschäftigung, eine bedarfsgerechte Anhebung der Regelsätze in Hartz IV sowie eine durchgreifende Rentenreform.

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